Im Fokus: Die Themen des VDMA Allgemeine Lufttechnik
Die deutschsprachige Publikation der Fachabteilung Luftreinhaltung wurde grundlegend überarbeitet und ist als Print- und Onlineversion erhältlich. Eine englische Ausgabe folgt.
VDMA-Einheitsblatt 24020-5:2021-06 – Teil 5: Kälteanlagen mit Kältemitteln geringerer Brennbarkeit (Sicherheitsklassen A2 und A2L gemäß DIN EN 378)" im Entwurf erschienen.
Ein gesundes Innenraumklima ist grundlegende Voraussetzung für Leistungsfähigkeit und motiviertes Lernen.
Die englischsprachige Ausgabe steht unter dem Titel „Ventilation and air conditioning systems in times of COVID-19 – Principles of operation and use” zum Download bereit.
Thomas Kroll, GKS Klima-Service GmbH & Co. KG, im Interview zum Thema "Erforderliche Maßnahmen zur Behandlung von COVID-19"
Hoher Informationsbedarf fordert Expertenwissen. Zweite Informationsschrift informiert detailliert zum Thema Raumlufttechnische Anlagen im Gesundheitswesen.
Interview mit Dr. Henrik Badt, Kalthoff Luftfilter und Filtermedien GmbH, zur VDMA-Informationsschrift „Betrieb und Nutzung von lüftungstechnischen Anlagen in Zeiten von COVID-19" sowie zum Thema Schutzausrüstung und Atemschutzmasken.
Revision zu VDMA 24388 abgeschlossen. Aktuelle Fassung in Deutsch und Englisch veröffentlicht.
Der neue VDMA-Leitfaden bietet Hilfestellung bei der Wahl von Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung brennbarer Stäube und explosionsfähiger Staub/Luft-Gemische in Entstaubungsanlagen.
VDMA 24020-2, "Kälteanlagen mit nicht brennbaren Kältemitteln", unterstützt die Betreiber bei der Erfüllung der Betreiberpflichten und gibt Empfehlungen für einen sicheren Betrieb der Kälteanlagen. Teil 2 behandelt nicht brennbare Kältemittel, welche gemäß EN 378-1 in die Sicherheitsgruppe A1 eingruppiert werden.
Der EU-Rat und das Europäische Parlament einigten sich am 13. Juni 2022 auf die Verlängerung des COVID-Zertifikats bis zum 30. Juni 2023. Dies garantiert die Freizügigkeit für Montageinsätze.
Das Bundeskabinett hat die neugefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet. Sie tritt in geänderter Fassung am 20. März in Kraft. Die Bestimmungen gelten bis 25. Mai 2022.
Das Infektionsschutzgesetz mit der 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz stellt den Maschinen- und Anlagenbau vor einen administrativen Mehraufwand, der in naher Zukunft nicht abnehmen wird.
Es ist richtig und überfällig, dass die Politik jetzt die Forderung nach einer Auskunftspflicht über den Impfstatus von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllt. Die Initiative kommt spät, hoffentlich nicht zu spät.
Um Rechtsverstöße und Gesundheitsgefahren zu vermeiden, müssen Unternehmen zahlreiche gesetzliche Anforderungen und Normen im Blick haben. Doch das ist nicht alles!
Mit dem Ende der Pandemie-bedingten „Home-Office“-Pflicht kehrt wieder ein Stück Normalität zurück, das die Unternehmen dringend brauchen. Ein Rechtsanspruch auf sogenanntes Home Office kann aus der Corona-Krise nicht abgeleitet werden.
Seit Jahresbeginn hat die Volksrepublik die Einreisebedingungen für ausländisches Fachpersonal so verschärft, dass es Mittelständlern kaum noch möglich ist, die Vorgaben zu erfüllen. In der Folge können viele Maschinen und Anlagen nicht installiert oder gewartet werden. Der VDMA fordert pragmatische Lösungen.
Gründonnerstag als Ruhetag - das stellt Unternehmen vor große organisatorische Herausforderungen und verursacht erhebliche Kosten. Es ist nicht nachvollziehbar, was gewonnen wird, wenn die Industrie zusätzlich einen Tag stillsteht.
Seit Kurzem gilt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Die Vorgaben des Bundes wirken sich erheblich auf die Betriebsabläufe aus. Führungskräfte sind jetzt gefragt, diese praktikabel umzusetzen.
Die Arbeitskreise Maschinenrichtlinie, Cybersecurity, Arbeitssicherheit und Akkreditierung berichten dem VDMA-Lenkungskreis Technikpolitik und erarbeiten Vorschläge zur Positionierung des Maschinenbaus in den jeweiligen Themenfeldern. Die Arbeitskreise fördern den Austausch zwischen den Mitgliedern und stehen im engen Kontakt zu politischen Entscheidungsträgern und anderen Wirtschaftsverbänden.
Auch im Maschinenbau arbeiten immer mehr Menschen von zuhause aus. Allerdings darf die Produktion in den Werkshallen nicht durch einen Home-Office-Zwang gefährdet werden. Gesundheitsschutz und eine funktionierende industrielle Produktion gehören zusammen.
Das infektionsschutzgerechte Lüften von Räumen wird in der kommenden Jahreszeit immer wichtiger, daher hat die BAuA eine Information dazu veröffentlicht.
Der Erhalt der Fertigung ist für Unternehmen lebenswichtig. Welche Schutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber zu treffen und kann davon die Vermutungswirkung ausgehen?
Am 7. Juli wurde die Empfehlung für Tragezeitbegrenzung beim Tragen vom Mund-Nase-Bedeckung (MNB) bzw. Mund-Nase-Schutz (MNS) veröffentlicht, die Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung nutzen können.
Besondere Arbeitsschutzstandards sind vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Zeit der Covid19-Pandemie erlassen worden.
Informationen zu Beschaffenheitsanforderungen von persönlicher Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel und 3D-Drucker helfen Beschaffungsengpässe zu beseitigen.
Der Erhalt der Fertigung ist für Unternehmen lebenswichtig. Welche Schutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber zu treffen? Wie sind sie organisatorisch zu sehen?
Nach TRGS 554 darf eine dieselbetriebene Baumaschine nur mit Dieselpartikelfilter in Hallen eingesetzt werden. Jetzt gibt es einen Aufkleber, der die Identifikation im Feld erleichtert.
Der Erfolg einer Kernbohrung ist im Wesentlichen abhängig von der exakten Ausführung. Die VDMA Information „Sichere Befestigung von Kernbohrgeräten" gibt Hinweise zum Gelingen der perfekten Kernbohrung.
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