CSRD, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes & Co.: Mit den Seminaren des Maschinenbau-Instituts erhalten Sie praktisches Wissen und Lösungsansätze zu den aktuellen Anforderungen für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Maschinen- und Anlagenbau.
Im Übergang zur EU-Lieferkettenrichtlinie sollte das deutsche Lieferkettengesetz ausgesetzt werden. Deutschland darf sich nicht im Klein-Klein von Maßnahmen verstricken.
Bundeswirtschaftsminister Habeck will das deutsche Lieferkettengesetz für zwei Jahre aussetzen. Es wäre ein erstes Zeichen, dass die Sorgen und Alarmsignale der Wirtschaft endlich gehört werden.
Das BAFA setzt angesichts der Umsetzung der CSRD-Richtlinie die Berichtspflicht nach dem LkSG abermals aus und prüft das Vorliegen eines Berichts erst ab Stichtag 1. Januar 2025.
Das EU-Lieferkettengesetz wird in der vorliegenden Form weitere Wettbewerbsnachteile für die europäische Industrie auf den globalen Märkten schaffen. Das Europäische Parlament muss jetzt in letzter Minute die Notbremse ziehen.
Die angedachten Änderungen der EU-Lieferkettenrichtlinie helfen in der Praxis nicht weiter – insbesondere dem Mittelstand nicht! Die Sorgfaltspflichten müssen auf das beschränkt werden, was Unternehmen auch tatsächlich kontrollieren und beeinflussen
Bei der Abstimmung über das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive - CS3D) im EU Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) am 28.02.2024 hat sich keine Mehrheit gefunden.
VDMA publishes the Supply Chain Requirement Specification for Component Manufacturers
Die EU-Lieferkettenrichtlinie verfolgt ein wichtiges Ziel, ist aber in der Praxis nicht umsetzbar. Acht große Wirtschaftsorganisationen lehnen den aktuellen Entwurf daher ab und fordern einen Gesetzesvorschlag, der in der Praxis auch funktioniert.
Abstimmung vom 09.02.2024 im Europäischen Rat wegen Widerstands gegen die europäische Lieferkettenrichtlinie, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), verschoben.
Gut gemeint, aber schlecht gemacht: Die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie würde insbesondere den Mittelstand in der Praxis überfordern und zu einem Rückzug europäischer Firmen aus vielen Ländern führen.
Das europäische Lieferkettengesetz wäre der nächste Sargnagel für die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Deshalb ist der EU-Ministerrat gefordert, die Notbremse zu ziehen.
Das geplante EU-Lieferkettengesetz würde kleine und mittlere Firmen überfordern und im Kampf gegen Kinderarbeit nicht helfen. Die EU sollte aus den Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettengesetz lernen und ihr Gesetz handhabbarer machen.
Gemeinsames Angebot von Germany Trade & Invest (gtai), Auswärtiges Amt (AA) und Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Die strategische Verankerung von Nachhaltigkeit im Unternehmen gewinnt an Bedeutung: Steigende Transparenzpflichten in Bezug auf Nachhaltigkeit betreffen zukünftig teilweise auch den Mittelstand.
Das deutsche und das geplante EU-Lieferkettengesetz überfordern mit ihren tiefgreifenden Verpflichtungen insbesondere kleine und mittlere Firmen. VDMA-Mitglieder machen ihren Unmut darüber deutlich.
Der Rat der EU hat im Dezember seine Position über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen festgelegt. Obwohl es einige positive Elemente gibt, fordert der VDMA den Rat auf, seine Position zu überarbeiten.
Der VDMA setzt sich für ein europäisches Lieferkettengesetz ein, das auch für die international vernetzten Mittelständler des Maschinen- und Anlagenbaus umsetzbar ist. Warum ist die Ausgangsituation der Maschinenbauer besonders und wie könnten handhabbare Sorgfaltspflichten für die Lieferketten aussehen?