Web-Erfahrungsaustausch "Neue EU- Verpackungsverordnung –Auswirkungen auf den Maschinen- und Anlagenbau"
Am 22. Januar 2025 wurde die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, kurz EU-Verpackungsverordnung (Packaging & Packaging Waste Regulation, PPWR) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die PPWR wird ab dem 12. August 2026 wirksam, die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ablösen und als EU-Verordnung direkt in den EU-Mitgliedstaaten gelten.
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Am 22. Januar 2025 wurde die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, kurz EU-Verpackungsverordnung (Packaging & Packaging Waste Regulation, PPWR) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die PPWR wird ab dem 12. August 2026 wirksam, die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG ablösen und als EU-Verordnung direkt in den EU-Mitgliedstaaten gelten.
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Trotz Geltungsvorrangs der Verordnung ist davon auszugehen, dass das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) weiterhin bestehen bleibt, insbesondere zur Regelung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), von Ordnungswidrigkeiten und behördlichen Zuständigkeiten. Es ist absehbar, dass das VerpackG angepasst werden muss, um widersprüchliche Regelungen zu vermeiden und die neuen Anforderungen der PPWR umzusetzen. Die Verordnung stellt damit einen wichtigen Schritt zur Harmonisierung der Verpackungsanforderungen in der EU dar.
Die EU-Verpackungsverordnung strebt eine Harmonisierung des Umgangs mit Verpackungen und ihren Abfällen in allen EU-Mitgliedstaaten an. Konkret soll die Umwelt geschützt werden, indem Verpackungsmüll verhindert oder vermieden wird. Dahinter steht der Grundgedanke der Kreislaufwirtschaft und der damit verbundenen Abfallhierarchie.
Obwohl die EU-Verpackungsverordnung eine gewisse Planungssicherheit für den Maschinen- und Anlagenbau schafft, ist davon auszugehen, dass die Branche durch die Anforderungen des Regelwerks belastet wird. Hinzu kommen handwerkliche Schwächen und unrealistische Anforderungen, die zu einer Mehrbelastung führen können.
Im virtuellen Erfahrungsaustausch des VDMA Bayern werden wir auf der einen Seite die EU-Verpackungsverordnung beleuchten und auf der anderen Seite die konkreten Auswirkungen auf den Maschinen- und Anlagenbau betrachten.
Die Veranstaltung ist ausschließlich für VDMA-Mitgliedsfirmen und für diese kostenfrei.
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