Arbeitsmarktpolitik
Die richtige Arbeitsmarktpolitik für mehr Wettbewerbsfähigkeit
Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigungssicherung benötigen Anpassungsfähigkeit, eine arbeitsteilige Wertschöpfung und einen flexiblen Arbeitsmarkt. Die Digitalisierung erfordert moderne Rahmenbedingungen für ein Arbeiten 4.0.
Es müssen betriebliche und individuelle Gestaltungsspielräume eröffnet werden. Pauschale gesetzliche Regelungen werden in Zukunft noch weniger die richtigen Antworten auf die neuen Herausforderungen sein können.
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Aktuelle Umfrage des VDMA: Nur 30 Prozent der befragten Unternehmen sind tarifgebunden. Nicht-tarifgebundene Unternehmen sehen vor allem zu wenig Spielräum für betriebliche Lösungen und mangelnde Flexibilität in Tarifverträgen.
Die Bundesregierung will Anreize zum längeren Arbeiten setzen. Es fehlen jedoch die benötigten großen Reformen. Ein neues Gutachten im Auftrag der IMPULS-Stiftung zeigt Wege auf.
In der Industrie nimmt die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung immer weiter ab. Wer Industriearbeitsplätze sichern will, muss die Sozialabgabenlast senken.
Ein professionelles und persönliches Bewerbungsmanagement ist vielfach noch ausbaufähig. Niedrigschwellige Bewerbungsverfahren (wie per WhatsApp) sind eine interessante neue Entwicklung.
Deutschland braucht strukturelle Änderungen in den Sozialversicherungssystemen. Höhere Beiträge sind keine Lösung.
Die geplante Änderung des Aufenthaltsgesetzes ist kompliziert und rechtlich fragwürdig. Einfacher wäre es, das Verbot von Zeitarbeitsfirmen in der Fachkräfteeinwanderung zu streichen.
Die im Rentenpaket II angekündigten Beitragssteigerungen bedeuten weitere Belastungen für die Wirtschaft. Die jüngeren Generationen und die Arbeitgeber sollen Probleme lösen, die die Politik nicht strategisch angeht.
Gemeinsam mit anderen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden hat sich der VDMA an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit einem Schreiben gewandt, in dem sie klarstellen, dass sie politische Eingriffe in die Festlegung des Mindestlohns ablehnen.
Im Maschinenbau werden gute Gehälter gezahlt - auch in Unternehmen ohne Tarifbindung. Ein Tariftreuegesetz wäre nur eine weitere unnötige Belastung.
Am 14. November 2024 veranstaltet der VDMA gemeinsam mit der Corporate Learning Community ein BarCamp zum Thema „Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt“ in Frankfurt am Main.
Angesichts des Fachkräftemangels sind Anreize für längeres Arbeiten hoch willkommen im Maschinenbau. Die geplante "Rentenaufschubprämie" ist aber viel zu komplex geraten.
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Industrie geht deutlich zurück. Umso mehr braucht es jetzt politische Reformen, um die Wachstumsinitiative in Gang zu bringen.
Im Maschinen- und Anlagenbau sind seit Jahresbeginn 5200 Arbeitsplätze weggefallen. Dennoch bleibt der Fachkräftemangel aufgrund der demografischen Herausforderung hoch. Was jetzt benötigt wird, sind Strukturreformen zur Fachkräftesicherung.
In einem öffentlichen Positionspapier fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Erhöhung der Tarifbindung durch gesetzliche Maßnahmen.
Die Arbeitsmarktzahlen sind schlecht. Die Bundesregierung muss aus Debatten endlich ins Handeln kommen. Die Umsetzung der Wachstumsinitiative hat höchste Priorität.
Der Bundesrat hat am 05. Juli 2024 das Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes gebilligt. Damit kann die Konkretisierung der Vorschriften zur Vergütung von Mitgliedern des Betriebsrats in Kraft treten.
BAVC und IGBCE haben sich auf ein zweistufiges Tarifpaket verständigt, das den Unternehmen Planungssicherheit bis ins erste Quartal 2026 garantiert.
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 19.06.2024 eine Formulierungshilfe zum Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen.
Der Vorstand der IG Metall hat am 17.06.2024 seine Forderungsempfehlung veröffentlicht.
Viele Unternehmen haben nicht die Kapazitäten, um Fachkräfte aus Drittstaaten zu rekrutieren. Die Zeitarbeit als Partner zu haben, wäre vor allem für kleinere Firmen ein echter Türöffner.
Die Beschäftigtenzahlen stagnieren, zugleich herrscht anhaltender Fachkräftemangel. Daher müssen jetzt dringend Reformen zur Belebung der Wirtschaft umgesetzt werden.
Erhebliche Belastungen für künftige Generationen. Das ist das Ergebnis aus dem Rentenpaket II der Bundesregierung. Zudem passen Beitragserhöhungen und Wirtschaftswende nicht zusammen. Hier gibt es andere Stellschrauben.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre Streikstatistik für 2023 veröffentlicht. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl der ausgefallenen Arbeitstage mehr als verdoppelt. Die Anzahl der betroffenen Betriebe stieg um mehr als das Dreifache.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat in seinem Kurzbericht (06/2024) aktualisierte Zahlen zur Arbeitszeitenwicklung im Jahr 2023 sowie Prognosen für das Jahr 2024 veröffentlicht.
Weniger Arbeitszeit klingt gut, bringt jedoch erhebliche Belastungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland und die Sozialkassen. Wenn Deutschland wirtschaftlich vorankommen will, muss mehr und länger gearbeitet werden.
