Diese Umfrage erhebt den Stand der Umsetzung der ESG-Themen in den Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau und bildet ab, welche Rolle diese für die Geschäftsbeziehungen spielen und welche Trends sowie weiteren Auswirkungen von den Unternehmen erwartet werden.
Wissenschaftlicher Beirat des BMWK teilt in aktuellem Gutachten die Bedenken der Wirtschaft und empfiehlt Verzicht präventiven Risikomanagements und Einführung von Positiv- und Negativlisten.
Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Die Auflagen der EU-Kommission in ihrer Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten können aber von den Unternehmen des Mittelstands kaum umgesetzt werden.
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und bald auch die entsprechende EU-Regulierung werden einige Mitgliedsunternehmen direkt verpflichten, einen Prozess für Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette umzusetzen.
Am 23. Februar 2022 hat Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten im Bereich der Nachhaltigkeit präsentiert. In Deutschland hat der Bundestag bereits im Sommer 2021 ein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) beschlossen.
Der überwiegend klein- und mittelständisch geprägte Maschinen- und Anlagenbau setzt sich weltweit für gute und sichere Arbeitsbedingungen und die Achtung und Einhaltung von Menschenrechten ein. Menschenrechte sind nicht verhandelbar und auch die unternehmerische Mitverantwortung wird anerkannt.
Die Bundesregierung hat gesetzliche Maßnahmen für die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen beschlossen. Der VDMA hat sich für eine handhabbare Umsetzung mit Mehrwert für die Betroffenen, statt überbordenden Bürokratiepflichten stark gemacht und setzt sich weiterhin dafür ein.
Nach langen Verhandlungen hat sich die Bundesregierung im Februar 2021 mit drei beteiligten Ministerien auf ein deutsches Lieferkettengesetz geeinigt und will Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen.
Nicht der Schutz der Menschenrechte, sondern ein umfangreicher Sanktionskatalog gegen Unternehmen sind der Kern des geplanten Sorgfaltspflichtengesetzes. Der VDMA fordert deshalb den Bundestag auf, den Regierungsentwurf gründlich zu überarbeiten, den das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat.
Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau achtet entlang seiner Liefer- und Wertschöpfungsketten auf die Einhaltung von Menschenrechten und anderer Werte, die uns in Europa ausmachen. Die Pläne für ein Sorgfaltspflichtengesetz verfehlen jedoch ihr Ziel, die Situation der Betroffenen in menschenrechtlich bedenklichen Regionen weiter zu verbessern. Vielmehr drohen praxisferne und bürokratische Scheinlösungen, die der Ankündigung eines Belastungsmoratoriums widersprechen.
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