Arbeitseinsätze in Europa
Drei völlig unterschiedliche Themen sind zu beachten!

Bei Arbeitseinsätzen innerhalb von Europa rücken die drei völlig unterschiedlichen Themen „Meldepflichten“, „Sozialrecht: A1-Bescheinigung“ und „Arbeitsrecht: Entsenderichtlinie“ “ zunehmend in den Fokus.
Die praktische Handhabung und die korrekte Beachtung aller Regelungen und Vorschriften stellen die VDMA-Mitgliedsunternehmen vor große Herausforderungen.

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Kann es wirklich sein, dass bei einer kurzen Dienstreise in Europa eine A1-Bescheinigung erforderlich ist? Die Antwort ist einfach, kurz und unbefriedigend: Ja!
Der arbeitsrechtliche Rahmen für eine EU-Entsendung ist historisch gewachsen. Wo liegen die Ursprünge? Wo stehen wir heute? Und wie hängen die einzelnen Richtlinien zusammen?
Weisen Sie Entscheidungsträger in der EU auf die bürokratischen Belastungen der Meldepflichten hin.
Mit einer Vielzahl von Ländern außerhalb der EU hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, die den Verbleib in der deutschen Sozialversicherung regeln.
Der deutsche Gesetzgeber hat zur Umsetzung der Richtlinie Änderungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) – insbesondere zur Entlohnung und zur Gewährung der Arbeitsbedingungen vorgenommen.
ICUnet und Inhouse Mobility bieten nun vergünstigte Konditionen bei Meldungen von Arbeitseinsätzen – exklusiv für VDMA-Mitglieder
Überblick - Veranstaltungen zum Thema Meldepflichten bei Arbeitseinsätzen in Europa
Die EU-Verwaltungskommission hat sich auf den Erlass einer neuen Richtlinie, mit einer Übergangsfrist der pandemiebedingten Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2022, geeinigt.
Was genau bei der Meldung von Arbeitseinsätzen in Finnland zu beachten ist, erläuterte Petra Steffen von der Deutsch-Finnischen Handelskammer in Helsinki, bei der VDMA Web-Konferenz am 14. Juni 2022.
EU-Kommission treibt einheitliches elektronisches Meldeformular voran. In einem User Experience Workshop konnten Unternehmen – auch ein VDMA Mitglied - Anforderungen in den Prozess einbringen.
Arbeitseinsätze in Europa: Welche Meldepflichten gelten in welchem Land? Infoblätter als praxisnahe Arbeitshilfe für VDMA-Mitglieder.
Was auf den ersten Blick leicht umsetzbar erscheint, entwickelt sich bei näherem Hinsehen zu einem rechtlichen Bürokratiemonster.
Die zahlreichen Hinweise des VDMA auf die überbordende Bürokratie im Zusammenhang mit den Meldepflichten bei EU-Arbeitseinsätzen zeigen Erfolg. Ein einheitliches elektronisches Formular ist in Sicht.
Onlineveranstaltung der AHK Italien in Kooperation mit dem VDMA bietet Praxistipps zu Arbeitseinsätzen in Italien am 16. März 2022 von 10 - 11 Uhr.
Optimal informiert - Reiseeinschränkungen und nationale Maßnahmen bei Arbeitseinsätzen durch Corona
Die zersplitterte Tariflandschaft in Frankreich wird ab dem 1. Januar 2024 für die Metallindustrie übersichtlicher. Die Änderungen betreffen auch Maschinen- und Anlagenbauer außerhalb Frankreichs.
Der VDMA steht in Kontakt mit der EU-Kommission und einigen EU-Mitgliedstaaten, um Feedback zum kommenden eFormular zu geben und sicherzustellen, dass dieses Formular den Verwaltungsaufwand und die Bürokratie im Bereich der Meldungen verringert.
Beim VDMA Web-Event am 17. November 2021 konnten sich über 100 Teilnehmende über die Besonderheiten bei Monteureinsätzen in der Schweiz informieren.
Deutsche Maschinen sind in Norwegen gefragt. Nicht überraschend ist Deutschland der wichtigste Maschinenimporteur. Doch welche Meldungen sind erforderlich, bevor Mitarbeitende nach Norwegen reisen können?
Für die Einreise aus der EU in das Vereinigte Königreich (VK) ist ab dem 1. Oktober 2021 für fast alle Reisenden ein Reisepass erforderlich, bis auf wenige Ausnahmen.
Bei der Definition des Arbeitseinsatzes auf eigene Rechnung liegt der Teufel im Detail.
Die VDMA Abteilung Recht überarbeitet ihre Linksammlung zum Arbeitsrecht in den EU-Mitgliedsstaaten
Veranstaltungen & Messen
Beim Web-Event am 24. November 2022 beantwortet Dr. Marion Hohmann-Viol Ihre Fragen rund um Montageeinsätze in der Schweiz.
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