Vertragsrecht national
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Nach Auslauf der vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zum 31.12.2020 soll das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG) zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Das LG Paderborn hat mit Urteil vom 25.09.20, Az: 3 O 261/20 (BeckRS 2020, 27363) die Corona-Pandemie ausdrücklich als Fall „höherer Gewalt“ im Lichte einer sog. force majeure Klausel angesehen.