Präsenz-Erfa Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
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Die Umsetzung der CSRD ist für viele Unternehmen aktuell eine enorm große Herausforderung. Sie bietet aber auch die Chance, sich strategisch besser aufzustellen und langfristig erfolgreich zu bleiben.
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Veranstaltungssprache
- Deutsch
Die Umsetzung der CSRD ist für viele Unternehmen aktuell eine enorm große Herausforderung. Sie bietet aber auch die Chance, sich strategisch besser aufzustellen und langfristig erfolgreich zu bleiben.
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Neben großen kapitalmarktorientierten Unternehmen sind ab dem Geschäftsjahr 2025 alle großen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personenhandelsgesellschaften dazu verpflichtet, über ihre sozialen und ökologischen Aktivitäten zu berichten: Nach EU-Definition betrifft das alle Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- Über 25 Millionen Euro Bilanzsumme,
- über 50 Millionen Euro Umsatz und/oder
- über 250 Beschäftigte - hierbei sind auch die (weltweiten) Tochtergesellschaften einzubeziehen).
Die neue CSR-Richtlinie fordert diese Unternehmen auf, über ihre wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen im Bereich Umwelt, Soziales und Governance (ESG), Ziele und Maßnahmen zu berichten. Es geht hier einerseits um Auswirkungen des Unternehmens auf die ESG-Themen, aber auch um Chancen und Risiken, die sich aus den ESG-Themen für das eigene Geschäftsfeld ergeben.
Bei der Analyse der wesentlichen ESG-Themen ist auch die gesamte Wertschöpfungskette mit einzubeziehen. Die CSRD wird daher auch Auswirkungen auf nicht verpflichtet KMUs haben, da die großen Unternehmen in bestimmten Themenbereichen zunehmend Echtdaten aus der Wertschöpfungskette benötigen / abfragen werden.
Wir werden Ihnen die CSRD vorstellen und mit Praxiserfahrungen von Römheld GmbH Friedrichshütte anreichern. Wir freuen uns auf einen intensiven Erfahrungsaustausch mit Ihnen!
Die Erfahrungsaustauschveranstaltungen des Landesverbandes sind für Sie kostenlos. Bitte geben Sie uns Bescheid, falls Sie trotz erfolgter Anmeldung verhindert sind. Vielen Dank.
- Über 25 Millionen Euro Bilanzsumme,
- über 50 Millionen Euro Umsatz und/oder
- über 250 Beschäftigte - hierbei sind auch die (weltweiten) Tochtergesellschaften einzubeziehen).
Die neue CSR-Richtlinie fordert diese Unternehmen auf, über ihre wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen im Bereich Umwelt, Soziales und Governance (ESG), Ziele und Maßnahmen zu berichten. Es geht hier einerseits um Auswirkungen des Unternehmens auf die ESG-Themen, aber auch um Chancen und Risiken, die sich aus den ESG-Themen für das eigene Geschäftsfeld ergeben.
Bei der Analyse der wesentlichen ESG-Themen ist auch die gesamte Wertschöpfungskette mit einzubeziehen. Die CSRD wird daher auch Auswirkungen auf nicht verpflichtet KMUs haben, da die großen Unternehmen in bestimmten Themenbereichen zunehmend Echtdaten aus der Wertschöpfungskette benötigen / abfragen werden.
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Di. 01.10.24
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