BMWK und BMWSB stellen Muster für Eigenerklärungen im Rahmen der Russland-Sanktionen zur Verfügung.
Vergaberechtliche Aspekte im fünften Sanktionspaket - Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen
Die in § 650c BGB enthaltene 80%-Regelung für Abschlagszahlungen gilt nach dem KG Berlin auch in einem Vertragsverhältnis, dem die VOB/B zugrunde liegt.
GTAI informiert zum britischen Vergaberecht nach Vollzug des Brexits
Verbände der Auftragnehmerseite erarbeiten Vorschlag zur Anpassung der VOB/B an das gesetzliche Bauvertragsrecht sowie an die aktuelle Rechtsprechung
Die Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen möchte öffentliche Vergabeverfahren vereinfachen, professionalisieren, digitalisieren und beschleunigen.
Die Ampel-Koalition aus SPD, FDP und Grünen möchte öffentliche Vergabeverfahren vereinfachen, professionalisieren, digitalisieren und beschleunigen.
Es ist wieder soweit: Die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren wurden von der EU-Kommission überprüft und zum 01.01.2022 angepasst.
Mit der Novellierung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) werden deutliche Verbesserungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Hessen erreicht.
Aufgrund der Flutkatastrophe vom Juli 2021 setzen Rheinland-Pfalz und NRW für betroffene Gebiete das Haushaltsvergaberecht befristet bis zum Ende des Jahres 2021 aus.
Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung und Praktische Hinweise für das Antragsverfahren – Öffentliche Konsultation
Nach dem OLG Koblenz kann der öffentliche Auftraggeber verpflichtet sein, Bieter durch Information vor Einleitung eines sinnlosen Nachprüfungsverfahrens mit entsprechender Kostenfolge zu bewahren.
Um die Konjunktur zu beleben, hat die Bundesregierung am 08.07.2020 den Weg für die Bundesverwaltung frei gemacht, noch schneller und einfacher öffentliche Aufträge zu vergeben.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Regelungen zu bauvertraglichen Fragestellungen an seinen nachgeordneten Bereich bekanntgegeben.
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), sind die Voraussetzungen für dringliche Vergaben für den Einkauf von Leistungen gegeben.
Leistungsverzeichnisse enthalten im Ausschreibungs- und Angebotsstadium in der Praxis häufig Fehler.
Jährlich vergibt die öffentliche Hand Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen.
Die Arbeitsgruppe zur Vereinheitlichung des Vergaberechts hat beschlossen, dass die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) erhalten bleibt.
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