Im Fokus: Die Themen des VDMA Bayern
Der bayerische Maschinen- und Anlagenbau rechnet damit, im laufenden Jahr den schweren konjunkturellen Corona-Rückschlag zumindest teilweise wieder aufzuholen.
Einen Überblick sowie die dazugehörenden Kontaktmöglichkeiten und Webadressen haben wir zu Ihrer Information und Übersicht im folgenden zusammengestellt. Wir hoffen, Sie damit in Ihrer Arbeit zu unterstützen. Bei Rückfragen bzw. allgemeinen Fragen und Anliegen in dieser schwierigen Zeit stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Das Bundeskabinett hat am 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Ar-beitsschutzverordnung beschlossen. Die Verordnung läuft zum 2. Februar 2023 aus.
Die Coronavirus-Einreiseverordnung wird bis zum 7. April 2023 verlängert. Die Virusvariantengebiete werden um eine Kategorie erweitert. Die Einreiseanmeldung entfällt ersatzlos.
Über die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde am 16.12.2022 im Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) abgestimmt.
Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2022 die Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen.
Die strikte Zero-Covid Politik in China behindert die Geschäfte der Maschinen- und Anlagenbauer vor Ort weiterhin erheblich. Und Besserung ist nicht in Sicht, ein Viertel der Unternehmen rechnet damit, dass sich Geschäftslage in den kommenden sechs Monaten sogar noch verschlechtern wird.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat kürzlich die FAQs zur neuen SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung veröffentlicht und aktualisiert.
Im September 2022 wurde die Verlängerung einzelner Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen.
Am 14.09.2022 hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung beschlossen.
Auch mit der zum 01.10.2022 geltenden Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird es keine Pflicht zum Anbieten von Home Office geben.
Das Bundeskabinett hat in seiner Kabinettssitzung vom 31.08.22 einen deutlich abgeschwächten Entwurf einer neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet.
Ab Oktober 2022 sollen nach dem Willen des BMAS in den Betrieben erneut verpflichtende Vorgaben für den Infektionsschutz eingeführt werden. Der VDMA hält den Vorstoß jedoch für überflüssig.
Am Sommerfest für die Beschäftigten einer Klinik durfte nur teilnehmen, wer die 2G+ Kriterien erfüllt. Das LAG Berlin beanstandete diese Reglung nicht.
Arbeitgeber dürfen Quarantäneregeln nicht unverhältnismäßig verschärfen.
Reise in ein Hochrisikogebiet mit geringerer Inzidenz als in Deutschland führt zu keiner selbstverschuldeten Arbeitsunfähigkeit
Laut EU-Kommission wirkt es wie geplant: Das 750 Millarden Euro umfassende Hilfspaket „NextGenerationEU“, das die Folgen der Covid-Pandemie abfedern soll. Neu ist, dass auch „RepowerEU“ aus diesem Topf Gelder bekommen soll.
Der Ärger im mittelständischen Maschinen- und Anlagenbau über die strikten und unberechenbaren chinesischen Einreisebeschränkungen wächst. Viele VDMA-Mitglieder beschweren sich über schikanöse Zustände, die auch zu Lasten der chinesischen Kunden gehen, und fordern die Aufhebung des Quarantänezwangs für Geimpfte.
Die Kurzarbeit hat sich während der Corona-Krise erneut als wichtiges Instrument bewährt, um den Beschäftigten ihren Arbeitsplatz und den Unternehmen bewährte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sichern.
Zwei arbeitsgerichtliche Urteile zeigen anschaulich, wann Arbeitgeber im Zusammenhang mit Corona-Infektionen der Mitarbeiter haften können.
Können ein gefälschter Genesenennachweis oder ein ungültiges Testzertifikat Gründe für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellen?
Arbeitgeber dürfen Corona-Tests für Arbeitnehmer im Betrieb anordnen
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat nach Auslaufen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung- und -regel mit Ablauf des 25. Mai 2022 nun einen aktualisierten FAQ-Katalog veröffentlicht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mitgeteilt, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nicht verlängert wird.
Die Corona-bedingten Lockdowns und Restriktionen in China hinterlassen bei den Maschinen- und Anlagenbauern vor Ort tiefe Spuren. Nur eine Minderheit der Unternehmen geht derzeit noch von einer Besserung der Geschäftslage in den kommenden sechs Monaten aus.
Die geplanten steuerlichen Hilfsmaßnamen zur weiteren Bewältigung der Corona-Krise gehen in die richtige Richtung. Allerdings sollte der Zeitraum für die Durchführung eines Verlustrücktrags auf fünf Jahre ausgeweitet und die degressive Abschreibung dauerhaft implementiert werden.
Die Regelung des § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) macht die Gewährung einer Entschädigung für Zeiten der Quarantäne vom Impfstatus abhängig.
Die Überarbeitung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel lässt weiterhin auf sich warten. Die zuständige Arbeitsgruppe des Arbeitsstättenausschusses wird erst am 11. Mai 2022 hierzu wieder beraten.
Wie können Arbeitgeber auf die Vorlage eines gefälschten Impfausweises reagieren? Abmahnen oder gleich kündigen? Das ArbG Düsseldorf hat einen entsprechenden Fall entschieden.
Das vierte Corona-Steuerhilfegesetz soll eine dauerhafte Erweiterung des Verlustrücktrags sowie eine Verlängerung der degressiven Abschreibung bringen. Die Koalition setzt damit wichtige Hilfsmaßnahmen zu Recht fort, die aber nicht ambitioniert genug sind.
Die überarbeitete Corona-Arbeitsschutzverordnung entbindet die Beschäftigten künftig weitgehend von ihrer persönlichen Verantwortung. In den Betrieben bleiben dagegen Maßnahmen bestehen, die sie auch noch bezahlen müssen. Das passt nicht zusammen.
Seit einer Gesetzesänderung (§ 59 IfSG n.F.) sind Zeiten einer behördlich angeordneten Quarantäne auf den Urlaub anzurechnen. Der Umgang mit Altfällen ist umstritten: Ein Überblick
Ein Arbeitgeber darf ein „2G-Modell“ einführen und Beschäftigten, die über keine Corona-Schutzimpfung verfügen, noch vor Vertragsbeginn kündigen.
Verwaltungsgericht Berlin hält einmalige Impfung mit Johnson für ausreichend und Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für rechtswidrig.
Das RKI hat in seinen neuen fachlichen Vorgaben die Verkürzung der Dauer über den Genesenenstatus für geimpfte Personen aufgehoben.
Am 9. Februar 2022 hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur Verlängerung der Sonderregelungen bei Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen.
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Gültigkeit des COVID-Zertifikats bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern, um das ungehinderte Reisen innerhalb der EU sicherzustellen.
Verwaltungsgericht Osnabrück hält Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig
Schritt zur Normalität: Einreise nach Kasachstan wieder ohne Visum möglich. Die 7-Tage-Quarantäne für Reisende aus Deutschland ist abgeschafft.
Nach 20 Monaten ist das US-Reiseverbot für die Schengen Länder aufgehoben. Jetzt müssen aber alle Reisende einen Impfnachweis vorlegen. NIE-Genehmigungen sind jetzt ungültig.
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