Covid-19
Die Pandemie und ihre rechtlichen Folgen

Die Covid-19 Pandemie schafft eine Ausnahmesituation für Unternehmen und Beschäftigte ebenso wie für Lieferanten und Kunden. Es gilt Antworten auf viele rechtliche Fragestellungen zu finden, z.B. im Bereich des Arbeits- und Vertragsrechts oder auch des Steuerrechts. Hinzu kommen zahlreiche gesetzliche Vorgaben für Reisetätigkeiten und verschiedene Quarantänevorschriften.
Auch der Arbeitsschutz spielt eine große Rolle, um das Infektionsgeschehen zu minimieren.

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte während der Corona-Pandemie eine zeitlich befristete Sonderregelung zu telefonischen Krankschreibungen in seiner Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie vorgesehen.
Messeverschiebungen und -absagen konnten vor dem Hintergrund des Wegfalls der Geschäftsgrundlage rechtmäßig sein, so dass Ausstellern keine Schadensersatzansprüche zustehen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zeigt.
Das Bundeskabinett hat am 25. Januar 2023 die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Ar-beitsschutzverordnung beschlossen. Die Verordnung läuft zum 2. Februar 2023 aus.
Die Coronavirus-Einreiseverordnung wird bis zum 7. April 2023 verlängert. Die Virusvariantengebiete werden um eine Kategorie erweitert. Die Einreiseanmeldung entfällt ersatzlos.
Über die Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde am 16.12.2022 im Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) abgestimmt.
Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2022 die Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat kürzlich die FAQs zur neuen SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung veröffentlicht und aktualisiert.
Im September 2022 wurde die Verlängerung einzelner Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen.
Am 14.09.2022 hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung beschlossen.
Auch mit der zum 01.10.2022 geltenden Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird es keine Pflicht zum Anbieten von Home Office geben.
Das Bundeskabinett hat in seiner Kabinettssitzung vom 31.08.22 einen deutlich abgeschwächten Entwurf einer neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verabschiedet.
Ab Oktober 2022 sollen nach dem Willen des BMAS in den Betrieben erneut verpflichtende Vorgaben für den Infektionsschutz eingeführt werden. Der VDMA hält den Vorstoß jedoch für überflüssig.
Am Sommerfest für die Beschäftigten einer Klinik durfte nur teilnehmen, wer die 2G+ Kriterien erfüllt. Das LAG Berlin beanstandete diese Reglung nicht.
Arbeitgeber dürfen Quarantäneregeln nicht unverhältnismäßig verschärfen.
Reise in ein Hochrisikogebiet mit geringerer Inzidenz als in Deutschland führt zu keiner selbstverschuldeten Arbeitsunfähigkeit
„Mobiles Arbeiten im Ausland“ rückt immer mehr in den Fokus der Unternehmen. Doch wie genau kann das funktionieren? Die Broschüre „Orientierungshilfe im rechtlichen Dschungel“ gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die EU sollte sich rasch auf einen einheitlichen europäischen Impfpass einigen und das Digitale Grüne Zertifikat europaweit einführen. Das würde die Entsendung von Arbeitskräften innerhalb der EU enorm erleichtern.
Das verpflichtende Selbsttest-Angebot in den Betrieben ist für die Maschinen- und Anlagenbauer handhabbar. Der VDMA erwartet nun von der Öffentlichen Hand, dass die Impfkampagne in Deutschland weiter Fahrt aufnimmt und effizient organisiert wird.
Seit Jahresbeginn hat die Volksrepublik die Einreisebedingungen für ausländisches Fachpersonal so verschärft, dass es Mittelständlern kaum noch möglich ist, die Vorgaben zu erfüllen. In der Folge können viele Maschinen und Anlagen nicht installiert oder gewartet werden. Der VDMA fordert pragmatische Lösungen.
Das mobile Arbeiten im Home-Office gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Trend zum Home-Office wird auch nach der Pandemie anhalten. Home-Office Tätigkeiten im Ausland können sowohl für Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber steuerlich unerwünschte Auswirkungen haben.
Der Erhalt der Fertigung ist für Unternehmen lebenswichtig. Welche Schutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber zu treffen und kann davon die Vermutungswirkung ausgehen?
Im Zuge des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurden Verbesserungen des steuerlichen Verlustrücktrages vorgenommen, die wir Ihnen im Folgenden vorstellen wollen.
Besondere Arbeitsschutzstandards sind vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Zeit der Covid19-Pandemie erlassen worden.
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