Im Fokus: Die Themen des VDMA Abfall- und Recyclingtechnik
Nach intensivem Einsatz des VDMA hat die EU-Kommission die Frist für sogenannte Übergangsmotoren verlängert.
Der Rat der Europäischen Union hat die sogenannte Richtlinie über Einwegkunststoffe formal beschlossen.
Nach einigen Diskussionen hat die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) die überarbeiteten Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung (M 34) veröffentlicht.
Neue Strategie soll Entsorgungsprobleme lösen.
Das novellierte Verpackungsgesetz rückt nun auch die Industrieverpackungen in den Fokus. Maschinenbau-Unternehmen müssen deshalb neue Pflichten erfüllen.
Resultierend aus einer nationalen Gesetzesinitiative tritt am 01.01.2022 das „Elektrogesetz 3“ in Kraft. Auf Hersteller von „B2B-Elektrogeräten“ kommen damit mehr Pflichten zu als sie bisher hatten.
Durch die Vorgaben zur SCIP-Datenbank befürchten elf Verbände Nachteile und bitten die Politik um Unterstützung. Der VDMA hat zudem ein Kurzgutachten zur nationalen Umsetzung in Auftrag gegeben.
Ab dem 5. Januar 2021 sind alle Maschinen- und Anlagenbauer vom kleinen Unternehmen bis zum Konzern verpflichtet, besonders besorgniserregende Stoffe zu melden. Diese Pflicht gilt für alle Lieferanten entlang der Lieferkette – für Hersteller ebenso wie für Händler.
Jeden Monat nimmt der VDMA ein europapolitisches Thema unter die Lupe: dieses Mal die geplante EU-Plastiksteuer. Worum geht es? Und wie steht der VDMA dazu?
Die neue Webiseminar-Reihe zum Thema "Klimaneutral Produzieren" ist gestartet. Sie haben es verpasst? Kein Problem! Sie können sich die Aufzeichnung hier ansehen.
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