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Entlastung von ESG-Vorschriften in EU-Omnibusverordnung

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Die EU-Kommission plant mit der Omnibusverordnung eine Vereinfachung von ESG-Vorschriften. Erfahren Sie, welche Auswirkungen dies auf Ihr Unternehmen hat und welche Entlastungen vorgesehen sind.

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Do. 20.03.25 10:00 - 11:30 Uhr
Veranstaltungssprache
  • Deutsch

Die EU-Kommission plant mit der Omnibusverordnung eine Vereinfachung von ESG-Vorschriften. Erfahren Sie, welche Auswirkungen dies auf Ihr Unternehmen hat und welche Entlastungen vorgesehen sind.

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Ende 2024 kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einer Rede eine sogenannte "Omnibus-Regulation" an. Ziel dieser Verordnung ist es, die bestehenden ESG-Regularien – insbesondere die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) und die EU-Taxonomie – zu straffen und zu vereinfachen. Dabei sollen regulatorische Verpflichtungen um 25 Prozent reduziert werden, für kleine und mittelständische Unternehmen sogar noch deutlicher.

Die Omnibusverordnung ist ein selten genutztes Instrument auf EU-Ebene, das es ermöglicht, mehrere EU-Rechtsakte in einem einzigen Rechtsakt zusammenzufassen und zu überarbeiten. Laut von der Leyen könnten neben den drei genannten Regularien weitere Vorschriften in das Verfahren einfließen. Der Vorschlag zur Omnibusverordnung wird bereits am 26. Februar 2025 von der EU-Kommission erwartet.

Der VDMA bewertet dieses Vorhaben grundsätzlich positiv. Nun stellt sich die zentrale Frage, welche konkreten Anpassungen in den Rechtsakten erfolgen und in welchem Umfang diese umgesetzt werden. Ein Schwerpunkt der Kommission liegt auf einer deutlichen Anhebung der Schwellenwerte der CSRD, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Mitarbeitenden von Unternehmen, um die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen zu reduzieren. Darüber hinaus sind weitere inhaltliche Anpassungen vorgesehen.

Was erwartet Sie im virtuellen Erfahrungsaustausch?
  • Einblick in die veröffentlichte Omnibusverordnung
  • Einschätzung der Auswirkungen auf den Maschinen- und Anlagenbau
  • Gelegenheit, eigene Fragen zu stellen und sich mit Fachkolleginnen und -kollegen aus anderen Mitgliedsunternehmen sowie mit unseren Referentinnen und Referenten auszutauschen

Zielgruppe:

Der Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Umwelt und Nachhaltigkeit und Geschäftsführung.

Moderation: Kevin Löpke
Anmeldeschluss: 17.03.2025

Sollten Sie trotz Anmeldung verhindert sein, bitten wir um eine kurze Nachricht.

Im Interesse eines effizienten Dialogs haben wir die Teilnehmerzahl begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

Veranstalter

Die Veranstaltung wird von ProduktionNRW angeboten. ProduktionNRW ist das Cluster des Maschinenbaus und der Produktionstechnik in Nordrhein-Westfalen und wird vom VDMA NRW durchgeführt. ProduktionNRW versteht sich als Plattform, um Unternehmen, Institutionen und Netzwerke untereinander und entlang der Wertschöpfungskette zu vernetzen, zu informieren und zu vermarkten. Wesentliche Teile der Leistungen, die ProduktionNRW erbringt, werden aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert.

Agenda

Do. 20.03.25

1.  Begrüßung und Einführung ins Thema

Kevin Löpke, Referent, ProduktionNRW

2.  Omnibus-Regulierung – eine Entlastung für den Maschinen- und Anlagenbau?

Frederike Krebs, Referentin, VDMA European Office

3.  Erfahrungsaustausch Alle

Alle

4.  Abschluss & Ausblick

Kevin Löpke

Seien Sie dabei!

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