Es ist wieder soweit: Die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren wurden von der EU-Kommission überprüft und zum 01.01.2024 angepasst.
Im Rahmen von öffentlichen Bauaufträgen sind Preisgleitklauseln weiterhin zwingend, denn ohne solche wird den Bietern ein ungewöhnliches Wagnis auferlegt, das vergaberechtswidrig ist.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 29. Dezember 2022 die Konsultation der Öffentlichkeit zur Vorbereitung eines umfassenden „Vergabetransformationspaketes“ eingeleitet.
Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs
Jährlich vergibt die öffentliche Hand Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen.