Auswirkungen der neuen EU-Verpackungsverordnung
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Ziel der europäischen Verordnung ist es, die negativen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt zu minimieren – wir betrachten die Betroffenheit für den Maschinen- und Anlagenbau.
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Ziel der europäischen Verordnung ist es, die negativen Auswirkungen von Verpackungen auf die Umwelt zu minimieren – wir betrachten die Betroffenheit für den Maschinen- und Anlagenbau.
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Am 04. März 2024 haben sich das EU-Parlament, der Rat und die EU-Kommission auf einen Kompromiss zur Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, kurz EU-Verpackungsverordnung (Packaging & Packaging Waste Regulation, PPWR) geeinigt. Voraussichtlich bis Ende des Jahres wird die neue Verordnung, die die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ablösen wird, in Kraft treten und 18 Monate danach wirksam werden.
Die EU-Verpackungsverordnung strebt eine Harmonisierung des Umgangs mit Verpackungen und ihren Abfällen in allen EU-Mitgliedstaaten an. Konkret soll die Umwelt geschützt werden, indem Verpackungsmüll verhindert oder vermieden wird. Dahinter steht der Grundgedanke der Kreislaufwirtschaft und der damit verbundenen Abfallhierarchie. Diese besagt, dass die höchste Priorität darauf liegt, Abfall zu vermeiden. Ansonsten soll dieser zur Wiederverwertung vorbereitet oder recycelt werden. Wenn das nicht möglich ist, können andere Verwertungsarten wie die Müllverbrennung und -beseitigung in Betracht gezogen werden. Gleichzeitig wird Wert daraufgelegt, dass der Umgang mit Verpackungsabfällen gesundheitsschonend gestaltet ist.
Obwohl die EU-Verpackungsverordnung eine gewisse Planungssicherheit für den Maschinen- und Anlagenbau schafft, ist davon auszugehen, dass die Branche durch handwerkliche Schwächen und unrealistische Anforderungen des Regelwerks belastet wird. Insbesondere die in letzter Sekunde sicherlich eher unabsichtlich in den Kompromisstext hineinverhandelte deutliche Ausweitung der Mehrwegquoten für Industrieverpackungen im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsentwurf stellt eine Herausforderung dar.
Im virtuellen Erfahrungsaustausch werden wir sowohl die EU-Verpackungsverordnung betrachten als auch die konkreten Auswirkungen auf den Maschinen- und Anlagenbau.
Die virtuelle Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Umwelt, Nachhaltigkeit und Geschäftsführung.
Moderation: Alexandra Dreyer und Kevin Löpke
Anmeldeschluss: 27.05.2024
Wenige Tage vor der Veranstaltung erhalten die angemeldeten Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung und die technischen Einzelheiten zum Online-Tool inklusive eines Einwahllinks. Sollten Sie trotz Anmeldung verhindert sein, bitten wir um eine kurze Nachricht.
Im Interesse eines effizienten Dialogs haben wir die Teilnehmerzahl begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Veranstalter
Die Veranstaltung wird vom VDMA Nord und ProduktionNRW angeboten. ProduktionNRW ist das Cluster des Maschinenbaus und der Produktionstechnik in Nordrhein-Westfalen und wird vom VDMA NRW durchgeführt. ProduktionNRW versteht sich als Plattform, um Unternehmen, Institutionen und Netzwerke untereinander und entlang der Wertschöpfungskette zu vernetzen, zu informieren und zu vermarkten. Wesentliche Teile der Leistungen, die ProduktionNRW erbringt, werden aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.
Die EU-Verpackungsverordnung strebt eine Harmonisierung des Umgangs mit Verpackungen und ihren Abfällen in allen EU-Mitgliedstaaten an. Konkret soll die Umwelt geschützt werden, indem Verpackungsmüll verhindert oder vermieden wird. Dahinter steht der Grundgedanke der Kreislaufwirtschaft und der damit verbundenen Abfallhierarchie. Diese besagt, dass die höchste Priorität darauf liegt, Abfall zu vermeiden. Ansonsten soll dieser zur Wiederverwertung vorbereitet oder recycelt werden. Wenn das nicht möglich ist, können andere Verwertungsarten wie die Müllverbrennung und -beseitigung in Betracht gezogen werden. Gleichzeitig wird Wert daraufgelegt, dass der Umgang mit Verpackungsabfällen gesundheitsschonend gestaltet ist.
Obwohl die EU-Verpackungsverordnung eine gewisse Planungssicherheit für den Maschinen- und Anlagenbau schafft, ist davon auszugehen, dass die Branche durch handwerkliche Schwächen und unrealistische Anforderungen des Regelwerks belastet wird. Insbesondere die in letzter Sekunde sicherlich eher unabsichtlich in den Kompromisstext hineinverhandelte deutliche Ausweitung der Mehrwegquoten für Industrieverpackungen im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsentwurf stellt eine Herausforderung dar.
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Mo. 29.04.24
Mi. 29.05.24
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