Die Klärung der Frage, ob urheberrechtlich geschützte Werke für KI-Trainingszwecke verwendet werden dürfen, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Nun hat das LG Hamburg ein erstes Urteil zur Nutzung von Bildern durch einen KI-Anbieter gefällt.
Immer wieder stellte sich in der Vergangenheit die Frage der Patentfähigkeit einer maschinen-generierten Erfindung. Diese Frage wurde nun vom Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung beantwortet (BGH, Beschl. v. 11.06.2024, Az. X ZB 5/22).
Erstmals äußert sich das Bundeskartellamt zur Möglichkeit einer gemeinsamen Verhandlung von Patentlizenzen und hält diese für grundsätzlich zulässig.
Die Produktvermarktung umweltbezogener Merkmale wie „Klimaneutralität“ liegt im Trend. Hierzu erging nun eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 27.06.2024 - I ZR 98/23), die auch Auswirkungen auf den B2B-Bereich haben dürfte.
Bei Durchsuchungen durch Kartellbehörden müssen die Unternehmen umfangreiche Nachprüfungen dulden. Hier können schon vermeintlich kleine Fehler teure Folgen haben.
Die Europäische Kommission verhängte ein Bußgeld in Höhe von € 337,5 Millionen gegen Mondelez. Hintergrund sind Verkaufsbeschränkungen, die Mondelez seinen Händlern auferlegte.
Auch nach der Entscheidung des EUGH in Sachen Super Bock verhängt das Bundeskartellamt ein Bußgeld für vertikale Preisbindung.
Auch im B2B-Bereich besteht keine schrankenlose Werbefreiheit. Eine aktuelle Entscheidung des LG Hamburg verdeutlicht dies in Bezug auf die Werbung mit einem TÜV-Siegel.
Auch ein fremdsprachiger Internetauftritt eines ausländischen Unternehmens kann deutschem Urheberrecht unterliegen.
Nicht selten bewerben Unternehmen ihre Produkte als klimaneutral. Vor diesem Hintergrund bedarf es rechtlicher Rahmenbedingungen zum Schutz vor Irreführung.
Eine vorformulierte Unterlassungserklärung kann als AGB zu qualifizieren sein und der AGB-Kontrolle unterliegen, OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.11.2023 - 2 U 99/22.
Handwerkliche und industrielle Erzeugnisse sollen einen unmittelbar geltenden Schutz auf EU-Ebene ähnlich den geographischen Angaben im Agrarbereich erfahren.
Das Bundeskartellamt erhält neue Eingriffs- und Ermittlungsbefugnisse zudem wird die Vorteilsabschöpfung vereinfacht. Die 11. GWB-Novelle im Überblick.
CEMATEX hat für die ITMA ASIA + CITME 2024 (zusätzlich und unabhängig zum offiziellen IPR-Büro der Messe) wieder eine Kanzlei mit der Beratung von Ausstellern aus Mitgliedsverbänden beauftragt.