Präsenz-ERFA Maschinenrichtlinie
Aktueller Stand der Neufassung, Anwendungsbereich und Betriebsanleitung sind die Schwerpunkt der VDMA-Veranstaltung.
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Aktueller Stand der Neufassung, Anwendungsbereich und Betriebsanleitung sind die Schwerpunkt der VDMA-Veranstaltung.
Die Maschinenrichtlinie hat einen sehr komplexen Anwendungsbereich. Werden Ihre Produkte, die Sie herstellen, erfasst? Wenn ja, werden sie beispielsweise als Maschinen oder als unvollständige Maschinen erfasst? Was ist der Vorteil, wenn Produkte vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie erfasst werden? Diese praxisrelevanten Fragen werden bei diesem VDMA-Erfahrungsaustausch beantwortet. Sie erhalten zudem Hintergrundinformationen zum rechtlichen Konstrukt unvollständiger Maschinen, das im Revisionsprozess der Maschinenrichtlinie sehr intensiv diskutiert wird. Teilweise gehen die Forderungen bis zur ersatzlosen Streichung unvollständiger Maschinen.
Referent Thomas Kraus aus der VDMA-Querschnittsabteilung Technik, Umwelt, Nachhaltigkeit ist Mitglied des Maschinenausschusses und hat intensiven Kontakt zur EU-Kommission. Er informiert Sie über den aktuellen Stand der Neufassung der Maschinenrichtlinie. Wann ist der Kommissionsentwurf zu erwarten? Was können Schwerpunkte bei der Änderung sein? Ist zu erwarten, dass Anforderungen an die Cybersecurity in die Maschinenrichtlinie aufgenommen werden? Welche Rolle wird künstliche Intelligenz spielen?
Ein weiterer Schwerpunkt des VDMA-Erfahrungsaustausches wird die Erstellung der Betriebsanleitung sein. Ungeachtet der Form der Betriebsanleitung hat der Hersteller Pflichten zur Sprachfassung und zum Inhalt zu erfüllen. Informieren Sie sich aus erster Hand, welche Schwerpunkte die gesetzlichen Anforderungen haben.
Bringen Sie Ihre Erfahrungen ein und tauschen Sie Ihre Gedanken mit Ihren Fachkollegen aus den anderen Mitgliedsunternehmen und mit den Referenten aus. Wir freuen uns auf Sie!
Hinweise zur Veranstaltung:
Die Teilnahme ist auf zwei Mitarbeiter pro Mitgliedsunternehmen und auf höchstens 30 Teilnehmer beschränkt.
Bitte melden Sie sich bis spätestens 28. September 2020 an. Wir behalten uns das Recht vor, bei Überschreitung der Anmeldungszahl eine Auswahl vorzunehmen. Sie erhalten nach der Anmeldefrist per Email eine Anmeldebestätigung, wodurch die Teilnahme verbindlich bestätigt wird.
Sollte Ihnen die Teilnahme trotz Anmeldung kurzfristig nicht möglich sein, informieren Sie bitte Frau Eva-Maria Brinkmann (eva.brinkmann@vdma.org), damit wir entsprechend disponieren können.
Sicherheitshinweis:
Als Teilnehmer/-in unserer Veranstaltungen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir sämtliche Sicherheitsvorkehrungen treffen werden, damit Sie während Ihres Aufenthalts bei uns bestmöglich geschützt sind. Wir bitten Sie sich dabei auch persönlich an die Covid19-Bestimmungen der Österreichischen Bundesregierung, des Veranstaltungsortes und der jeweiligen regionalen Behörden zu halten.
Dokumente und Downloads: