Die geplante umfassende Beschränkung der PFAS-Stoffgruppe betrifft Ihr Unternehmen? Nehmen Sie jetzt an der Konsultation der ECHA teil.
Die EU plant, die breite Gruppe von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) im Rahmen der REACH-Verordnung zu verbieten. Der VDMA hat die Gründe und die Folgen für die Industrie in einem Positionspapier analysiert. Ein Ergebnis: Vor einem solchen Verbot braucht es zwingend eine umfassende wissenschaftliche Risikobewertung der PFAS-Stoffe.
Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) polarisieren aktuell stark. Die EU hat sich für ein Pauschalverbot rund 10.000 Chemikalien dieser Stoffgruppe ausgesprochen. Auf den ersten Blick ein gut gemeinter Ansatz zum Schutze der Umwelt, doch die Ankündigung gefährdet wichtige Industriezweige.
Unter der Überschrift „Batterierechtliche Anforderungen - Vom BattG zur EU-Batterieverordnung“ hat der VDMA am 20. März 2023 eine Veranstaltung durchgeführt. Hier das Wichtigste in Kürze.
Am 07.02.2023 hat die ECHA das Beschränkungsdossier zur breiten Beschränkung von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vorab veröffentlicht.
Cefic, der Verband der Europäischen chemischen Industrie, will eine Studie zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der geplanten PFAS-Beschränkung in Auftrag geben. Auch der Input von VDMA-Mitgliedsunternehmen ist gefragt.
Die Europäische Kommission hat am 30. November 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle veröffentlicht. Der VDMA hat sich nun dazu positioniert.
Das novellierte Verpackungsgesetz trat schon im letzten Jahr in Kraft, nun geht es um die Erfüllung neuer Pflichten – vor allem im Bereich der B2B-Verpackungen. VDMA-Mitgliedsunternehmen, die in der Regel nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringen, müssen nun ALLE zum 1. Juli 2022 aktiv werden: Sie müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren!
5 EU-Mitgliedsstaaten (auch Deutschland) wollen die Herstellung, das Inverkehrbringens und die Verwendung von „Per- and polyfluoroalkyl substances“ (PFAS) in der EU weitgehend beschränken.
Lange Zeit war der Maschinen- und Anlagenbau davon überzeugt, dass Regelwerke wie REACH und RoHS ihn maximal indirekt betreffen. Heute verlangt der Kunde eine „REACH- und RoHS-Konformität“- noch vor Vertragsschluss.