Arbeitseinsätze in Europa
Drei völlig unterschiedliche Themen sind zu beachten!

Bei Arbeitseinsätzen innerhalb von Europa rücken die drei völlig unterschiedlichen Themen „Meldepflichten“, „Sozialrecht: A1-Bescheinigung“ und „Arbeitsrecht: Entsenderichtlinie“ “ zunehmend in den Fokus.
Die praktische Handhabung und die korrekte Beachtung aller Regelungen und Vorschriften stellen die VDMA-Mitgliedsunternehmen vor große Herausforderungen.

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Kann es wirklich sein, dass bei einer kurzen Dienstreise in Europa eine A1-Bescheinigung erforderlich ist? Die Antwort ist einfach, kurz und unbefriedigend: Ja!
Weisen Sie Entscheidungsträger in der EU auf die bürokratischen Belastungen der Meldepflichten hin.
Mit einer Vielzahl von Ländern außerhalb der EU hat Deutschland Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, die den Verbleib in der deutschen Sozialversicherung regeln.
Der deutsche Gesetzgeber hat zur Umsetzung der Richtlinie Änderungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) – insbesondere zur Entlohnung und zur Gewährung der Arbeitsbedingungen vorgenommen.
Die Ausnahmen von der Meldepflicht wurden beim VDMA Web-Event erläutert
Schweiz will bis Ende des Jahres neues Verhandlungsmandat für Handelsgespräche mit der EU erarbeiten
Arbeitseinsätze in Europa: Welche Meldepflichten gelten in welchem Land? Infoblätter als praxisnahe Arbeitshilfe für VDMA-Mitglieder.
Die meisten Anträge auf Arbeits- und Besuchsvisa werden derzeit innerhalb von drei Wochen bei Anträgen aus dem Ausland bearbeitet.
Europa-Interessierte aufgepasst! Mit unserer neuen Web-Seminarreihe „EU Bubble talks – 30 minutes insights from Brussels“ blicken wir hinter die Kulissen der europäischen Politik und nehmen Sie mit.
Die VDMA Web-Konferenz “Arbeitseinsätze in Europa” bestätigt: Die Meldung von Arbeitseinsätzen ist gerade in Luxemburg besonders schwierig.
Effektive Verhandlungen zwischen der EU und der Schweiz sind erst nach den Schweizer Wahlen (Herbst 2023) zu erwarten. Das angestrebte Verhandlungsergebnis bis zu den EU-Wahlen (Juni 2024) ist sehr ambitioniert.
Die aktuelle Studie des Instituts für Mittelstandforschung (IfM) untersucht, inwieweit EU-Meldeverfahren grenzüberschreitende Arbeitseinsätze von KMU in ausgewählten Grenzregionen be- bzw. verhindern.
Um der neuen Arbeitswelt gerecht zu werden, ermöglicht eine multilaterale Rahmenvereinbarung ab dem 01. Juli 2023 flexiblere -von der Kollisionsnorm abweichende- Regelungen für Telearbeitnehmer.
Überblick - Veranstaltungen zum Thema Meldepflichten bei Arbeitseinsätzen in Europa
Basierend auf dem Leitfaden zur Telearbeit der EU-Kommission vom 13. Mai 2022 haben Deutschland und Österreich mit Weitblick eine Vereinbarung für die Zeit nach der COVID-19 Sonderreglung ab 1. Juli 2023 geschaffen.
Die EU-Kommission versucht, die Bürokratie im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf drei Wegen zu verringern. Welche sind dies?
Steuervereinbarungen zu Lasten des Arbeitnehmers bei Auslandsentsendung sind zulässig.
Schengenvisum kann kurzzeitigen Einsatz von Nicht-EU Servicetechnikern in Deutschland ermöglichen.
Mitglieder bringen ihre Fragestellungen mit zum virtuellen Gespräch mit den VDMA Abteilungen Steuern, Recht und Außenwirtschaft. Neue Veranstaltungsreihe ab März 2023.
Die EU-Kommission forderte 17 EU-Mitgliedstaaten auf, die EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie einzuhalten.
"Mobiles Arbeiten im Ausland" ist zu einem Top-Thema für Unternehmen geworden, die für qualifizierte Fach- und Führungskräfte mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands attraktiv sein möchten. Doch was gilt es dabei zu beachten?
ICUnet und Inhouse Mobility bieten nun vergünstigte Konditionen bei Meldungen von Arbeitseinsätzen – exklusiv für VDMA-Mitglieder
Veranstaltungen und Messen
Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen bei den EU-Meldepflichten und Sicherheitsaspekte bei internationalen Dienstreisen. Insbesondere widmet sich das Event den Arbeitseinsätzen in Norwegen.
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