Die FDP adressiert mit ihren arbeitsmarkt- und steuerpolitischen Überlegungen grundsätzlich die richtigen Themen. Steuererleichterung um Arbeitsanreize wären begrüßenswert. Allerdings für alle Fachkräfte und nicht verengt auf einzelne Gruppen.
Nach einer Koalitionseinigung zur geplanten Änderung des Nachweisgesetzes wird zukünftig die Textform gemäß § 126b BGB ermöglicht. Der VDMA hatte sich vehement für diese Erleichterung eingesetzt.
Investitionen in Deutschland stagnieren: Arbeitskosten, Fachkräftemangel und Bürokratie belasten die Wirtschaft. Erfahren Sie die Ursachen und Lösungsansätze in der neusten Studie von IW und VDMA.
Zur heutigen Plenumsdebatte zum Antrag der Union zur Flexibilisierung der Arbeitszeit sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann:
Die Rentenversicherung braucht das geplante Generationenkapital, aber die Bundesregierung geht nicht die entscheidenden Schritte: Die bestehenden Anreize für einen frühen Renteneintritt müssen endlich rückgängig gemacht werden.
Letztes Jahr wurde das reformierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Bereits im November 2023 trat ein erster Teil, Erleichterungen bei der Blauen Karte, in Kraft. Zum 01. März 2024 wurde die zweite Stufe erreicht.
Die Darstellung der Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes Fahimi trifft nicht zu. Denn es sind gerade nicht die Arbeitsbedingungen, die den Fachkräftemangel verursachen. Es sind die Standortbedingungen.
Eine längere Investitions- und Wachstumsschwäche kann sich Deutschland nicht leisten. Es braucht jetzt einen großen wirtschaftspolitischen Wurf, der langfristig Vertrauen und damit neue Investitionen auf breiter Front erzeugt.
Im Maschinen- und Anlagenbau wurde die Beschäftigung 2023 unterm Strich nochmals leicht erhöht, aber der Trend für 2024 geht in eine andere Richtung. Nötig wären nun tiefgreifende Reformen am Arbeitsmarkt.
Das Bundeskabinett hat am 07.02.2024 das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) beschlossen.
Mittels eines Job-Turbos soll die Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Personen verbessert werden. Dafür sollen Geflüchtete häufiger Termine beim Jobcenter wahrnehmen und bereits mit geringeren Sprachkenntnissen an Unternehmen vermittelt werden.
Seit 01. Januar 2024 gelten für Arbeitgeber, welche die Quote von schwerbehinderten Beschäftigten nicht erreichen, erhöhte Sätze bei der Ausgleichsabgabe.
Der Maschinenbau sucht händeringend Arbeitskräfte. Um die Beschäftigung zu erhöhen, müssen Bürokratie und beschäftigungshemmende Regelungen abgebaut werden. Notwendig sind Verbesserungen beim Nachweisgesetz und Lockerungen im Befristungsrecht.
Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Der arbeitsrechtliche Teil ist mit minimalen Änderungen beim Nachweisgesetz enttäuschend.
Eine aktuelle Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hat untersucht, inwieweit Verdienstunterschiede auf die Tarifbindung des Arbeitgebers zurückzuführen sind oder durch andere strukturelle Unterschiede zustande kommen.
Zu Beginn des Jahres 2024 sind im Bereich Arbeitsmarkt einige Änderungen in Kraft getreten. Weitere Änderungen werden im Laufe des Jahres folgen.
Im Rahmen des Entwurfs des Haushaltsfinanzierungsgesetzes ist die Absenkung der Einkommensgrenze zum Bezug von Elterngeld vorgesehen.
Der NRW-Maschinen- und Anlagenbau leidet nicht nur unter den Auswirkungen der globalen Herausforderungen, sondern auch unter der Umsetzung von EU-Regulierungen, der überbordenden Bürokratie oder der fehlenden Planungssicherheit.
Mit der Initiative „Europa – Erleben und Lernen“ des Landes Nordrhein-Westfalens und des Europäischen Jugendparlaments in Deutschland e.V. sollen Auszubildende EU-Auslandserfahrungen sammeln.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte am 18.04.2023 einen Entwurf zur Regelung der Arbeitszeiterfassung veröffentlicht. Dieser fand in der Koalition bisher keine Zustimmung.
Es braucht einen Wandel in verschiedenen Bereichen des Bildungs- und Arbeitslebens, um mehr Frauen für technische Berufe zu gewinnen. Was genau, das untersucht die aktuelle Studie der Impuls-Stiftung des VDMA. Im Fokus steht dabei erstmals das Scharnier Studium/Berufseinstieg und die ersten Beschäftigungsjahre von Ingenieurinnen.
Zu wenige Frauen wählen diesen Karriereweg als Ingenieurin, weil technische Berufsbilder häufig unklar sind. Mit vorherrschenden Rollenbildern und Klischees muss aufgeräumt werden.
Die Arbeitgeber in Baden-Württemberg haben sich mit der IG Metall am 18. November 2022 auf einen Pilotabschluss für die aktuelle Tarifrunde in der Metall- und Elektroindustrie geeinigt.
Die Zahl der offenen Stellen für Ingenieurinnen und Ingenieure im Maschinenbau hat einen neuen Höchststand erreicht und der Bedarf wird weiter wachsen. Derzeit haben zwei von drei Unternehmen offene Stellen für Ingenieure zu besetzen.
Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau ist keine Ausnahme: die Tariffindung bleibt nahezu unverändert auf niedrigem Niveau. Laut einer im Juni 2022 durchgeführten VDMA-Umfrage sind 31 Prozent der Maschinenbauer an einen Flächentarifvertrag gebunden. Vor zwei Jahren waren es 29 Prozent gewesen.
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