Betriebsstättenbesteuerung
Wer besteuert was?

Die Betriebsstätte ist eine steuerliche Fiktion, die in ihrer Abwicklung sehr schnell komplex werden können. Trotz rechtlicher Unselbständigkeit löst sie im Quellenstaat zum Beispiel Registrierungs- und Steuererklärungspflichten aus.
Die verschiedenen Informationen sollen einen praktischen, übersichtlichen Einstieg in dieses komplexe Thema ermöglichen.

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Hybride Arbeitsmodelle gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wenn aber auf Dauer und regelmäßig Arbeitnehmer für ein deutsches Unternehmen in anderen Staaten tätig sind, ergeben sich daraus steuerliche Konsequenzen.
Die Steuer-Erfas der Landesverbände des VDMA haben eine lange Tradition. Auch in der zweiten Jahreshälfte 2023 werden wir diese Veranstaltungen wieder anbieten. Wir geben Ihnen einen kleinen Ausblick, wann und wo!
Übersicht über Doppelbesteuerungsabkommen und Lohnsteuerfreiheit bei Auslandsaufenthalt.
Anlagenbauprojekte stellen eine komplexe Materie der internationalen Besteuerung von Großanlagen dar.
Wer besteuert was?
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die neuesten Entwicklungen und soll dazu beitragen, unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden und Doppelbesteuerung im Bereich der Unternehmensbesteuerung zu verhindern.
Die Besteuerung technischer Dienstleistungen, die im Ausland erbracht werden, wird immer anspruchsvoller. Fehler können zusätzliche Steuerbelastungen auslösen, die häufig nicht zu korrigieren sind.
In dieser Praxisstudie wurde nach den Erfahrungen und Erwartungen mit ausländischen Betriebsstätten gefragt.
Hier werden die für den deutschen Maschinen- und Anlagenbau relevanten steuerlichen Rahmenbedingungen beleuchtet.
Keine Hemmung der Betriebsstättenfrist infolge COVID-19-bedingter Baustellenschließungen.
Vertriebsaktivitäten von Geschäftsführern können Betriebsstätten auslösen!
In diesem Länderbericht werden die für den deutschen Maschinen- und Anlagenbau relevanten steuerlichen Rahmenbedingungen dargestellt.
Im internationalen Projektgeschäft werden Bau- und Montagebetriebsstätten nicht immer mit „Wissen und Wollen“ des Unternehmens begründet. Sie entstehen, weil der Unternehmer im Zuge der Erfüllung der gegenüber seinem Auftraggeber übernommenen Verpflichtung im Quellenstaat einen Sachverhalt realisiert, an den ausländisches Steuerrecht iVm einem DBA abgabenrechtliche Folgen knüpft.
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