Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) soll nicht erneut verlängert werden und wird mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft treten.
Die BDA hat im Januar 2022 eine FAQ-Liste veröffentlicht mit Details zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Vereinzelt können von dem zugehörigen Gesetz auch Bereiche von Unternehmen betroffen sein.
Zum 09. September 2021 wurde die 1. Änderung zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht und trat am darauffolgenden Tag automatisch in Kraft.
Die aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde offiziell im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Damit erhalten die Änderungen in der Arbeitsschutzregel nun Vermutungswirkung.
Die neuen Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung sind richtig und notwendig. Weite Teile der Industrie können am Laufen bleiben und damit ihren Teil zur Sicherung der Beschäftigung beitragen.
Ein gesundes Innenraumklima ist grundlegende Voraussetzung für Leistungsfähigkeit und motiviertes Lernen.
Die Themen Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz gewinnen in den Projekten des industriellen Großanlagenbaus kontinuierlich an Bedeutung.
Der BDI hat in enger Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum für Atemschutz der Berufsgenossenschaft RCI eine Empfehlung für die Tragezeitbegrenzung beim Tragen vom Mund-Nase Schutz.
Die englischsprachige Ausgabe steht unter dem Titel „Ventilation and air conditioning systems in times of COVID-19 – Principles of operation and use” zum Download bereit.
Thomas Kroll, GKS Klima-Service GmbH & Co. KG, im Interview zum Thema "Erforderliche Maßnahmen zur Behandlung von COVID-19"
Der Maschinenbau ist da, wenn man ihn braucht. In der Corona-Pandemie starten Maschinenbaufirmen viele Initiativen, um weltweit Menschen in Not zu helfen.
Die DGUV veröffentlicht in ihrem aktuellen Newsletter des Monats April eine Reihe von Informationen, mit denen Unternehmen in der aktuellen Corona-Krise Hilfestellung angeboten wird.
Die aktuelle Sondererlaubnis in Deutschland für die Verwendung nicht CE-gekennzeichneter PSA, ist nicht auf deren Verwendung im medizinischen und pflegerischen Bereich beschränkt.
Unternehmen werden aktuell mit der Frage konfrontiert, wie damit umzugehen ist, wenn Prüfinstitutionen gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen aufgrund der Corona-Krise nicht durchführen können.
Die Corona-Pandemie verlangt Hilfe in bisher nicht dagewesener Höhe. Die nordrhein-westfälische Landesregierung sichert Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen volle Unterstützung zu.
Der VDMA NRW bietet themenspezifische Informationen zu rechtlichen und versicherungstechnischen Fragestellungen rund um die Coronapandemie.
Im Umgang mit der Corona-Pandemie stehen den Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus verschiedene Informationsportale zur Verfügung: Neben einer zentralen Internetseite des VDMA bieten der Landesverband Nordrhein-Westfalen und das von ihm durchgeführte Kompetenznetz ProduktionNRW auch eine ständig aktualisierte Internetseite mit NRW-spezifischen Informationen.
Aufgrund der Corona-Pandemie steht eine wachsende Zahl von Unternehmen unterschiedlicher Branchen vor ganz neuen Herausforderungen. Zwischenzeitlich hat auch der Bund seine Instrumente zur umfassenden Sicherung der Liquidität und zum unkomplizierten Bezug des Kurzarbeitergeldes geschärft.
Der VDMA beobachtet die Entwicklungen rund um das Corona-Virus aufmerksam und hat für VDMA-Mitglieder themenspezifische Informationen zu rechtlichen und versicherungstechnischen Fragestellungen zur Verfügung gestellt.
Luft kennt fast keine Grenzen, sie ist nahezu überall. Und in ihr: Feinstaub in unterschiedlichster Konzentration. Wenn Vermeidung nicht zu 100% möglich ist, heißt es Abscheiden wo immer möglich.
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