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Web-Erfa Rechtliche Ausgestaltung von Remote-Inbetriebnahmen
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Remote-Inbetriebnahmen können eine Alternative zu Vor-Ort-Leistungen sein und zugleich Arbeitsabläufe verbessern sowie Kosten senken. Doch auch das Regelwerk muss stimmen!
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- Deutsch
Remote-Inbetriebnahmen können eine Alternative zu Vor-Ort-Leistungen sein und zugleich Arbeitsabläufe verbessern sowie Kosten senken. Doch auch das Regelwerk muss stimmen!
Remote-Inbetriebnahmen haben infolge der Pandemie mit weltweiten Reisebeschränkungen deutlich an Dynamik gewonnen. Konnten die Inbetriebnahmen nicht wie gewohnt als Vor-Ort-Leistung erbracht werden, haben viele Unternehmen zunächst die technischen Möglichkeiten für Remote-Inbetriebnahmen geschaffen – ohne dabei jedoch auf das Vertragswerk zu blicken.
Die Praxis hat nun gezeigt, dass Remote-Inbetriebnahmen in vielen Fällen auch Arbeitsabläufe verbessern und Kosten senken. Ermöglicht wird dies durch weltweit verfügbare, preiswerte Remote-Technologien wie Augmented- und Virtual-Reality-Brillen, Smartphones, Tablets & Co. Damit wird dieser Weg weiter an Relevanz gewinnen.
Unter rechtlichen Gesichtspunkten handelt es sich bei Remote-Inbetriebnahmen keineswegs um neue Problemkomplexe. Dennoch müssen Haftungsfragen und relevante Rechtsgebiete betrachtet werden!
Diskutieren Sie daher gemeinsam mit unserem VDMA-Rechtsexperten RA Dr. Stefan Janssen am 04.11.2022 von 10 bis 12 Uhr und erhalten Sie Antworten auf folgende Fragestellungen:
Um Ihre Anmeldung bitten wir bis zum 26.10.2022. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Teilnehmerzahl auf 40 begrenzt ist.
Die Praxis hat nun gezeigt, dass Remote-Inbetriebnahmen in vielen Fällen auch Arbeitsabläufe verbessern und Kosten senken. Ermöglicht wird dies durch weltweit verfügbare, preiswerte Remote-Technologien wie Augmented- und Virtual-Reality-Brillen, Smartphones, Tablets & Co. Damit wird dieser Weg weiter an Relevanz gewinnen.
Unter rechtlichen Gesichtspunkten handelt es sich bei Remote-Inbetriebnahmen keineswegs um neue Problemkomplexe. Dennoch müssen Haftungsfragen und relevante Rechtsgebiete betrachtet werden!
Diskutieren Sie daher gemeinsam mit unserem VDMA-Rechtsexperten RA Dr. Stefan Janssen am 04.11.2022 von 10 bis 12 Uhr und erhalten Sie Antworten auf folgende Fragestellungen:
- Was versteht man unter Remote-Inbetriebsetzung und Remote-Inbetriebnahme?
- Wie müssen die Verantwortungsbereiche zwischen den Vertragsparteien beschrieben werden?
- Welche Haftungsaspekte sind neu zu bewerten?
- Was ändert sich hinsichtlich der Vertragsgestaltung und wie können entsprechende Formulierungen aussehen?
Um Ihre Anmeldung bitten wir bis zum 26.10.2022. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Teilnehmerzahl auf 40 begrenzt ist.
Agenda
Fr. 04.11.22
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