Mit neuem Wissen ins Jahr 2025 - Maschinenverordnung
Sie können über folgenden Link an der Besprechung teilnehmen: https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_NjlmOWU4OWUtNWFmOS00OTdlLWI1ZmUtNThkOTVmMWJkZjYw%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%2220d62e7b-4420-48d0-ba3f-70cadc237837%22%2c%22Oid%22%3a%2200684ab7-f4c1-408b-8071-bf1fda7a1996%22%7d
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VDMA Power Systems
Liebe Mitglieder,
der siebte Vortrag unserer Veranstaltungsreihe „Mit neuem Wissen ins Jahr 2025“ findet am 28.02.2025 statt und befasst sich mit dem Thema Maschinenverordnung.
Maschinenverordnung
Die neue Verordnung wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ablösen. Sie tritt am 20. Januar 2027 als Stichtagsregelung in Kraft.
Die neue Verordnung orientiert sich am sogenannten New Legislative Framework, sodass das Maschinenrecht systematisch und terminologisch auf den neuesten Stand der europäischen Regelungstechnik zur Product Compliance gebracht wird. Diese Anpassung bedingt, dass Importeure und Händler in das Maschinenrecht einbezogen werden und die bereits aus dem New Legislative Framework bekannten Pflichten auch im Hinblick auf Maschinen zu erfüllen haben.
Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen in Anhang III der Maschinenverordnung wurden überarbeitet und erweitert. Besonders hervorzuheben sind die neuen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen zu Cybersicherheit und künstlicher Intelligenz. Hersteller müssen künftig ausreichende Sicherheitsvorkehrungen treffen, die in angemessener Weise gegen unbeabsichtigte oder vorsätzliche Angriffe Dritter schützen.
Erfahren Sie an diesem Termin, was auf Sie als Unternehmen im Rahmen der Maschinenverordnung zukommt, wo Ihre Herausforderungen und Pflichten aber auch Ihre Chancen liegen.
Wir würden uns freuen Sie am 28. Februar zu unserer Veranstaltungsreihe „Mit neuem Wissen ins Jahr 2025“ begrüßen zu dürfen. Hier finden Sie alle weitere Termine der Veranstaltungsreihe und Informationen zu den bereits durchgeführten Sessions.