Der neue „Clean Industrial Deal“ soll als Nachfolger des „Green Deal“ der EU die Forderungen der Industrie nach Wettbewerbsfähigkeit erfüllen.
Die EU will die Unternehmen bei den mit CBAM verbundenen Bürokratiekosten spürbar entlasten. Das ist eine willkommene Erleichterung für viele kleine und mittelgroße Firmen.
Am 26.02.2025 hat die Europäische Kommission den Omnibus-Vorschlag zu Nachhaltigkeit veröffentlicht. Die EU-Kommission reagiert damit auf die Sorgen der überlasteten Wirtschaft und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit.
2025 ist das letzte Jahr vor der vollständigen Umsetzung des europäischen CO2-Grenzmechanismus (CBAM). Welche neuesten Entwicklungen müssen die EU-Unternehmen berücksichtigen?
Die EU-Kommission hat die Kombinierte Nomenklatur (Warennummern) für das Jahr 2025 veröffentlicht. Für den Maschinenbau gibt es nur wenige Änderungen.
Regulierungen sind Instrumente, um die Stabilität und Integrität von Märkten und Branchen zu gewährleisten. Sie dienen dem Schutz der Verbraucher, der Förderung des fairen Wettbewerbs und der Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Stabilität.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) informiert über die Möglichkeit der Unternehmen zum Nachweis der Anstrengungen, um Daten zu CBAM-Waren zu erhalten, sowie die Nutzung ihres Ermessensspielraums in der Bewertung der CBAM-Berichte
Am 19. Juni veranstaltete die EU-Kommission ein Webinar für Unternehmen, die derzeit verpflichtet sind, Emissionen im Zusammenhang mit Importen im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism zu melden.
Großer Aufwand bei der Umsetzung des CO2-Grenzausgleichssystem
Am 1. Oktober 2023 begann die Übergangsphase und der erste Berichtszeitraum des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM).
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM ist mangelhaft. Unternehmen können die Berichtspflichten nicht umsetzen, weil die benötigten Daten nicht geliefert werden.