Exportkontrolle für die Geschäftsführung
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Was muss der Ausfuhrverantwortliche eines Unternehmens wissen und für seine Organisation verantworten?
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- Deutsch
Was muss der Ausfuhrverantwortliche eines Unternehmens wissen und für seine Organisation verantworten?
@shutterstock
Der „Ausfuhrverantwortliche“ eines Unternehmens ist für Organisation und Überwachung der Exportkontrolle im Unternehmen verantwortlich. Nach den Grundsätzen der Bundesregierung über die Zuverlässigkeit von Exporteuren ist diese Funktion zwingend der ersten Führungsebene (Geschäftsführung, Vorstand) zugeordnet.
Es gehört damit zum persönlichen Risikomanagement eines „Ausfuhrverantwortlichen“, sich selbst in angemessenen Zeitabständen weiterzubilden. Hierzu, aber auch zur praxisnahen Diskussion mit anderen Ausfuhrverantwortlichen, dient dieser Erfa.
Die Diskussion soll der Zielgruppe entsprechen und schließt personenbezogene Risiken ein. Wir bitten daher um persönliche Teilnahme durch Geschäftsführung oder Vorstand, eine Vertretung durch die Fachebene der Firma ist nicht möglich.
Der Schwerpunkt des ERFAs liegt auf Teilnehmerfragen und kurzen Berichten der Teilnehmer zur Situation der eigenen betrieblichen Exportkontrolle. Falls gewünscht, besprechen wir insbesondere die Umgehungsproblematik im Russland-Embargo. Informationen zur aktuellen Rechtslage sind selbstverständlich auch Teil des Programms.
Referent: RA Klaus Friedrich, VDMA Außenwirtschaft
Da wir die Teilnehmerzahl auf 45 Personen (maximal zwei Personen pro Unternehmen) begrenzen müssen, bitten wir Sie um Verständnis dafür, dass die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs erfasst werden.
Es gehört damit zum persönlichen Risikomanagement eines „Ausfuhrverantwortlichen“, sich selbst in angemessenen Zeitabständen weiterzubilden. Hierzu, aber auch zur praxisnahen Diskussion mit anderen Ausfuhrverantwortlichen, dient dieser Erfa.
Die Diskussion soll der Zielgruppe entsprechen und schließt personenbezogene Risiken ein. Wir bitten daher um persönliche Teilnahme durch Geschäftsführung oder Vorstand, eine Vertretung durch die Fachebene der Firma ist nicht möglich.
Der Schwerpunkt des ERFAs liegt auf Teilnehmerfragen und kurzen Berichten der Teilnehmer zur Situation der eigenen betrieblichen Exportkontrolle. Falls gewünscht, besprechen wir insbesondere die Umgehungsproblematik im Russland-Embargo. Informationen zur aktuellen Rechtslage sind selbstverständlich auch Teil des Programms.
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Agenda
Do. 19.10.23
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