Das deutsche und das geplante EU-Lieferkettengesetz überfordern mit ihren tiefgreifenden Verpflichtungen insbesondere kleine und mittlere Firmen. VDMA-Mitglieder machen ihren Unmut darüber deutlich.
Der Rat der EU hat im Dezember seine Position über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen festgelegt. Obwohl es einige positive Elemente gibt, fordert der VDMA den Rat auf, seine Position zu überarbeiten.
Das EU-Parlament hat im November den Berichtsentwurf über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen veröffentlicht. Der Entwurf geht noch weiter als der Vorschlag der EU-Kommission. Der VDMA fordert, dies zu ändern.
Hier finden Sie Begleitdokumente, die Sie bei der Implementierung der im ZVEI-VDMA Code of Conduct beschriebenen Inhalte (Compliance- und Nachhaltigkeitsthemen) im Unternehmen unterstützen.
Der VDMA hat im Sommer 2022 den ESG-Umsetzungsstand erhoben. Nun stehen die finalen Umfrageergebnisse zur Verfügung.
Die Aufwände durch das Schulen und Sensibilisieren von Lieferanten rund um das Sorgfaltspflichtengesetz stellen den Maschinen- und Anlagenbau in Nordrhein-Westfalen vor zahlreiche Herausforderungen.
Wissenschaftlicher Beirat des BMWK teilt in aktuellem Gutachten die Bedenken der Wirtschaft und empfiehlt Verzicht präventiven Risikomanagements und Einführung von Positiv- und Negativlisten.
Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Die Auflagen der EU-Kommission in ihrer Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten können aber von den Unternehmen des Mittelstands kaum umgesetzt werden.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und bald auch die entsprechende EU-Regulierung werden einige Mitgliedsunternehmen direkt verpflichten, einen Prozess für Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette umzusetzen.
Am 23. Februar 2022 hat Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit präsentiert. In Deutschland hat der Bundestag bereits im Sommer 2021 ein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen.
Der überwiegend klein- und mittelständisch geprägte Maschinen- und Anlagenbau setzt sich weltweit für gute und sichere Arbeitsbedingungen und die Achtung und Einhaltung von Menschenrechten ein. Menschenrechte sind nicht verhandelbar und auch die unternehmerische Mitverantwortung wird anerkannt.
Die Bundesregierung hat gesetzliche Maßnahmen für die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen beschlossen. Der VDMA hat sich für eine handhabbare Umsetzung mit Mehrwert für die Betroffenen, statt überbordenden Bürokratiepflichten stark gemacht und setzt sich weiterhin dafür ein.
Nach langen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung im Februar 2021 mit drei beteiligten Ministerien auf ein deutsches Lieferkettengesetz geeinigt und will Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen.
Nicht der Schutz der Menschenrechte, sondern ein umfangreicher Sanktionskatalog gegen Unternehmen sind der Kern des geplanten Sorgfaltspflichtengesetzes. Der VDMA fordert deshalb den Bundestag auf, den Regierungsentwurf gründlich zu überarbeiten, den das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat.
Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau achtet entlang seiner Liefer- und Wertschöpfungsketten auf die Einhaltung von Menschenrechten und anderer Werte, die uns in Europa ausmachen. Die Pläne für ein Sorgfaltspflichtengesetz verfehlen jedoch ihr Ziel, die Situation der Betroffenen in menschenrechtlich bedenklichen Regionen weiter zu verbessern. Vielmehr drohen praxisferne und bürokratische Scheinlösungen, die der Ankündigung eines Belastungsmoratoriums widersprechen.