Web-Austausch: Hinweisgeberschutzgesetz – Gesetzliche Anforderungen an die Einrichtung eines Hinweisgebersystems
Nach einer langen Wartezeit liegt nun der Regierungsentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vor, der die europäische Whistleblower-Richtlinie aus 2019 umsetzt. Wir bitten um Beachtung: Dies ist der Nachholtermin vom 13. Oktober.
- Deutsch
Nach einer langen Wartezeit liegt nun der Regierungsentwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vor, der die europäische Whistleblower-Richtlinie aus 2019 umsetzt. Wir bitten um Beachtung: Dies ist der Nachholtermin vom 13. Oktober.
Das Gesetz wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten und gilt dann grundsätzlich für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten. Für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten ist eine Übergangsfrist bis zum 17.Dezember 2023 eingeräumt, um ein Hinweisgebersystem einzuführen. Für größere Unternehmen wird die Einrichtung eines Hinweisgebersystem jedoch drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtend werden. Das Versäumnis der Einrichtung eines Hinweisgebersystems kann nach dem aktuellen Gesetzentwurf mit einer Geldbuße von bis zu EUR 20.000 sanktioniert werden. Höchste Zeit also, mit der Einführung eines Hinweisgebersystems zu beginnen.
Anette Binder und Dr. Christian Hess, Referenten der Abteilung Recht, informieren Sie in einem Web-Erfa am 09. November über die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines solchen Hinweisgebersystems. Neben den gesetzlichen Anforderungen an die Ausgestaltung einer internen Meldestelle werden auch arbeitsrechtliche und datenschutzrechtliche Aspekte des Hinweisgeberschutzes thematisiert und das Hinweisgeberschutzgesetz in Beziehung zu anderen spezialgesetzlichen Beschwerdemechanismen, z.B. nach dem LkSG, gesetzt.
Hinweise zur Anmeldung
Bitte melden Sie sich bis spätestens zum 02.11.2022 an. Die Veranstaltung ist nur für VDMA-Mitglieder und richtet sich insbesondere an die Geschäftsführung, Unternehmensjuristen und Complianceverantwortliche. Aus organisatorischen Gründen ist eine elektronische Anmeldung nach dem Anmeldeschluss nicht mehr möglich. Sie erhalten die Einwahldaten rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail.
Wir freuen uns auf Ihre Fragen und die Diskussion mit Ihnen.
Agenda
Mi. 09.11.22