Internationale Dienstreisen
Die Globalisierung bringt Maschinen und Menschen in alle Welt
Die Globalisierung macht Reisen rund um den Lebenszyklus einer Maschine notwendig: Vertrieb, Inbetriebnahme, Montage und Wartung. Für das Reisemanagement der Unternehmen ist das eine organisatorische Herausforderung: Brauche ich ein Visum, wenn ja welches? Welche Unterlagen sind erforderlich? Was gilt bei Entsendungen innerhalb der EU? Wie können Gesundheit und Sicherheit meiner Mitarbeiter auf Dienstreisen gewährleistetet werden?
Der VDMA informiert aktuell über die verschiedenen Aspekte einer Entsendung in die wichtigsten Zielmärkte des Maschinenbaus.
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Dienstleister bieten vergünstigte Konditionen – exklusiv für VDMA-Mitglieder.
Ausländische Gäste sind bei der Visabeantragung und Einreise mit diversen Herausforderungen konfrontiert. Einladende können sie unterstützen.
Seit dem 1.Oktober 2024 sind Unternehmen und Selbständige, die auf temporären oder mobilen Baustellen in Italien tätig sind, verpflichtet, einen sogenannten Punkteführerschein für Baustellen zu besitzen.
Am 3. Dezember 2024 von 10 bis 11 Uhr CET informieren die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer (AHK) und der VDMA in einem Web-Event zu den aktuellen Einreiseregelungen bei Arbeitseinsätzen im Vereinigten Königreich.
Die „Electronic Travel Authorization“ (ETA)wird ab April 2025 auf zahlreiche europäische Länder erweitert. Die Beantragung ist ab 5. März 2025 möglich.
Montageeinsätze in Polen fallen wie anderen proaktive Handlungen unter die polnischen Meldepflichten. Was gilt es beim Meldeprozedere zu beachten?
Anpassung der langjährigen Kooperation mit dem VDMA erfolgt, die weiterhin exklusive Sonderkonditionen für Mitglieder und eine regionale Erweiterung auf Italien, Österreich und Polen bietet.
Bei Geschäften in Frankreich gilt: Scheinbar vergeudete Zeit zum Beziehungsaufbau, ist letztlich der Schlüssel zum Erfolg.
Nicht nur für Messebesucher aus der Türkei und Shanghai stellt das Visum weiterhin ein mögliches Besuchshindernis dar. Aussteller müssen Ihre Gäste rechtzeitig einladen.
Wenig Neues, aber einige Regelungen der „Visitor Route“ wurden konkretisiert, zum Beispiel zum mobilen Arbeiten.
Verlängerung des Aufenthalts vor Ort aus „triftigen und berechtigten Gründen“ möglich.
Bis 31.12.2023 war für die Einreise ein eVisum erforderlich. Abgelöst ist es nun von der elektronischen Reisegenehmigung.
Kurzzeitige Arbeitseinsätze im VK sind basierend auf einem Kauf- oder Leasingvertrags ohne Visum möglich. Anderenfalls ist ein Visum erforderlich.
Schengenvisum kann kurzzeitigen Einsatz von Nicht-EU Servicetechnikern in Deutschland ermöglichen.
Reisen nach Russland sind möglich, es müssen aber zunehmend Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden.
Kurzfristige Geschäftsreisen sind ohne Visum möglich, für Monteur- und Serviceeinsätze hingegen besteht eine Visumspflicht.
ICUnet und Inhouse Mobility bieten vergünstigte Konditionen bei Meldungen von Arbeitseinsätzen – exklusiv für VDMA-Mitglieder
Aktuelle Informationen und Veranstaltungstipps im Newsletter der VDMA Außenwirtschaft.
Mitgliedsunternehmen prüfen die eigenen Krisenmanagement-Strukturen im Unternehmen anhand von Praxisbeispielen.
Die VDMA Außenwirtschaft unterstützt und begleitet Mitgliedsunternehmen bei der Expansion des Auslandsvertriebs in Zukunftsmärkte mit Potenzial.
Seit Februar 2021 gelten für Serviceeinsätze in Russland neue Visaregelungen. Es hakt besonders beim Einladungsverfahren.
Neuregelung zunächst bis 31. Dezember 2024 gültig
Online-Visaverfahren schafft Erleichterung
Angesichts der bevorstehenden Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie warnt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann vor Einschränkungen von Geschäftsreisen.
Grenzschließungen aufgrund von Corona dürfen den Warenverkehr nicht behindern. Auch Berufspendler müssen im Binnenmarkt weiterhin zu Ihren Arbeitsstätten gelangen können.
Verfahren für 68 Länder ausgesetzt
Die EU-Kommission hat Empfehlungen für ein besser abgestimmtes Vorgehen bei Reisebeschränkungen veröffentlicht. Eine europäische Lösung ist gut, aber Freizügigkeit ist zu jeder Zeit wichtig, nicht nur während der Krise.
Die Kosten pro Meldung eines EU-Arbeitseinsatzes werden auf durchschnittlich 175 Euro geschätzt.
Das VDMA-Büro Indien hat die bestehenden Handelsabkommen Indiens mit wichtigen Partnerländern analysiert und konzentriert zusammengefasst.
Der VDMA-Praxisleitfaden "Reiserisikomanagement für Arbeitseinsätze im Ausland" weist den Weg zur Einführung der passenden Strukturen und Prozessen im Unternehmen.
Das Team der VDMA Außenwirtschaft begleitet VDMA-Mitgliedsunternehmen bei der Internationalisierung des Maschinen- und Anlagenbaus. Wir unterstützen Sie praxisnah bei allen Fragen zum Auslandsgeschäft.
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