Nach derzeitigem Stand läuft die unter bestimmten Voraussetzungen durch den Gesetzgeber vorübergehend gewährte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wohl zum 30.04.2021 aus.
In Umsetzung der europäischen Restrukturierungsrichtlinie vom 20.06.2019 ist das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) zum 01.01.2021 in Kraft getreten.
Nach Auslauf der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zum 31.12.2020 soll das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Mit Beschluss vom 25. März 2020 hat der Bundestag das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen.
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