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Mit neuem Wissen ins Jahr 2025: Lieferkettengesetz (CS3D)

Plätze frei
Kostenlose Veranstaltung

Sie können über folgenden Link an der Besprechung teilnehmen: https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_ZTNmODMyYjktZDUzZC00MDcwLWIxNjYtMDk2YzBkOTg5ZTRm%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%2220d62e7b-4420-48d0-ba3f-70cadc237837%22%2c%22Oid%22%3a%2200684ab7-f4c1-408b-8071-bf1fda7a1996%22%7d

Plätze frei
Kostenlose Veranstaltung
Fr. 21.02.25 13:00 - 14:00 Uhr
Veranstaltungssprache
  • Deutsch

Sie können über folgenden Link an der Besprechung teilnehmen: https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_ZTNmODMyYjktZDUzZC00MDcwLWIxNjYtMDk2YzBkOTg5ZTRm%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%2220d62e7b-4420-48d0-ba3f-70cadc237837%22%2c%22Oid%22%3a%2200684ab7-f4c1-408b-8071-bf1fda7a1996%22%7d

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VDMA Power Systems

Liebe Mitglieder, 

der sechste Vortrag unserer Veranstaltungsreihe „Mit neuem Wissen ins Jahr 2025“ findet am 21.02.2025 statt und befasst sich mit dem Thema Lieferkettengesetz (CS3D).  

Lieferkettengesetz (CS3D) 

Die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) ist eines der aktuell wichtigsten Gesetzesvorhaben im Kontext der Nachhaltigkeit und verpflichtet EU-weit Unternehmen dazu, in ihren Wertschöpfungsketten auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards zu achten. Zu den geschützten Rechtspositionen im Umweltbereich zählen der Schutz der Biodiversität, das Verbot des Handels mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, Verbot der Herstellung und Verwendung gefährlicher Chemikalien oder Verbot von ozonabbauenden Stoffen. Besonders hervorzuheben ist auch die im Richtlinienentwurf enthaltene Verpflichtung zur Erstellung und Implementierung eines Klimaübergangsplans mit dem Ziel der Erreichung der Klimaneutralität.1 Daher würde diese Richtlinie auch einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten. 

Zukünftig sollen schon EU-Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mindestens 150 Mio. Euro in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Des Weiteren sollen auch Nicht-EU-Unternehmen drei Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie in den Anwendungsbereich fallen, sofern sie einen Umsatz von mindestens 300 Mio. Euro im Binnenmarkt haben. 
Wir würden uns freuen Sie am 21. Februar zu unserer Veranstaltungsreihe „Mit neuem Wissen ins Jahr 2025“ begrüßen zu dürfen und möchten an dieser Stelle auch bereits auf die weiteren Termine hinweisen. Hier finden Sie alle weitere Termine der Veranstaltungsreihe und Informationen zu den bereits durchgeführten Sessions. 

Seien Sie dabei!

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