Der Deutsche Zoll hat Details zur Zollabwicklung nach dem Ende der Übergangsphase am 01. Januar 2021 veröffentlicht. Damit haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre praktische Zollabwicklung anzupassen.
Die Datenbank der Europäischen Kommission „Market Access Database“ ist seit dem 01.12.2020 ersetzt durch die neue Datenbank „Access2Markets“.
Die ab dem 01.01.2021 geltende Kombinierte Nomenklatur ist veröffentlicht worden.
Neues Merkblatt hebt Unterschiede für die Erlangung der jeweiligen zollrechtlichen Vereinfachungsverfahren hervor.
Der EU wurde seitens der WTO das Recht auf Strafzölle gegen die USA wegen unzulässiger Subventionen an Boeing zugesprochen. Die EU-Kommission hat eine vorläufige Produktliste zusammengestellt, von der auch Maschinenbauprodukte betroffen sind.
Aufgrund der hohen Internationalität des deutschen Maschinenbaus hat fast jedes Mitgliedsunternehmen irgendwann Kontakt mit den Zollbehörden und den teilweise sehr komplexen Zollvorschriften. Bei der rechtssicheren Umsetzung der Vorschriften ohne unnötigen Aufwand unterstützen die Experten des VDMA.
Die Weltzollorganisation WCO hat die für das Jahr 2022 geplanten Änderungen des „Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS)“ veröffentlicht. Auch für den Maschinenbau werden sich einige Änderungen ergeben.
Das Allgemeine Präferenzsystem der EU, das Waren aus Entwicklungsländern bei der Einfuhr Zollvorteile gewährt, soll aktualisiert werden. Die EU-Kommission hat hierzu eine öffentliche Konsultation gestartet.
Einige Partnerstaaten der EU haben bereits offiziell erklärt, während der Übergangsfrist Ursprungswaren des Vereinigten Königreichs als „Ursprung EU“ anzuerkennen. Weitere Partner haben ihre Bereitschaft dazu signalisiert.
Mit Inkrafttreten des Austrittsabkommens ist das Vereinigte Königreich ab dem 01. Februar 2020 kein Mitglied der Europäischen Union mehr. Unklarheiten bestehen aber weiterhin in der präferenziellen Abwicklung.