Die EU und das Vereinigte Königreich haben beschlossen, einen Dialog über die Einreise und den Aufenthalt von Personen zu Geschäftszwecken aufzunehmen. Der VDMA hofft, dass dies Arbeitseinsätze in das Vereinigte Königreich erleichtert.
Der VDMA hat sich mit den EU-Mitgliedstaaten, der EU-Kommission und dem EU-Parlament getroffen, um sich für die eDeclaration einzusetzen. Wenn diese angenommen wird, wäre dies ein erster wichtiger Schritt hin zum Bürokratieabbau.
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Die EU-Kommission hat den Startschuss für ein EU-weit einheitliches digitales Meldeportal zur Entsendung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gegeben. Der VDMA begrüßt diesen ersten Schritt zum Bürokratieabbau ausdrücklich.
Seit dem 1. Oktober 2024 benötigen Unternehmen und Selbständige, die auf temporären oder mobilen Baustellen in Italien tätig sind, verpflichtet einen Baustellenführerschein. Neu ist die Beantragung auch für ausländische Antragsteller möglich.
Die unterschiedlichen Meldepflichten in den EU-Mitgliedstaaten stellen Unternehmen bei Arbeitseinsätzen vor erhebliche bürokratische Herausforderungen. Wie können Unternehmen damit umgehen?
Die „Electronic Travel Authorization“ (ETA)wird ab April 2025 auf zahlreiche europäische Länder erweitert. Die Beantragung ist ab 5. März 2025 möglich.
Das neue Europäisches Parlament steht. Eine gute Gelegenheit, um die neuen Europa-Abgeordneten aktiv auf die Bürokratie im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmern aufmerksam zu machen.
Seit dem 1. Juli 2024 müssen Arbeitseinsätze in Tschechien über eine Online-Meldeplattform gemeldet werden. Das Prozedere ist aufwändig und viele Regelungen noch unklar.
Montageeinsätze in Polen fallen wie anderen proaktive Handlungen unter die polnischen Meldepflichten. Was gilt es beim Meldeprozedere zu beachten?
Im BMF-Schreiben vom 12.12.2023 zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungs- abkommen sind die Erläuterungen und Beispiele zur Bestimmung der Ansässigkeit erweitert worden.
Die Steuer-Erfas der Landesverbände des VDMA haben eine lange Tradition. Auch in der ersten Jahreshälfte 2025 werden wir diese Veranstaltungen wieder anbieten. Wir geben Ihnen einen kleinen Ausblick, wann und wo!
Um der neuen Arbeitswelt gerecht zu werden, ermöglicht eine multilaterale Rahmenvereinbarung ab dem 01. Juli 2023 flexiblere -von der Kollisionsnorm abweichende- Regelungen für Telearbeitnehmer.