Der VDMA gibt mit seinen neuesten wirtschaftspolitischen Positionen einen Wegweiser, mit dem Politik und Wirtschaft die Herausforderungen der Transformation gemeinsam angehen können. "Dazu müssen wir raus aus dem Krisenmodus", fordert VDMA-Präsident Karl Haeusgen. "Dann können unsere Unternehmen zeigen, was sie am besten können: technische Lösungen für die anstehenden Aufgaben anbieten."
Bereits im Koalitionsvertrag der Ampel ist die Evaluation des sogenannten Optionsmodells als Regierungsprojekt angelegt. Der VDMA unterstützt dieses Vorhaben und hat eine entsprechende Umfrage im Mitgliederkreis vorgenommen.
Engagiert hat der VDMA die steuerliche Forschungsförderung gefordert, im Jahr 2020 wurde sie eingeführt. Die Forschungszulage entwickelt sich bisher erfolgreich, der Maschinenbau ist stärkster Nutzer. Zugleich gibt es Optimierungsbedarf, um die Forschungszulage noch bekannter zu machen und den Erfolg auszubauen.
Der Begriff der Zeitenwende prägte das vergangene Jahr 2022 wie kein anderer. Mittlerweile scheint dieser Gedanke auch die Wirtschafts- und Steuerpolitik zu erreichen. Doch nicht alles, was in diesem Zusammenhang steuerpolitisch gefordert wird, ist geeignet, Unternehmen in einer tiefgreifenden Transformation zu unterstützen. Im Gegenteil ist einiges deutlich kontraproduktiv. Das gilt insbesondere für Überlegungen nicht nur einiger SPD-Politiker zur Erbschaftsteuer.
Am 12.12.2022 gab die tschechische Ratspräsidentschaft der Europäischen Union bekannt, dass bezüglich der Einführung einer globalen Mindestbesteuerung in Höhe von 15 Prozent („Pillar 2“) eine politische Einigung aller EU-Mitgliedstaaten erzielt werden konnte.
Die vielen Verpflichtungen zur Datenlieferung im Steuerrecht bringen für Unternehmen hohe bürokratische Lasten mit sich. Deshalb muss die Digitalisierung den Unternehmen zugleich auch handfeste Vorteile bringen. Den Fokus nur auf die Betrugsbekämpfung zu legen, ist zu wenig.
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 2. November 2022 die neuen Berichte zu Steuerprogression und Existenzminimum verabschiedet und Anpassungen des bereits im Parlament befindlichen Inflationsausgleichsgesetz beschlossen.
Im Zuge der Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2022 fordert der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates eine Absenkung der Unternehmensteuerbelastung auf 25 Prozent und eine unbefristete degressive Abschreibung. Damit werden zentrale VDMA Positionen aufgegriffen.
Die aktuelle Energiepreiskrise ist herausfordernd, darf aber kein Anlass sein, die Schuldenbremse generell auszuhebeln. Eine unverhältnismäßige Belastung künftiger Generationen muss verhindert werden.
Der Bundesfinanzminister will die kalte Progression abbauen. Dieser Abbau ist eine Frage der Gerechtigkeit und längst überfällig. Die Entlastung muss zudem über den gesamten Tarifverlauf erfolgen.
Die Beschäftigten im Maschinen- und Anlagenbau haben es verdient bei unveränderter Leistung das richtige Netto vom Brutto zu erhalten. Die Beratungen des Haushaltsplans müssen das im Blick haben und die Kalte Progression abbauen. Der Einkommenstarif muss entschärft werden.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelungen für die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -Erstattungen hinsichtlich des Zinssatzes für verfassungswidrig erklärt hat, hat nun der Bundestag am 23.06.22 eine Neureglung beschlossen.
Die Debatte um sogenannte Übergewinne und ihre Besteuerung ist fehlgeleitet. Übergewinne lassen sich nicht konkret definieren oder steuerlich abgrenzen. Ihre Erhebung würde damit völlig willkürlich erfolgen.
In der Veranstaltung wurden die energetische Transformation und Digitalisierung, die verstärkt in die Industrie drängen, mit ihren Folgen für das deutsche und internationale Steuerrecht diskutiert.
In der Sachverständigenanhörung des Bundestags-Finanzausschusses hat der VDMA im Rahmen der Beratungen für das 4. Coronasteuerhilfegesetz deutliche Nachbesserungen gefordert. Der Gesetzentwurf enthält zwei für den Maschinen- und Anlagebau ganz zentrale Vorschriften: Abschreibungsbedingungen und Verlustverrechnung.
Die geplanten steuerlichen Hilfsmaßnamen zur weiteren Bewältigung der Corona-Krise gehen in die richtige Richtung. Allerdings sollte der Zeitraum für die Durchführung eines Verlustrücktrags auf fünf Jahre ausgeweitet und die degressive Abschreibung dauerhaft implementiert werden.
Der geplante "wirtschaftspolitische Stoßdämpfer" der Bundesregierung ist richtig. Die Regierung übernimmt Verantwortung dafür, dass Deutschland handlungsfähig bleibt. Richtig ist aber auch, dass Marktmechanismen und Strukturwandel erhalten werden und mit dem Geld der Steuerzahler verantwortungsvoll umgegangen werden soll.
