Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsverfahren zum Spannungsfeld zwischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Handelsrecht entschieden und dabei das Auskunftsrecht von Gesellschaftern eingeschränkt.
Die Initiative der Stiftung Verantwortungseigentum zur Schaffung einer neuen Gesellschaftsform der GmbH mit gebundenem Vermögen, über die hier bereits 2021 berichtet wurde, hat ihr Vorhaben jüngst in einer Veranstaltung im Bundestag vorgestellt.
OLG München bestätigt: Kein Löschungsanspruch für Daten in Gesellschafterlisten. Datenschutzgrundverordnung bietet keine Grundlage.