AGB-Reform
Die deutsche Wirtschaft braucht eine Reform des AGB-Rechts
Unternehmen sind auf rechtssichere vertragliche Regelungen angewiesen. Die restriktive Anwendung des deutschen Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verhindert dies - große Rechtsunsicherheit und Haftungsrisiken sind die Folge.
Damit ist das deutsche Recht unattraktiv. Das belastet nicht zuletzt den exportorientierten Mittelstand, sondern auch neue Geschäftsmodelle, beispielsweise für Startup-Firmen. Eine Reform (Business to Business, B2B) ist daher dringend geboten.
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Rechtsgutachten bestätigt den vom VDMA angemahnten Reformbedarf des AGB-Rechts im kaufmännischen Geschäftsverkehr
Der Erfolg von Industrie 4.0 hängt ab von der Reform des deutschen AGB-Rechts.
Die vom BMWi und BMF gemeinsam mit Vertretern von Wirtschaft, Wissenschaft und Gewerkschaften betriebene Plattform Industrie 4.0 setzt sich für mehr unternehmerische Vertragsfreiheit ein.
Die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im unternehmerischen Geschäftsverkehr wird schon seit langem von der Wirtschaft als viel zu restriktiv und starr empfunden.
VDMA und ZVEI verfolgen gemeinsam seit Jahren in der „Frankfurter Initiative zur Fortentwicklung des AGB-Rechts“ das Ziel, eine Reform des deutschen AGB-Rechts zu erreichen.
Der VDMA setzt sich weiterhin dafür ein, das deutsche AGB-Recht zu reformieren. Eine AGB-Reform muss auch in der Legislaturperiode 2025 Ziel gesetzgeberischer Aktivitäten sein.
VDMA und ZVEI stellen im Rahmen der „Frankfurter Initiative zur Fortentwicklung des AGB-Rechts“ den aktuellen Reformvorschlag zur Diskussion.
Eine Verjährungsverkürzung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bei Erfassung von Ansprüchen wegen vorsätzlicher Vertragsverletzung unwirksam, entscheidet das OLG München.
Der Bundesgerichtshof gibt in einem Beschluss vertiefende Hinweise zur kaufmännischen Mängelrüge gem. § 377 HGB.
Haben beauftragte Anwältinnen und Anwälte keine Kenntnis der bevorstehenden Insolvenz des Anspruchsgegners, müssen sie ihren Mandanten auch nicht davor warnen. Eine allgemeine Ermittlungspflicht lehnt das OLG Düsseldorf ab.
Vom Produkt- und Projektmanagement über das Baustellen- und Servicemanagement bis hin zum Vertrag- und Einkaufsmanagement: Die Zertifikatslehrgänge des Maschinenbau-Instituts bringen Sie als Fach- und Führungskraft beruflich weiter!
Sichern Sie mit klaren Leistungsbeschreibungen den Erfolg Ihrer Baustellenprojekte. Wie Ihnen das gelingt, erfahren Sie in diesem Executive-Workshop von unserem Certified International Senior Project Manager Ralf von Breitenbach.
Das Plenum des Europäischen Parlaments hat seinen Bericht über Zahlungsverzug angenommen. Was sind die wichtigsten Elemente in Bezug auf die Zahlungsfristen? Und was sind die nächsten Schritte?
BGH erklärt Vertragsstrafe mit 5%-Obergrenze bezogen auf die Auftragssumme in Einheitspreisverträgen für unwirksam.
Die Weigerung eines Verkäufers, nach dem Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag die mangelhafte Kaufsache zurückzunehmen, kann als Verletzung von Rücksichtnahmepflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) im Rückgewährschuldverhältnis anzusehen sein.
Eine vorformulierte Unterlassungserklärung kann als AGB zu qualifizieren sein und der AGB-Kontrolle unterliegen, OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2023 - 2 U 99/22.
VDMA-Vertragsrechtsausschuss berät über den EU-Kommissionsentwurf für eine Zahlungsverzugsverordnung
Trotz zunehmender Einflussfaktoren müssen Unternehmen die Vertragsgestaltung und die Risikobewertung in Einklang bringen. Direkte, aber auch indirekte Schutzbestimmungen können helfen.
Das digitale Zeitalter bedingt auch die Automatisierung von Geschäftsabschlüssen. Hierzu bedarf es vorformulierter Vertragsbedingungen. Das deutsche AGB-Recht steht dem entgegen.
Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rationalisieren Vertragspartner meist. Die gesetzlichen Bestimmungen hierfür schaffen für den Wirtschaftsstandort Deutschland leider nicht die erforderliche Rechtssicherheit.
Mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen rationalisieren Vertragspartner meist. Die gesetzlichen Bestimmungen hierfür schaffen für den Wirtschaftsstandort Deutschland leider nicht die erforderliche Rechtssicherheit.
Die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im unternehmerischen Geschäftsverkehr wird schon seit langem von der Wirtschaft als viel zu restriktiv und starr empfunden.
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