Am vergangenen Freitag hat das Aachener Forschungsinstitut fka eine im Auftrag der EU-Kommission erstellte Studie zu den technischen Anforderungen selbstfahrender Arbeitsmaschinen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr vorgelegt.
Wenn es um die Erteilung einer Betriebserlaubnis (ABE oder Einzelgenehmigung) geht, ist für den Maschinenbau ab dem 1. November 2024 grundsätzlich das harmonisierte EU-Typgenehmigungsrecht handlungsleitend.
Am 30. März 2023 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine EU-Typgenehmigung für verkehrssicherheitsbezogene Anforderungen an selbstfahrende Maschinen vorgelegt.