Das vierte Corona-Steuerhilfegesetz soll eine dauerhafte Erweiterung des Verlustrücktrags sowie eine Verlängerung der degressiven Abschreibung bringen. Die Koalition setzt damit wichtige Hilfsmaßnahmen zu Recht fort, die aber nicht ambitioniert genug sind.
Staatliche Hilfen sind ein wichtiges Instrument in der Krise, sie dürfen aber kein Dauerzustand werden. Die Einhaltung der Schuldenbremse ist Voraussetzung einer langfristig seriösen Haushalts- und Finanzpolitik.
Der Maschinenbau in Deutschland begrüßt die Absicht der Bundesregierung, Anreize für Innovationen und Investitionen von Staat und Wirtschaft zu setzen. Dies ist der richtige Weg, um Unternehmen für die Zukunft zu stärken.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regelungen für die Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen hinsichtlich des Zinssatzes für verfassungswidrig erklärt hat, hat nun das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen ersten Entwurf für eine mögliche Neuregelung vorgelegt.
In Berlin wird – dem Koalitionsvertrag folgend - intensiv über eine Investitionsprämie oder Superabschreibung diskutiert, die auf Güter begrenzt sein soll, die Klimaschutz und Digitalisierung besonders dienen.
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben sich auf Billigkeitsmaßnahmen hinsichtlich coronabedingter Auswirkungen auf die Lohnsummenregel geeinigt. Für den Maschinenbau bringen diese jedoch wenig.
Die Ausgestaltung wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen ist für die Zukunftsfähigkeit des Staates zentral wichtig, ebenso für den wirtschaftlichen Erfolg des Maschinen- und Anlagenbaus. Ein Gespräch mit Prof. Dr. Lars Feld, Direktor des Walter Eucken Instituts und ehemaliger Chef der Wirtschaftsweisen.
Der VDMA setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für seine Mitglieder ein. Seine wirtschaftspolitischen Positionen leiten sich aus der Überzeugung ab, dass Wettbewerb, Eigenverantwortung und offene Märkte Grundlage für den einzel- und gesamtwirtschaftlichen Erfolg sind.
Der VDMA NRW hat die Erwartungen der Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus an eine künftige Landesregierung in sechs Kernforderungen zusammengefasst.
Der Sachverständigenrat bestärkt in seinem Jahresgutachten wichtige Forderungen des VDMA. Deutschland liegt bei der Digitalisierung nicht an der Spitze, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung sehen die vier Wirtschaftsweisen zu Recht Nachholbedarf.
Die Steuermehreinnahmen bestätigen den von der Ampel-Regierung in der Sondierung festgelegten Kurs, keine Steuererhöhungen vorzunehmen und die Schuldenbremse einzuhalten.
Der Maschinen- und Anlagenbau schafft die technologischen Voraussetzungen für die angestrebte Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft.
In der täglichen politischen Auseinandersetzung sind gute Argumente das A und O. In den KurzPositionen des VDMA finden Sie kurze Stellungnahmen zu aktuellen Streitfragen. Sie ergänzen die "Gemeinsamen wirtschaftspolitischen Positionen des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus".
Bertram Kawlath, Geschäftsführer Schubert und Salzer GmbH zur Steuerpolitik im Bundestagswahlkampf
Carl Martin Welcker, Geschäftsführer Alfred H. Schütte GmbH & Co. KG zur Steuerpolitik im Bundestagswahlkampf
Dr. Manfred Wittenstein, Aufsichtsratsvorsitzender WITTENSTEIN SE zur Steuerpolitik im Bundestagswahlkampf
Karl Haeusgen, Aufsichtsratsvorsitzender HAWE Hydraulik SE zur Steuerpolitik im Bundestagswahlkampf
In einem Brief an die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der großen Parteien in den Bundesländern fordern Unternehmer aus allen VDMA-Landesverbänden eine echte Entlastung der Betriebe - und ein Ende der Vermögensteuerpläne.
Eine Studie des ifo-Instituts arbeitet den großen Nutzen einer beschleunigten Abschreibung und auch einer Senkung des Körperschaftsteuersatzes für Wachstum und Beschäftigung deutlich heraus.
Bund, Bundesstaaten und Gemeinden konkurrieren bei der Steuererhebung. Unter Umständen müssen Steuererklärungen für alle drei Staatsebenen abgegeben werden. Doppel- oder Mehrfachbelastungen nicht ausgeschlossen.
Die EU-Kommission will die Energiebesteuerungsrichtlinie erneuern. VDMA-Steuerexperte Ulrich Meißner erklärt, was es damit auf sich hat und worauf sich Mitgliedsunternehmen einstellen können.
Selbst ein niedriger Vermögensteuersatz würde kräftig die Steuerlast auf Unternehmenserträge erhöhen, aus denen sie bezahlt werden muss. Das gefährdet dringend notwendige Investitionen. Daher: Finger weg von Vermögensteuern oder Vermögensabgaben!
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