Wenn es um die Erteilung einer Betriebserlaubnis (ABE oder Einzelgenehmigung) geht, ist für den Maschinenbau ab dem 1. November 2024 grundsätzlich das harmonisierte EU-Typgenehmigungsrecht handlungsleitend.
Am 30. März 2023 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine EU-Typgenehmigung für verkehrssicherheitsbezogene Anforderungen an selbstfahrende Maschinen vorgelegt.
Umsetzung der EU-Richtlinie 2021/2118: Einführung einer Versicherungspflicht für selbst fahrende Arbeitsmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 6 – 20 km/h auf öffentlichen Straßen.
Fahrzeugtechnischer Rundgang des Sonderausschusses Landwirtschaftliche Fahrzeuge des Fachausschusses Kraftfahrzeugtechnik (FKT) am 13.11.2023 hochkarätig besetzt.