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WebInfo Mitarbeiter entsenden nach Deutschland. Welche deutschen Arbeitsrechtsbestimmungen gelten?

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Deutschland ist für viele Maschinenbau-Unternehmen aus Österreich, der Schweiz und anderen europäischen Ländern der wichtigste Exportmarkt. Der Export von Maschinen ist häufig mit Montageeinsätzen sowie Afterservice verbunden. Bei der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Deutschland ist dabei das sog. bundesdeutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten. Dieses setzt die EU-Entsenderichtlinie in Deutschland um.

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Do. 28.09.23 10:00 - 11:00 Uhr
Veranstaltungssprache
  • Deutsch

Deutschland ist für viele Maschinenbau-Unternehmen aus Österreich, der Schweiz und anderen europäischen Ländern der wichtigste Exportmarkt. Der Export von Maschinen ist häufig mit Montageeinsätzen sowie Afterservice verbunden. Bei der Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Deutschland ist dabei das sog. bundesdeutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten. Dieses setzt die EU-Entsenderichtlinie in Deutschland um.

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Die Regelungen folgen dem Arbeitsortsprinzip, d.h. der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern für die Zeit der vorübergehenden Beschäftigung in Deutschland bestimmte, am jeweiligen Arbeitsort in Deutschland maßgebliche Arbeitsbedingungen gewähren. Zudem haben Arbeitgeber unter Umständen verschiedene Pflichten zu beachten, die der Kontrolle der Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen dienen, wie z.B. Meldepflichten, Arbeitszeitdokumentation. Die Veranstaltung soll daher einen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die bei einem Mitarbeitereinsatz in Deutschland zu beachten sind, geben.

Geplante Agenda:
Top 1 - Begrüßung und aktuelles – VDMA Österreich
Top 2 - Vorstellung des VDMA Competence Center Arbeitsmarkt – RA Fabian Seus, Leiter VDMA Competence Center Arbeitsmarkt
Top 3 - Mitarbeiter entsenden nach Deutschland - RA Fabian Seus, Leiter VDMA Competence Center Arbeitsmarkt
Top 4 – Q&A, Erfahrungsaustausch

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