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Harmonisiertes EU-Typgenehmigungsrecht für Betriebserlaubnis vorrangig

Wenn es um die Erteilung einer Betriebserlaubnis (ABE oder Einzelgenehmigung) geht, ist für den Maschinenbau ab dem 1. November 2024 grundsätzlich das harmonisierte EU-Typgenehmigungsrecht handlungsleitend.

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