Ökodesign-Verordnung und Digitaler Produktpass
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Die neue Ökodesign-Verordnung löst die bisherige Richtlinie ab und erweitert den bisherigen Anwendungsbereich nun von energieverbrauchsrelevante auf alle Produkte. Dadurch sollen zukünftig nur noch sichere, zirkuläre und nachhaltige Produkte auf dem EU-Binnenmarkt zugelassen werden.
Der Nachweis zur Erfüllung der an die Produkte gestellten Anforderungen soll im Kontext der Digitalisierung durch den Digitalen Produktpass erfolgen.

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