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Funkanlagerichtlinie: Neue Cybersecurity Anforderungen (Infotag und Erfa RED DA 2022/30)

Plätze frei
Kostenlose Veranstaltung

Ab dem 01.08.2025 gelten im Rahmen der delegierten Verordnung EU 2022/30 zu Artikel 3 (3) (d,e,f) der Funkanlagenrichtlinie inklusive der Amedment (EU) 2023/2444 neue grundlegende Anforderungen zur Cybersecurity. Betroffen sind Funkanlagen - inklusive "combined Maschinen" - die selbst über das Internet direkt oder indirekt kommunizieren können. Veranstaltung exklusiv für VDMA- und WCM-Mitgliedsunternehmen.

Plätze frei
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Fr. 14.02.25 09:00 - 12:00 Uhr
Veranstaltungssprache
  • Deutsch

Ab dem 01.08.2025 gelten im Rahmen der delegierten Verordnung EU 2022/30 zu Artikel 3 (3) (d,e,f) der Funkanlagenrichtlinie inklusive der Amedment (EU) 2023/2444 neue grundlegende Anforderungen zur Cybersecurity. Betroffen sind Funkanlagen - inklusive "combined Maschinen" - die selbst über das Internet direkt oder indirekt kommunizieren können. Veranstaltung exklusiv für VDMA- und WCM-Mitgliedsunternehmen.

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Online-Veranstaltung im Rahmen der VDMA-Veranstaltungsreihe zu den neuen Anforderungen an die Cybersicherheit nach der Delegierten Verordnung 2022/30 EU zur Funkanlagendirektive.

Die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU (RED) legt den rechtlichen Rahmen für das Inverkehrbringen von Funkanlagen in der EU fest. Die Funkanlagenrichtlinie sieht vor, dass Nichtfunkprodukte, die eine fest eingebaute Funkeinrichtung enthalten („combined-machine“), selbst Funkanlagen im Sinne der Funkanlagenrichtlinie sind.

Ab dem 1. August 2025 gelten für Funkanlagen neue grundlegende Cybersecurityanforderungengemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30 zu Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben d, e und f der Funkanlagenrichtlinie einschließlich der Änderung (EU) 2023/2444. Betroffen sind Funkanlagen einschließlich - inklusive "combined Maschinen" -, die selbst direkt oder indirekt über das Internet kommunizieren können. Dementsprechend hoch ist die Relevanz der grundlegenden Anforderungen für Hersteller von Automatisierungskomponenten, Maschinen und Anlagen, die ihre betroffenen Produkte ab dem 1. August 2025 auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringen wollen.

Was bedeuten die neuen Pflichten für die Hersteller? Die Experten Dr. Kai Wollenweber, Senior Cybersecurity Expert bei der SIEMENS AG, und Dr. Matthias Flieger, Head of Certification Services bei cetecomadvanced, schaffen Klarheit zum Thema und beantworten die Fragen der Teilnehmer.


Die Informationsveranstaltung ist VDMA-und WCM-Mitgliedsunternehmen vorbehalten.
Das finale Programm werden in Kürze bekannt gegeben. 
Die Anmeldung erfolgt über den Link oben.

 

Weitere Informationen:
Zur VDMA-Themenseite Cybersecurity
Funkanlagen: Neue Herstellerpflichten
Zur VDMA-Themenseite Industrielle Drahtlose Kommunikation


Organisation: VDMA Arbeitsgemeinschaft Wireless Communications for Machines

Die Arbeitsgemeinschaft Wireless Communications for Machines (AG WCM) bietet eine branchenübergreifende Plattform für Unternehmen, die eine zielgerichtete Integration von drahtlosen Kommunikationslösungen in ihre Maschinen, Anlagen und Produktionssysteme anstreben. Das geschieht durch enthusiastische Zusammenarbeit und Wissenstransfer zwischen allen relevanten Akteuren entlang der Wertschöpfungskette.

Gerne können Sie weitere Informationen zur WCM erhalten, indem Sie unserer Themenseite folgen. Dort finden Sie Informationen zu Veranstaltungen, Gruppen, Leistungen und Kontaktmöglichkeiten: https://www.vdma.org/wireless-communications

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