Als letzter EU-Vertragsstaat setzt Polen die Richtlinie EU 2019/1937 (Whistleblowerrichtlinie) in nationales Recht um.
Bis zum 16. August 2024 können Sie an einer Umfrage des Statistischen Bundesamtes zur Ermittlung des Erfüllungsaufwands des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) teilnehmen.
Das BAFA setzt angesichts der Umsetzung der CSRD-Richtlinie die Berichtspflicht nach dem LkSG abermals aus und prüft das Vorliegen eines Berichts erst ab Stichtag 1. Januar 2025.
Der Cyber Resilience Act der Europäischen Union wirkt sich auf viele Produkte und Komponenten des Maschinenbaus aus. Unternehmen sollten rasch identifizieren, wie stark sie betroffen sind und Maßnahmen zu Compliance und Produktsicherheit ergreifen.
Am 1. März 2024 ist das neue Lobbyregistergesetz in Kraft getreten und mit ihm zahlreiche Verschärfungen der bestehenden Regelungen, die den Kreis der gesetzlich verpflichteten Interessenvertreter und deren Pflichten erweitern.
Kommissionsentwürfe der Anti-Geldwäsche-Verordnung und der Anti-Geldwäsche-Richtlinie veröffentlicht. Frankfurt am Main als Sitz der AMLA beschlossen.
Unternehmen unterliegen verstärkten Geschäftsrisiken und verschiedenen Compliance-Regelungen. Mit einer optimalen Datenverwertung bleiben Sie dennoch wettbewerbsfähig, handlungsschnell und innovativ!
Abstimmung vom 09.02.2024 im Europäischen Rat wegen Widerstands gegen die europäische Lieferkettenrichtlinie, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), verschoben.
Bußgeldrisiko bei Nichtregistrierung im Transparenzregister und Pflicht zur Registrierung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) für Verpflichtete nach dem GWG bis zum 01.01.2027.
Teilnahmemöglichkeit an Umfrage zu den Auswirkungen des LkSG auf Unternehmen bis zum 17. November 2023.
Es besteht Handlungsbedarf für alle Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern
Hier finden Sie Begleitdokumente, die Sie bei der Implementierung der im ZVEI-VDMA Code of Conduct beschriebenen Inhalte (Compliance- und Nachhaltigkeitsthemen) im Unternehmen unterstützen.
Aktuelles Informationsangebot zu allen Fragen rund um Exportkontrolle, Embargos und Sanktionen.
Mit dem branchenübergreifenden Code of Conduct möchte der VDMA Unternehmen dabei unterstützen, Compliance- und Nachhaltigkeitsanforderungen umzusetzen.
Der VDMA steht für freien und fairen Wettbewerb. Um den unverfälschten Wettbewerb und Rechtssicherheit für Mitglieder auch in der täglichen Verbandsarbeit zu garantieren, verpflichtet sich der VDMA auf ein umfangreiches Compliance Programm.
Exportkontrolle wird teils unterschätzt, teils überschätzt. VDMA-Mitglieder können sich im VDMA Rat und Hilfe holen, um Exportbeschränkungen zu erkennen, einzuhalten und unnötigen Aufwand zu vermeiden.
"Geldwäsche - Compliance im Maschinen- und Anlagenbau"