Lohnsteuer
Steuerliche Behandlung von Arbeitnehmervergütungen

Die Lohnsteuer gehört in Deutschland zu den relevantesten Steuern für Unternehmen, da diese auf Grund der Massensachverhalte rechtlich wie ökonomisch gut administriert sein muss. Die auf dieser Seite aufgeworfenen Problemstellungen sollen dazu einen wertvollen Beitrag und Unterstützung leisten.

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Das BMF hat das Anwendungsschreiben „Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2024“ veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat nun das Wachstumschancengesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetzesvorhaben betrifft mit Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Lohnsteuer sämtliche wesentliche Steuerarten. Wir geben einen ersten Überblick.
Die Steuer-Erfas der Landesverbände des VDMA haben eine lange Tradition. Auch in der zweiten Jahreshälfte 2023 werden wir diese Veranstaltungen wieder anbieten. Wir geben Ihnen einen kleinen Ausblick, wann und wo!
Die Veranstaltung bot den Teilnehmern die Möglichkeit, sich über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht zu informieren und auszutauschen.
Anlässlich der humanitären Katastrophe, welche durch das Erdbeben in der Grenzregion zwischen der Türkei und Syrien ausgelöst wurde, reagiert die Bundesregierung nun mit steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen
Nachdem die Möglichkeit zur Zahlung der steuerfreien Inflationsausgleichspauschale ins Gesetz aufgenommen wurde (§ 3 Nr. 11c EStG), hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) nun ein FAQ veröffentlicht, mit dem Einzelfragen geklärt werden.
Als Teil des dritten Entlastungspaketes hatte sich die Bundesregierung auf die befristete Einführung einer steuerfreien Sonderzahlung verständigt. Diese hat der Bundestag heute in zweiter und dritter Lesung angenommen
Das BMF verzichtet auf eine Anpassung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder nach dem Bundesreisekostengesetz zum 1. Januar 2022. Die für das Jahr 2021 getroffenen Regelungen sollen für 2022 fortgelten.
Bei der Überlassung von Firmenwagen zur privaten Nutzung kommt es oft vor, dass Arbeitnehmer bestimmte Kosten übernehmen. Solche selbst getragenen Kosten mindern den lohnsteuerlichen Nutzungswert.
Der BFH hat in einer zur lohnsteuerlichen Behandlung von kurzfristigen Absagen von Betriebsveranstaltungen Stellung genommen und klargestellt, dass die Kosten des äußeren Rahmens nur auf die tatsächlichen Teilnehmenden zu verteilen sind.
Geraten Mitarbeiter durch Notsituationen unter Druck, können auch Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen ihren Angestellten durch steuerfreie Unterstützungsleistungen beistehen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen für betriebliche Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG) veröffentlicht.
Mit dem BMF-Schreiben vom 13.04.2021 wird zur Abgrenzung von Bar- und Sachlohn Stellung genommen. Dabei wird eine Übergangsregelung für die Behandlung von Geldkarten und Gutscheine geschaffen.
Im Folgenden haben wir die grundlegenden Fragen zu diesen Instrumenten für Sie zusam-mengetragen und beantwortet.
Seit Juni 2020 besteht die Möglichkeit Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise steuerfrei an Mitarbeiter auszuzahlen.
Das BMF hat das Anwendungsschreiben „Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2021“ veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat mit Stand vom 02.09.2020 ihren Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes für 2020 veröffentlicht. Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Neuerungen in der Lohnsteuer.
In seinem Urteil vom 1. August 2019 nahm der BFH eine Änderung seiner Rechtsprechung hinsichtlich des Vorliegens einer zusätzlichen Leistung vor. Das BMF reagiert mit einem Nichtanwendungserlass.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in mehreren Urteilen mit dem seit 2014 neu gefassten steuerlichen Reisekostenrecht auseinandergesetzt.
Das steuerfreie Jobticket ist seit 1. Januar 2019 wieder eingeführt. Damit soll das Jobticket für Unternehmen und Arbeitnehmer erneut attraktiver werden.
Seit 1. Januar 2019 gibt es eine Neuregelung für die Besteuerung von Elektro- und Hybridfahrzeugen.
Das Finanzgericht Köln hat in seinem Urteil vom 27. Juni 2018, 3 K 870/17, entschieden, dass für die lohnsteuerliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen auf die Anzahl derer abzustellen ist, für die diese kostenmäßig kalkuliert wurde.
Die 1% Regelung findet bei Überlassung eines Dienstwagens für die private Nutzung Anwendung, aber nicht bei Lkw und Zugmaschinen, da diese üblicherweise nicht der privaten Nutzung dienen. Und der Werkstattwagen?
Der Regierungsentwurf "Jahressteuergesetz 2018" wurde nicht nur in "Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen" umbenannt, dessen erste Lesung im Bundestag am 21. September 2018 angesetzt ist, sondern regelt auch die Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge neu.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) fasst mit seinem Anwendungsschreiben vom 4. April 2018 zahlreiche ältere BMF-Schreiben zur Besteuerung der privaten Nutzung eines Dienstwagens zusammen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat Stellung dazu genommen, inwieweit die Urteilsgrundsätze der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zum sog. Bürgermeister- bzw. Behördenleasing (VI R 75/13) auch außerhalb des Behördenleasings anwendbar sind.
Die Julius-Maximilans-Universität Würzburg erstellte im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) ein Gutachten zu Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der bAV. Dieses Gutachten wurde am 15. April 2016 veröffentlicht.
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