Resultierend aus einer nationalen Gesetzesinitiative tritt am 01.01.2022 das „Elektrogesetz 3“ in Kraft. Auf Hersteller von „B2B-Elektrogeräten“ kommen damit mehr Pflichten zu als sie bisher hatten.
Das Klimaschutzgesetz baut extremen Handlungsdruck bis zum Jahr 2030 auf – was zur Erreichung der Ziele des Pariser Klima-Abkommens geboten ist. Aber es fehlt nach wie vor ein echter Entscheidungsrahmen, mit dem die Unternehmen ihre Investitionen langfristig planen können.
Das Lieferkettengesetz ist so gut wie verabschiedet. Wie stark die Geister sich daran scheiden, zeigt der Podcast „Tech Affair – Industry for Future“ des VDW mit einer pointierten Debatte. In diesem Fall ist auch ein maßgeblich beteiligter Politiker mit an Bord, wenn es um die Frage geht „Lieferketten: Wer soll‘s richten?“
Bis 2030 hat sich die EU verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Dieses Ziel wird damit zu einer rechtlichen Verpflichtung für die EU-Mitgliedstaaten.
Die EU-Kommission wird in den nächsten Monaten einen finalen Vorschlag zur Euro 7 erarbeiten und damit das formelle Brüsseler Gesetzgebungsverfahren starten.
Ab dem 5. Januar 2021 sind alle Maschinen- und Anlagenbauer vom kleinen Unternehmen bis zum Konzern verpflichtet, besonders besorgniserregende Stoffe zu melden. Diese Pflicht gilt für alle Lieferanten entlang der Lieferkette – für Hersteller ebenso wie für Händler.
Ökodesign-Richtlinie nimmt UAS ins Visier
Gesetze und Verordnungen geben den Rahmen für den Einsatz von Materialien zum Beispiel für die Verpackungsbranche. Zentrale Forderung ist: Von den Produkten, die in den Markt gebracht werden, darf keine Gefahr ausgehen.
Lange Zeit war der Maschinen- und Anlagenbau davon überzeugt, dass Regelwerke wie REACH und RoHS ihn maximal indirekt betreffen. Heute verlangt der Kunde eine „REACH- und RoHS-Konformität“- noch vor Vertragsschluss.
WEEE II steht für die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment, 2012/19/EU).
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