Ein Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 439 Abs. 3 BGB kann sich bereits dann ergeben, wenn sich ein Sachmangel schon im Vorfertigungsprozess zeigt und es gar nicht mehr zum eigentlichen Einbau kommt.
Die focus RECHT Veröffentlichung zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegt nunmehr auf aktuellem Stand 2023 vor.
Die Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln ist einzelfallabhängig.
Messeverschiebungen und -absagen konnten vor dem Hintergrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage rechtmäßig sein, so dass Ausstellern keine Schadensersatzansprüche zustehen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zeigt.
Vertragsstrafen können auch durch AGB`s wirksam vereinbart werden. Wenn sie sich zu deren Berechnung aber begrifflich nur auf die „Abrechnungssumme“ beziehen, ist damit die Nettoabrechnungssumme gemeint.
AGB, die Fernzugriffe auf Geräte zur Gebrauchsbeeinträchtigung erlauben, sind unzulässig.
Trotz zunehmender Einflussfaktoren müssen Unternehmen die Vertragsgestaltung und die Risikobewertung in Einklang bringen. Direkte, aber auch indirekte Schutzbestimmungen können helfen.
Reiseeinschränkungen aufgrund politischer, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Verhältnisse sowie Katastrophen gefährden planmäßige Inbetriebnahmen und stellen Unternehmen vor Herausforderungen.
Der BGH hat entschieden, dass der Verkäufer ggf. verpflichtet ist, im Rahmen eines Nacherfüllungsverlangens, dem Käufer einen Kostenvorschuss zur Verbringung der Kaufsache an den Ort der Nacherfüllung zu gewähren.