Als wichtigen Service bietet der VDMA Armaturen Mitgliedsunternehmen regelmäßig Updates zu wichtigen Branchen-Fakten rund um die Gebäude- und Industriearmaturenindustrie.
Der Newsletter der VDMA Außenwirtschaft bietet Ihnen maschinenbaurelevante Themen und Veranstaltungshinweise. Mehr zu unserem Angebot hier im Video.
Aktuelle Informationen, Analysen und Veranstaltungen zur Exportfinanzierung sowie Hermesdeckung im Newsletter der VDMA Außenwirtschaft.
Produktion, Export, Import, Beschäftigte
Die EU-Kommission hat die Durchführungsverordnung für das CO2-Grenzausgleichssystem veröffentlicht.
ICS 2 - Die ab 01.03.2023 geltenden Vorgaben zur Importabwicklung bringen für die Anmelder Änderungen mit sich. Es sind hier Anpassungen der betrieblichen Abläufe erforderlich.
Die „Related-Parties Trade“ Statistik des U.S. Census Bureau gibt Auskunft über die Ein- und Ausfuhren der USA mit verbundenen Unternehmen. Hiernach stammte 2021 mehr als die Hälfte der US-Maschinenimporte von verbundenen Unternehmen. Bei Mexiko waren es sogar fast 80 %.
Ägypten verschiebt die verbindliche Einführung ACI für Luftfrachtsendungen auf unbestimmte Zeit.
Die EU-Kommission hat am 31.10.2022 die Kombinierte Nomenklatur (Warennummern) für das Jahr 2023 veröffentlicht. Für den Maschinenbau gibt es nur wenige Änderungen.
Die Türkei hat mitgeteilt, dass im internationalen Schriftverkehr nur noch „Türkiye“ als Ländername verwendet werden soll.
In den "Wichtigen Kennzahlen" werden die wesentlichen Daten der Branche wie Produktion, Export, Import, Auftragseingang, Beschäftigung etc. vierteljährlich aktualisiert.
Aktuelles Informationsangebot der Abteilung Außenwirtschaft zu allen Fragen rund um den Zoll.
Die ägyptische Zollverwaltung hat die verpflichtende Nutzung des neuen elektronischen Zollsystems "NAFEZA" für die Luftfracht aufgeschoben.
Der VDMA begrüßt das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, da es eine Grundlage für die zukünftigen Beziehungen mit diesem Land darstellt.
Der Deutsche Zoll hat Details zur Zollabwicklung nach dem Ende der Übergangsphase am 01. Januar 2021 veröffentlicht. Damit haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre praktische Zollabwicklung anzupassen.
Die Datenbank der Europäischen Kommission „Market Access Database“ ist seit dem 01.12.2020 ersetzt durch die neue Datenbank „Access2Markets“.
Die ab dem 01.01.2021 geltende Kombinierte Nomenklatur ist veröffentlicht worden.
Neues Merkblatt hebt Unterschiede für die Erlangung der jeweiligen zollrechtlichen Vereinfachungsverfahren hervor.
Der EU wurde seitens der WTO das Recht auf Strafzölle gegen die USA wegen unzulässiger Subventionen an Boeing zugesprochen. Die EU-Kommission hat eine vorläufige Produktliste zusammengestellt, von der auch Maschinenbauprodukte betroffen sind.
Aufgrund der hohen Internationalität des deutschen Maschinenbaus hat fast jedes Mitgliedsunternehmen irgendwann Kontakt mit den Zollbehörden und den teilweise sehr komplexen Zollvorschriften. Bei der rechtssicheren Umsetzung der Vorschriften ohne unnötigen Aufwand unterstützen die Experten des VDMA.
Nach dem Ende der Übergangszeit wird das Vereinigte Königreich ab dem 1. Januar 2021 zollrechtlich als Drittland behandelt. Die Zollabteilungen der Mitgliedsunternehmen müssen sich auf diese neue Situation vorbereiten.
Die staatliche Hermesdeckung will – ähnlich wie bereits Italiens SACE, Kreditlinien für ausländische Importeure mit großer Finanzkraft finanzieren.
Die EU-Kommission erläutert auf einer Internetseite die wichtigsten Szenarien und Konsequenzen aus dem Brexit, die sich im geschäftlichen Umfeld zum Ende der Übergangsphase potentiell ergeben.
Die Weltzollorganisation WCO hat die für das Jahr 2022 geplanten Änderungen des „Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS)“ veröffentlicht. Auch für den Maschinenbau werden sich einige Änderungen ergeben.
Das Allgemeine Präferenzsystem der EU, das Waren aus Entwicklungsländern bei der Einfuhr Zollvorteile gewährt, soll aktualisiert werden. Die EU-Kommission hat hierzu eine öffentliche Konsultation gestartet.
Warum Mitgliedsunternehmen die Freihandelsabkommen der EU beim Export nur teilweise nutzen, ermittelte die VDMA Außenwirtschaft in einer Umfrage. Das Ergebnis gibt wertvolle Informationen für künftige Verhandlungen von Freihandelsabkommen.
Einige Partnerstaaten der EU haben bereits offiziell erklärt, während der Übergangsfrist Ursprungswaren des Vereinigten Königreichs als „Ursprung EU“ anzuerkennen. Weitere Partner haben ihre Bereitschaft dazu signalisiert.
Mit Inkrafttreten des Austrittsabkommens ist das Vereinigte Königreich ab dem 01. Februar 2020 kein Mitglied der Europäischen Union mehr. Unklarheiten bestehen aber weiterhin in der präferenziellen Abwicklung.
Es hat lange gedauert, aber fast ein Jahr nach der Änderung des zollrechtlichen Ausführerbegriffs in Artikel 1 Nr. 19 UZK-DA hat nun auch die deutsche Zollverwaltung sich zur praktischen Anwendung dieser Rechtsänderung geäußert.
Wo Antworten zählen und das Können gefragt ist: Bei VDMA Photovoltaik Produktionsmittel erhalten Sie alle Dienstleistungen, die die Branche in Deutschland benötigt. Professionell und zuverlässig sind wir Antrieb und Rückendeckung für Ihr Unternehmen. Wir fangen die Topthemen ein und schaffen Werte für Sie.