Die Hilfsbereitschaft in Deutschland für die vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen scheint groß. Für hilfsbereite Unternehmen und Belegschaften gibt es ein gutes Hilfsinstrument: die Arbeitslohnspende.
Mit dem Schreiben vom 03.03.2022 aktualisiert das BMF die Verwaltungsgrundsätze für die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer.
Mit dem letzten Jahressteuergesetz 2020 wurden insbesondere viele lohnsteuerliche Änderungen vorgenommen. Eine Änderung betraf die monatliche Freigrenze für Sachbezüge, die sich nun ab 2022 erhöht.
Mit dem Schreiben vom 05.11.2021 fasst das BMF die Verwaltungsgrundsätze insbesondere zur privaten Nutzung neu zusammen.
Das BMF-Schreiben vom 05.01.2022 ergeht vor dem Hintergrund der seit dem Veranlagungszeitraum 2020 geltenden Regelung des § 8 Abs. 4 EStG und soll Rechtssicherheit für die Veranlagungszeiträume bis 2019 schaffen.
Das BMF verzichtet auf eine Anpassung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1. Januar 2022. Die für das Jahr 2021 getroffenen Regelungen sollen für 2022 fortgelten.
Bei der Überlassung von Firmenwagen zur privaten Nutzung kommt es oft vor, dass Arbeitnehmer bestimmte Kosten übernehmen. Solche selbst getragenen Kosten mindern den lohnsteuerlichen Nutzungswert.
Der BFH hat in einer zur lohnsteuerlichen Behandlung von kurzfristigen Absagen von Betriebsveranstaltungen Stellung genommen und klargestellt, dass die Kosten des äußeren Rahmens nur auf die tatsächlichen Teilnehmenden zu verteilen sind.
Geraten Mitarbeiter durch Notsituationen unter Druck, können auch Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen ihren Angestellten durch steuerfreie Unterstützungsleistungen beistehen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen für betriebliche Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG) veröffentlicht.
Mit dem BMF-Schreiben vom 13.04.2021 wird zur Abgrenzung von Bar- und Sachlohn Stellung genommen. Dabei wird eine Übergangsregelung für die Behandlung von Geldkarten und Gutscheine geschaffen.
Im Folgenden haben wir die grundlegenden Fragen zu diesen Instrumenten für Sie zusam-mengetragen und beantwortet.
Seit Juni 2020 besteht die Möglichkeit Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise steuerfrei an Mitarbeiter auszuzahlen.
Das BMF hat das Anwendungsschreiben „Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021“ veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat mit Stand vom 02.09.2020 ihren Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes für 2020 veröffentlicht. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Neuerungen in der Lohnsteuer.
In seinem Urteil vom 1. August 2019 nahm der BFH eine Änderung seiner Rechtsprechung hinsichtlich des Vorliegens einer zusätzlichen Leistung vor. Das BMF reagiert mit einem Nichtanwendungserlass.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in mehreren Urteilen mit dem seit 2014 neu gefassten steuerlichen Reisekostenrecht auseinandergesetzt.
Das steuerfreie Jobticket ist seit 1. Januar 2019 wieder eingeführt. Damit soll das Jobticket für Unternehmen und Arbeitnehmer erneut attraktiver werden.
Seit 1. Januar 2019 gibt es eine Neuregelung für die Besteuerung von Elektro- und Hybridfahrzeugen.
Das Finanzgericht Köln hat in seinem Urteil vom 27. Juni 2018, 3 K 870/17, entschieden, dass für die lohnsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen auf die Anzahl derer abzustellen ist, für die diese kostenmäßig kalkuliert wurde.
Die 1% Regelung findet bei Überlassung eines Dienstwagens für die private Nutzung Anwendung, aber nicht bei Lkw und Zugmaschinen, da diese üblicherweise nicht der privaten Nutzung dienen. Und der Werkstattwagen?
Der Regierungsentwurf "Jahressteuergesetz 2018" wurde nicht nur in "Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen" umbenannt, dessen erste Lesung im Bundestag am 21. September 2018 angesetzt ist, sondern regelt auch die Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge neu.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) fasst mit seinem Anwendungsschreiben vom 4. April 2018 zahlreiche ältere BMF-Schreiben zur Besteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens zusammen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Stellung dazu genommen, inwieweit die Urteilsgrundsätze der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum sog. Bürgermeister- bzw. Behördenleasing (VI R 75/13) auch außerhalb des Behördenleasings anwendbar sind.
Die Julius-Maximilans-Universität Würzburg erstellte im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ein Gutachten zu Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der bAV. Dieses Gutachten wurde am 15. April 2016 veröffentlicht.
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