Designschutzrecht: Maschinenbau-Produkte über das Design in Europa und China rechtlich schützen. Zahlt sich das aus?
In Ergänzung zum Web-ERFA "Gesamtheitliches Produktdesign" laden der VDMA Baden-Württemberg und VDMA Österreich Sie gemeinsam mit der VDMA Abteilung Recht zum Erfahrungsaustausch „Designschutzrecht: Maschinenbau-Produkte über das Design in Europa und China rechtlichen schützen. Zahlt sich das aus?“ ein.
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In Ergänzung zum Web-ERFA "Gesamtheitliches Produktdesign" laden der VDMA Baden-Württemberg und VDMA Österreich Sie gemeinsam mit der VDMA Abteilung Recht zum Erfahrungsaustausch „Designschutzrecht: Maschinenbau-Produkte über das Design in Europa und China rechtlichen schützen. Zahlt sich das aus?“ ein.
Das Design von Maschinen und Komponenten kann im globalen Wettbewerb mehr als ein vertriebsförderliches Alleinstellungsmerkmal sein. Doch wie wird das Design einer Maschine gegenüber Nachahmern effektiv durchgesetzt? Welche Erfahrungen gibt es auf Messen mit Produktpiraterie und zahlt sich die Anmeldung von Geschmacksmustern und Designschutz in Europa sowie in China aus? Sehr gerne möchten wir Sie zum Online-Erfahrungsaustausch u.a. zu diesen Fragestellungen einladen. Nach einer Einführung von RA Dr. Friedrich-Philipp Becker, zuständig im VDMA für Gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht sowie einem Impulsvortrag von RA Dr. Stephan Reisner und RA Paul Schmitz von der international tätigen Kanzlei OsborneClarke, werden Dr. Michele Tuga, IPR-Experte und Frau Stefanie Möllnitz, Patentanwaltsfachangestellte sowie Marken- und Designreferentin bei LIXIL / GROHE, als auch ein österreichisches VDMA-Mitgliedsunternehmen über „Designschutz im Maschinen- und Anlagenbau“ berichten. Zielgruppe des WebERFA sind ausdrücklich sowohl Juristen als auch nicht-Juristen aus Geschäftsführung, Produktentwicklung, Konstruktion, Marketing und Vertrieb.