Im Fokus: Die Themen des VDMA Mess- und Prüftechnik
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die beiden Verfahren „Min, Max, e“ und „CE-Kennzeichnung von Waagen“ ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Klärung von Fragen gebeten.
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat in zwei Urteilen die Rechtsauffassung von Waagenherstellern und deren Umsetzung der EU-Richtlinie für nichtselbstständige Waagen (NAWID) bestätigt. Ordnungsverfügungen des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen NRW (LBME) wurden aufgehoben.
Eichpflichtige nichtselbsttätige Waagen müssen über einen Kompatibilitätsnachweis verfügen, der bestätigt, dass die verwendeten wägetechnischen Module (Auswertegerät, Wägezelle, Verbindungsleitungen) miteinander kompatibel sind.
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