Infotag | Neue Herstellerpflichten: Von der Funkanlagenrichtlinie zum Cyber Resilience Act
Der Maschinenbauer steht vor Herausforderungen. Sie müssen sowohl cybersichere Maschinen herstellen als auch ihre eigene Produktionsumfeld sichern. Welche Pflichten bringen die Funkanlagenrichtlinie, der Cyber Resilience Act und die NIS-2 Richtlinie mit sich? Der Infotag gibt Antworten.
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Der Maschinenbauer steht vor Herausforderungen. Sie müssen sowohl cybersichere Maschinen herstellen als auch ihre eigene Produktionsumfeld sichern. Welche Pflichten bringen die Funkanlagenrichtlinie, der Cyber Resilience Act und die NIS-2 Richtlinie mit sich? Der Infotag gibt Antworten.
Die Funkanlagenrichtlinie (RED) legt einen rechtlichen Rahmen für das Inverkehrbringen von Funkanlagen in der EU fest. Ab dem 01.08.2024 gilt die Delegierte Verordnung basierend auf Artikel 3 (3) (d,e,f) der Funkanlagenrichtlinie mit grundlegenden Anforderungen zum Schutz vor Cybersicherheitsrisiken, von personenbezogenen Daten und vor Betrug. Besonders im Fokus stehen die Cybersecurity Anforderungen für Funkanlagen.
Betroffen sind Funkanlagen, die selbständig über das Internet kommunizieren können, unabhängig davon, ob sie direkt oder über andere Geräte kommunizieren. Die Funkanlagenrichtlinie gilt jedoch auch für Nicht-Funkprodukte, wenn sie über eingebaute und fest angeschlossene Funkanlagen verfügen. Demzufolge ist die Relevanz der grundlegenden Anforderungen für den Hersteller von Automatisierungskomponenten, Maschinen und Anlagen, die ab dem 1. August 2024 ihre Produkte mit eingebauten Funkkomponenten in der EU auf den Markt bringen möchten, erheblich.
Ausgehend von einem globalen und horizontalen, nicht produktspezifischen Ansatz wird der Cyber Resilience Act (CRA) die künftigen Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen festlegen, und zwar von der Entwurfs- und Entwicklungsphase bis zum Marktzugang und während des gesamten Lebenszyklus. Damit soll eine Fragmentierung der bestehenden EU-Cybersicherheitsvorschriften vermieden und die Kohärenz der Anforderungen gewährleistet werden.
Ebenfalls steht die Supply Chain Security besonders im Fokus und ist dabei sowohl für den Anlagenbetreiber als auch für den Komponentenhersteller wichtig.
Auf den Maschinenbauer im Mittelpunkt der Lieferkette kommen große Herausforderungen zu. Was bedeuten die neuen Pflichten für Hersteller, Inverkehrbringer und Anlagenbetreiber? Der Informationstag betrachtet unter anderem folgende Fragen:
- Einführung in der Funkanlagenrichtlinie: Überblick und Geltungsbereich
- Konformitätsbewertung bei der Integration von vorzertifizierten Komponenten in Maschinen und Anlagen (combined machines)
- Herausforderungen für die Hersteller durch die neuen Anforderungen nach den Artikeln 3 (3) (d,e,f) der Funkanlagenrichtlinie
- Überblick und Anwendungsbereich
- Aktueller Stand der harmonisierten Standards
- Mögliche Herangehensweisen für das Konformitätsverfahren ab dem 1. August 2024 aus der Sicht der notifizierten Stellen
- Bedeutung des Cyber Resilience Act für den Maschinenbau
- Anforderungen der NIS 2 Richtlinie für den Anlagenbetreiber
- Auswirkungen, kommende Herausforderungen und Ansätze zu Cyber Resilience Act und zu NIS 2 aus der Praxissicht
Die Veranstaltung ermöglicht es Ihnen, sich mit Themenverantwortlichen und Fachexperten aus den VDMA-Mitgliedern direkt zu vernetzen und auszutauschen.
Dokumente und Downloads: