Im Fokus: Die Themen des VDMA Länderbüro Österreich
BAFA veröffentlicht Handreichung zur Zusammenarbeit in der Lieferkette zwischen verpflichteten Unternehmen und ihren Zulieferern.
Das BAFA hat auf seiner Internetseite den Berichtsfragebogen nun auch als "PDF-Datei" zur Verfügung gestellt.
Das europäische Lieferkettengesetz darf insbesondere mittelständische Unternehmen nicht überfordern. Sie brauchen gerade jetzt weniger Druck und Bürokratie, um wettbewerbsfähig bleiben zu können.
Die Vorschläge zum europäischen Lieferkettengesetz schießen weit übers Ziel hinaus. Es ist daher Zeit, im Europäischen Parlament die Notbremse zu ziehen. Die geplanten Anforderungen gehen für mittelständische Unternehmen deutlich zu weit und werden den Menschenrechtsschutz in der Welt nicht verbessern.
Der Vorschlag für das europäische Lieferkettengesetz überfordert insbesondere Mittelständler, die international stark vernetzt sind. Das Gesetz muss auf das begrenzt werden, was Unternehmen wirklich kontrollieren können: ihr eigener Geschäftsbereich, ihre Tochterunternehmen und die direkten Zulieferer.
Seit Freitag, 31. März 2023 ist das digitale Eingabetool zum überarbeiteten und gestrafften Berichtsfragebogen auf der Seite des BAFA online.
Das deutsche und das geplante EU-Lieferkettengesetz überfordern mit ihren tiefgreifenden Verpflichtungen insbesondere kleine und mittlere Firmen. VDMA-Mitglieder machen ihren Unmut darüber deutlich.
BAFA veröffentlicht die letzte der angekündigten Handreichungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und ermöglicht die Einreichung von Beschwerden Dritter gegen Unternehmen nach dem LkSG.
Wichtige Information für verpflichtete Unternehmen: Prüfung des Berichts durch das BAFA erfolgt nach Aussage der Ministerien erst ab dem 1. Juni 2024. Fristüberschreitungen werden nicht geahndet.
BMAS veröffentlicht aktualisierte FAQ zum Lieferkettensorgfaltspflichtengsetz (LkSG) mit Stand 3. Januar 2023.
BAFA veröffentlicht Handreichung zur Risikoanalyse und Informationen zum LkSG in englischer Sprache.
Die Bürokratielasten für kleine und mittelständische Unternehmen nehmen immer weiter zu. Dazu zählt auch das Lieferkettengesetz mit seinen ausufernden Informationspflichten. Die Politik sollte sich durch ein Belastungsmoratorium Zeit geben, die Folgen ihres Handelns abzumildern.
Der Rat der EU hat im Dezember seine Position über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen festgelegt. Obwohl es einige positive Elemente gibt, fordert der VDMA den Rat auf, seine Position zu überarbeiten.
Ab dem 01.01.2023 tritt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Kraft. Dabei sollen Menschenrechte entlang der gesamten Wertschöpfung gesichert werden.
Das deutsche und das geplante europäische Lieferkettengesetz verlagern die Verantwortung für Kinderarbeit, Umweltsünden oder soziale Unterdrückung auf den Rücken von Unternehmen. Das kann nicht gutgehen und wird viele Firmen zum Rückzug aus schwierigen Ländern zwingen - zum Nachteil der dortigen Bevölkerung.
Das deutsche Lieferkettengesetz wird in seiner Umsetzung immer schärfer und die EU-Regulierung soll noch weit darüber hinausgehen. Die Folgen sind nicht mehr kalkulierbar.
BAFA veröffentlicht nun auch eine Handreichung zum Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
BAFA veröffentlicht Fragenkatalog zur Berichtspflicht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
EU-Kommission präsentiert Strategie zur Förderung menschenwürdiger Arbeit weltweit
Der lang erwartete Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Regelung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten liegt nun vor.
Der VDMA setzt sich für ein europäisches Lieferkettengesetz ein, das auch für die international vernetzten Mittelständler des Maschinen- und Anlagenbaus umsetzbar ist. Warum ist die Ausgangsituation der Maschinenbauer besonders und wie könnten handhabbare Sorgfaltspflichten für die Lieferketten aussehen?
Der überwiegend klein- und mittelständisch geprägte Maschinen- und Anlagenbau setzt sich weltweit für gute und sichere Arbeitsbedingungen und die Achtung und Einhaltung von Menschenrechten ein. Menschenrechte sind nicht verhandelbar und auch die unternehmerische Mitverantwortung wird anerkannt.
Nicht der Schutz der Menschenrechte, sondern ein umfangreicher Sanktionskatalog gegen Unternehmen sind der Kern des geplanten Sorgfaltspflichtengesetzes. Der VDMA fordert deshalb den Bundestag auf, den Regierungsentwurf gründlich zu überarbeiten, den das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat.
Die Umsetzung des European Green Deals, mit dem vorrangige Ziel der Transformation der Wirtschaft in eine klimaneutrale und zirkuläre Zukunft erreicht werden soll, nimmt zunehmend Gestalt an.
Der deutsche Maschinen- und Anlagenbau achtet entlang seiner Liefer- und Wertschöpfungsketten auf die Einhaltung von Menschenrechten und anderer Werte, die uns in Europa ausmachen. Die Pläne für ein Sorgfaltspflichtengesetz verfehlen jedoch ihr Ziel, die Situation der Betroffenen in menschenrechtlich bedenklichen Regionen weiter zu verbessern. Vielmehr drohen praxisferne und bürokratische Scheinlösungen, die der Ankündigung eines Belastungsmoratoriums widersprechen.
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