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Insolvenzrecht

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Darlehen eines Dritten steht Gesellschafterdarlehen gleich (BGH)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Drittdarlehen als nachrangiges Gesellschafterdarlehen eingestuft werden kann, auch wenn die Komplementär-GmbH nicht am Kapital der darlehensnehmenden GmbH & Co. KG beteiligt ist.

Anwalt muss nicht pauschal über Insolvenzgefahr aufklären

Haben beauftragte Anwältinnen und Anwälte keine Kenntnis der bevorstehenden Insolvenz des Anspruchsgegners, müssen sie ihren Mandanten auch nicht davor warnen. Eine allgemeine Ermittlungspflicht lehnt das OLG Düsseldorf ab.

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