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Maschinensicherheit (Maschinenrichtlinie, Maschinen Verordnung EU und Cyber Resilience Act - CRA)

Plätze frei
Kostenlose Veranstaltung

7. VDMA Österreich Erfahrungsaustausch Maschinensicherheit findet in Schlierbach, Oberösterreich statt. Bei diesem bereits traditionsreichen VDMA Österreich Jahrestreffen der Maschinensicherheitsverantwortlichen des Maschinen- und Anlagenbaus (einschl. insb. Werksleiter, F&E-Leiter, Konstrukteure, Qualitätsmanager, CE-Koordinatoren) stehen aktuelle Informationen und Erfahrungswerte zur Maschinenrichtlinie sowie der neuen EU-Verordnung Maschinen im Mittelpunkt. Außerdem werden Schwerpunkte, wie Kundenbeistellungen und die Gesamtheit von Maschinen betrachtet. Ergänzt wird die Tagesveranstaltung um den Cyber Resilience Act (CRA).

Plätze frei
Kostenlose Veranstaltung
Mo. 12.05.25 09:00 - 16:00 Uhr
Veranstaltungsort
  • SPES Seminarhotel
  • Panoramaweg 1
  • 4553 Schlierbach
Veranstaltungssprache
  • Deutsch

7. VDMA Österreich Erfahrungsaustausch Maschinensicherheit findet in Schlierbach, Oberösterreich statt. Bei diesem bereits traditionsreichen VDMA Österreich Jahrestreffen der Maschinensicherheitsverantwortlichen des Maschinen- und Anlagenbaus (einschl. insb. Werksleiter, F&E-Leiter, Konstrukteure, Qualitätsmanager, CE-Koordinatoren) stehen aktuelle Informationen und Erfahrungswerte zur Maschinenrichtlinie sowie der neuen EU-Verordnung Maschinen im Mittelpunkt. Außerdem werden Schwerpunkte, wie Kundenbeistellungen und die Gesamtheit von Maschinen betrachtet. Ergänzt wird die Tagesveranstaltung um den Cyber Resilience Act (CRA).

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Am 20.11.2024 wurde nämlich der CRA im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der Rechtsakt regelt die Wi-derstandsfähigkeit von allen Produkten mit digitalen Elementen und betrifft damit viele Maschinen und Anlagen. Ebenso wird eine ganze Reihe von Komponenten erfasst, die im Maschinenbau Anwendung finden. Zudem stellt die Erfassung von Software ein branchenübergreifendes Novum dar. Die Anforde-rungen an Produkte sowie die Pflichten zu Updates und Unterstützung gelten ab dem 11. Dezember 2027. Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und produktbezogene schwerwiegende Si-cherheitsvorfälle gelten jedoch schon ab dem 11. September 2026 sowohl für neu Inverkehrgebrachte- als auch für Bestandsprodukte.

Freuen Sie sich, auf die beiden Referent Thomas Kraus, VDMA-Experte für Maschinensicherheit und stv. Leiter der Abt. Technikpolitik und Standardisierung sowie Mitglied des Maschinenausschusses der Europäischen Kommission und Alexey Markert, VDMA-Experte für Cyber Recilience in der Abt. Technik-politik und Standardisierung. Bringen Sie Ihre Erfahrungen ein und tauschen Sie Ihre Gedanken mit Ihren Fachkollegen aus den anderen Mitgliedsunternehmen und mit den beiden Referenten aus.

Agenda

Mo. 12.05.25

1.  Registrierung, Netzwerken bei Kaffee und Snacks

2.  Begrüßung, Compliance & aktuelle Themen aus dem VDMA

Simon Fleischmann

Simon Fleischmann

Referent Mitgliederbetreuung

VDMA Geschäftsstelle Österreich, Wien, Österreich

3.  EU-Verordnung Maschinen, einschl. neuer Entwicklungen

• Was erwartet den Hersteller und welche Herausforde-rungen gibt es?
• Digitale Betriebsanleitung – auch unter der Maschinen-richtlinie möglich?
• Welche Maschinen sind künftig prüfpflichtig?
• Wesentlichen Veränderung und die Rechtsfolgen
• Gibt es noch eine Person, die die technischen Unterla-gen zusammenstellt?
• Welche Aufgaben kann der Bevollmächtigte haben?

Thomas Kraus

Thomas Kraus

Stellvertretender Abteilungsleiter

VDMA Umwelt und Nachhaltigkeit, Frankfurt am Main, Deutschland

4.  gemeinsames Mittagessen

5.  Cyber Resilience Act (CRA)

• Ab wann muss der CRA angewendet werden und wel-che Fristen sind zu beachten?
• Welche Herausforderungen ergeben sich beim Anwen-dungsbeginn?
• Welche Produkte sind vom CRA betroffen?
• Welche Ausnahmen gibt es?
• Welche Pflichten kommen auf die Hersteller zu und wel-che Herausforderungen gibt es zu beachten?
• Welche Produktkategorien gibt es im CRA und was be-deuten diese für die Hersteller?
• Welche Hilfestellungen bietet der VDMA bei der Umset-zung?

Alexey Markert

Alexey Markert

Referent Technikpolitik und Standardisierung

VDMA Technikpolitik und Standardisierung, Frankfurt am Main, Deutschland

6.  Die unvollständige Maschine - das unbekannte Wesen?

• Die Unterschiede zwischen Maschinen und unvollstän-digen Maschinen
• Für welche Fälle ist die unvollständige Maschine keine Lösung?
• Was hat es mit dem Verbot der Inbetriebnahme auf sich?
• Kundenbeistellungen – ist die unvollständige Maschine dafür eine Lösung?

Thomas Kraus

Thomas Kraus

Stellvertretender Abteilungsleiter

VDMA Umwelt und Nachhaltigkeit, Frankfurt am Main, Deutschland

7.  Geplantes Ende der Veranstaltung

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