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Talk&Share | Neue Anforderungen an Funkanlagen: Achtung Hersteller (online)

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Ab dem 01.08.2025 gelten im Rahmen der delegierten Verordnung EU 2022/30 zu Artikel 3 (3) (d,e,f) der Funkanlagenrichtlinie neue grundlegende Anforderungen zur Cybersecurity, zum Schutz personenbezogener Daten und zum Schutz vor Betrug. Betroffen sind Funkanlagen - inklusive "combined Maschinen" - die selbst über das Internet kommunizieren können, sei es direkt oder über andere Geräte.

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Mi. 17.07.24 15:00 - 16:00 Uhr
Veranstaltungssprache
  • Deutsch

Ab dem 01.08.2025 gelten im Rahmen der delegierten Verordnung EU 2022/30 zu Artikel 3 (3) (d,e,f) der Funkanlagenrichtlinie neue grundlegende Anforderungen zur Cybersecurity, zum Schutz personenbezogener Daten und zum Schutz vor Betrug. Betroffen sind Funkanlagen - inklusive "combined Maschinen" - die selbst über das Internet kommunizieren können, sei es direkt oder über andere Geräte.

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Die vom CEN/CENELEC Joint Technical Committee JTC13/WG8 erarbeitete Reihe EN 18031-1 /2/3 ist in der formellen Abstimmung der nationalen Normungsgremien angenommen:
  • Teil 1: Internet connected radio equipment
  • Teil 2: Internet connected radio equipment processing data
  • Teil 3: Internet connected radio equipment processing virtual money or monetary value

Die Bewertung der drei Teile durch den HAS-Consultant fiel jedoch negativ aus und spricht für eine Neuformulierung einiger Teile der Standards.

Wie geht es weiter?

Die Europäische Kommission muss über das weitere Vorgehen entscheiden: 
Ob und in welchem Umfang die Normen im Amtsblatt der EU zitiert werden.

Sind die Normen zum 01.08.2025 nicht im Amtsblatt der EU (OJEU) gelistet - daher keine harmonisierten Standards hEN verfügbar -, muss die Konformität der betroffenen Funkanlagen bis zu einer eventuellen Listung durch eine benannte Stelle nachgewiesen werden.

Angesichts der kurzen verbleibenden Zeit bis zum Stichtag soll diese Veranstaltung Klarheit für die Hersteller von Funkgeräten, einschließlich kombinierter Maschinen, schaffen. Dr. Kai Wollenweber, Senior Cybersecurity Expert bei SIEMENS AG, wird einen Überblick über die aktuelle Situation geben und mögliche Optionen erläutern.

Im Anschluss an den Vortrag ist Zeit für Fragen und den Erfahrungsaustausch mit dem Referenten und anderen Teilnehmern vorgesehen.

Die Informationsveranstaltung ist VDMA-Mitgliedsunternehmen vorbehalten.

Weitere Informationen:
Zur VDMA-Themenseite Cybersecurity
Funkanlagen: Neue Herstellerpflichten
Zur VDMA-Themenseite Industrielle Drahtlose Kommunikation


Über die VDMA Wireless Communications for Machines

Die Arbeitsgemeinschaft Wireless Communications for Machines (AG WCM) bietet eine branchenübergreifende Plattform für Unternehmen, die eine zielgerichtete Integration von drahtlosen Kommunikationslösungen in ihre Maschinen, Anlagen und Produktionssysteme anstreben. Das geschieht durch enthusiastische Zusammenarbeit und Wissenstransfer zwischen allen relevanten Akteuren entlang der Wertschöpfungskette. 

Gerne können Sie weitere Informationen zur WCM erhalten, indem Sie unserer Themenseite folgen. Dort finden Sie Informationen zu Veranstaltungen, Gruppen, Leistungen und Kontaktmöglichkeiten: https://www.vdma.org/wireless-communications
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