Arbeitseinsätze in Europa
Drei völlig unterschiedliche Themen sind zu beachten!
Bei Arbeitseinsätzen innerhalb von Europa rücken die drei völlig unterschiedlichen Themen „Meldepflichten“, „Sozialrecht: A1-Bescheinigung“ und „Arbeitsrecht: Entsenderichtlinie“ “ zunehmend in den Fokus.
Die praktische Handhabung und die korrekte Beachtung aller Regelungen und Vorschriften stellen die VDMA-Mitgliedsunternehmen vor große Herausforderungen.
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Der VDMA macht sich stark für Bürokratieabbau und die eDeclaration. Neuigkeiten und Veranstaltungs-Hinweise rund um das Thema Arbeitseinsätze in Europa direkt per Newsletter erhalten.
Kann es wirklich sein, dass bei einer kurzen Dienstreise in Europa eine A1-Bescheinigung erforderlich ist? Die Antwort ist einfach, kurz und unbefriedigend: Ja!
Mit einer Vielzahl von Ländern außerhalb der EU hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, die den Verbleib in der deutschen Sozialversicherung regeln.
Am 3. Dezember 2024 von 10 bis 11 Uhr CET informieren die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer (AHK) und der VDMA in einem Web-Event zu den aktuellen Einreiseregelungen bei Arbeitseinsätzen im Vereinigten Königreich.
Die unterschiedlichen Meldepflichten in den EU-Mitgliedstaaten stellen Unternehmen bei Arbeitseinsätzen vor erhebliche bürokratische Herausforderungen. Wie können Unternehmen damit umgehen?
Die elektronische Einreisegenehmigung ETA ist derzeit für einige Länder gültig und wird ab 2. April 2025 auch auf europäische Länder erweitert. Hier die aktuellen Länderübersichten.
Das neue Europäisches Parlament steht. Eine gute Gelegenheit, um die neuen Europa-Abgeordneten aktiv auf die Bürokratie im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmern aufmerksam zu machen.
Seit dem 1. Juli 2024 müssen Arbeitseinsätze in Tschechien über eine Online-Meldeplattform gemeldet werden. Das Prozedere ist aufwändig und viele Regelungen noch unklar.
Montageeinsätze in Polen fallen wie anderen proaktive Handlungen unter die polnischen Meldepflichten. Was gilt es beim Meldeprozedere zu beachten?
Neun EU-Mitgliedstaaten unterzeichneten eine Erklärung zur Einführung eines gemeinsamen elektronischen Formulars zur Meldung von Arbeitseinsätzen in Europa. Der VDMA begrüßt diese Initiative.
Bei Geschäften in Frankreich gilt: Scheinbar vergeudete Zeit zum Beziehungsaufbau, ist letztlich der Schlüssel zum Erfolg.
Ein Tätigwerden im Ausland stellt aus rechtlicher Sicht einen sog. grenzüberschreitenden Sachverhalt dar, welcher zu einer Kollision unterschiedlicher Rechtsordnungen führt.
Wenig Neues, aber einige Regelungen der „Visitor Route“ wurden konkretisiert, zum Beispiel zum mobilen Arbeiten.
Im stark exportorientierten Maschinen- und Anlagenbau sind täglich Fachkräfte im grenzüberschreitenden EU-Arbeitseinsatz aktiv. Der Flickenteppich nationaler Meldepflichten behindert hierbei die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts.
Europa-Interessierte aufgepasst! Mit unserer neuen Web-Seminarreihe „EU Bubble talks – 30 minutes insights from Brussels“ blicken wir hinter die Kulissen der europäischen Politik und nehmen Sie mit.
Die EU-Kommission hat Ende 2023 eine Empfehlung für die Aufnahme von Verhandlungen mit der Schweiz und einen Vorschlag für ein Verhandlungsmandat angenommen.
Die Ausnahmen von der Meldepflicht wurden beim VDMA Web-Event erläutert
Schweiz will bis Ende des Jahres neues Verhandlungsmandat für Handelsgespräche mit der EU erarbeiten
Arbeitseinsätze in Europa: Welche Meldepflichten gelten in welchem Land? Infoblätter als praxisnahe Arbeitshilfe für VDMA-Mitglieder.
Um der neuen Arbeitswelt gerecht zu werden, ermöglicht eine multilaterale Rahmenvereinbarung ab dem 01. Juli 2023 flexiblere -von der Kollisionsnorm abweichende- Regelungen für Telearbeitnehmer.
Überblick - Veranstaltungen zum Thema Meldepflichten bei Arbeitseinsätzen in Europa
Basierend auf dem Leitfaden zur Telearbeit der EU-Kommission vom 13. Mai 2022 haben Deutschland und Österreich mit Weitblick eine Vereinbarung für die Zeit nach der COVID-19 Sonderreglung ab 1. Juli 2023 geschaffen.
Schengenvisum kann kurzzeitigen Einsatz von Nicht-EU Servicetechnikern in Deutschland ermöglichen.
Veranstaltungen und Messen
Im Web-Event am 13. November 2024 gibt die AHK Italien für VDMA-Mitglieder einen Überblick zum neuen italienischen "Baustellenführerschein".
Beim Web-Event am 28. November 2024 beantwortet Dr. Marion Hohmann-Viol von der Handelskammer Deutschland – Schweiz Ihre Fragen rund um Montageeinsätze in der Schweiz.
Stellen Sie Ihre Fragen zu Arbeitseinsätzen im Ausland und kommen Sie online ins Gespräch mit den VDMA Abteilungen Steuern, Recht und Außenwirtschaft!
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