Corona-Virus
VDMA-Serviceportal

Die Corona-Pandemie bringt zahlreiche Herausforderungen für den Alltag der Unternehmen. Unser Serviceportal stellt VDMA-Mitgliedern Länder- und Reisehinweise zur Verfügung, Informationen zu rechtlichen und versicherungstechnischen Fragestellungen sowie hilfreiche Weiterverlinkungen zu anderen Organisationen.

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Optimal informiert - Reiseeinschränkungen und nationale Maßnahmen bei Arbeitseinsätzen durch Corona
Anforderungen an Impfzertifikate und Genesenennachweis wurden angepasst. Die Corona-Einreiseverordnung wurde bis zum 31. Mai 2022 verlängert.
Anwendung des sogenannten Green Passes aufgehoben.
Vollständig Geimpfte reisen ohne Test ein
Einreise nach Südafrika ist mit einem gültigen Impfnachweis möglich. Für Ungeimpfte ist jetzt ein negativer COVID-19 Antigen-Test ausreichend.
Schritt zur Normalität: Einreise nach Kasachstan wieder ohne Visum möglich. Die 7-Tage-Quarantäne für Reisende aus Deutschland ist abgeschafft.
Die Usbekische Regierung hat die Quarantänepflicht für Länder aus Omikron - Risikogebieten wieder aufgehoben
Nach 20 Monaten ist das US-Reiseverbot für die Schengen Länder aufgehoben. Jetzt müssen aber alle Reisende einen Impfnachweis vorlegen. NIE-Genehmigungen sind jetzt ungültig.
Update bei den Einreisevoraussetzungen: Der PCR-Test für die Einreise nach Russland darf nur noch max. 48 Stunden alt sein.
Einreise für Vertrieb und Montage auch ohne Quarantäne möglich.
Mit dem Wegfall der amerikanischen Einreisebeschränkungen kehrt der Geschäftsreiseverkehr zwischen Europa und den USA zum Normalmodus zurück. Allerdings ist der Einreisestatus für Genesene nicht explizit geregelt. Hier muss dringend Klarheit geschaffen werden.
Einreise nach Kenia ist mit einem gültigen Impfnachweis möglich, welcher anstelle eines negativen PCR-Tests vorgewiesen werden kann.
Die US-Regierung plant die Aufhebung der Einreisebeschränkungen in die USA für Reisende aus den Schengen-Ländern. Der VDMA fordert diese Maßnahme bereits seit geraumer Zeit und hat in politischen Gesprächen immer wieder darauf gedrungen. Gut, dass nun Bewegung in die Sache kommt.
Ab 1. Februar 2022 flexibilisiert Chile die Einreise für Ausländer weiter. Ein neues Einwanderungsgesetz ändert nichts für Monteure.
Einreisende aus Deutschland benötigen einen entsprechenden Negativ-Test oder Impfnachweis.
Die EU sollte sich rasch auf einen einheitlichen europäischen Impfpass einigen und das Digitale Grüne Zertifikat europaweit einführen. Das würde die Entsendung von Arbeitskräften innerhalb der EU enorm erleichtern.
Der VDMA bietet zu aktuellen Außenhandelsthemen Informationsveranstaltungen an, im Web und live vor Ort.
Seit Jahresbeginn hat die Volksrepublik die Einreisebedingungen für ausländisches Fachpersonal so verschärft, dass es Mittelständlern kaum noch möglich ist, die Vorgaben zu erfüllen. In der Folge können viele Maschinen und Anlagen nicht installiert oder gewartet werden. Der VDMA fordert pragmatische Lösungen.
Einsätze in China erfordern hohen Aufwand.
Ab dem 11. Juni 2020 dürfen Personen aus u. a. Deutschland wieder in die Türkei einreisen. Seit dem 30.12.2020 ist bei der Einreise ein negativer PCR-Test erforderlich, seit dem 01.06.2021 erfolgten weitere Erleichterungen.
Zusätzlicher PCR-Test bei Einreise weiterhin Pflicht.
Reisende zu „self-monitoring“ verpflichtet.
In Brasilien hat sich das Leben normalisiert. Die Einreise ist mit Impfschutz möglich, der Genesenenstatus wird nicht anerkannt.
Die vermehrt wieder aufkommenden Forderungen nach Grenzschließungen innerhalb der EU müssen schleunigst begraben werden. Grenzschließungen im Binnenmarkt würden unabsehbare Folgen mit sich bringen.
Flugreisen nach Kolumbien sind mit Online- Registrierung möglich (10.8)
Die Quarantäneregeln, die bei der Einreise nach Österreich angewendet werden, wurden abermals adaptiert. Hier finden Sie die Updates.
Visaverfahren bleibt bestehen
Die vielfältigen Regelungen erfordern von den Unternehmen große Sorgfalt und immer informiert zu sein.
Israel hat wegen der Omikron-Variante die Einreise wieder verboten. Es gibt aber die Möglichkeit für Sondergenehmigungen. (Stand 07.01.2022)
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen (Stand 28.04.2021)
Die Entsendung von Mitarbeitern nach Ägypten ist möglich. Ein PCR-Test muss bei der Einreise vorliegen. (Stand: 28.04.2021)
Die EU-Kommission hat am 13. Mai 2020 ein so genanntes Tourismus- und Verkehrspaket veröffentlicht. Ziel ist, die EU-Mitgliedstaaten bei der schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkungen zu unterstützen.
Die Regelung des § 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) macht die Gewährung einer Entschädigung für Zeiten der Quarantäne vom Impfstatus abhängig.
Die Überarbeitung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel lässt weiterhin auf sich warten. Die zuständige Arbeitsgruppe des Arbeitsstättenausschusses wird erst am 11. Mai 2022 hierzu wieder beraten.
Wie können Arbeitgeber auf die Vorlage eines gefälschten Impfausweises reagieren? Abmahnen oder gleich kündigen? Das ArbG Düsseldorf hat einen entsprechenden Fall entschieden.
Mit der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist zum 20. März 2022 auch die Home-Office Pflicht ausgelaufen.
Die Corona-Pandemie führt weiterhin zu erheblicher Verunsicherung im persönlichen wie beruflichen Bereich.
Bis zum 30. Juni 2022 gelten weiterhin Sonderregelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld. Der Bundesrat hat am 11. März 2022 das Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz gebilligt.
Sind Zeiten einer behördlich angeordneten Quarantäne auf den Urlaub anzurechnen? Das ist zwischen Landesarbeitsgerichten umstritten – ein Überblick
Ein Arbeitgeber darf ein „2G-Modell“ einführen und Beschäftigten, die über keine Corona-Schutzimpfung verfügen, noch vor Vertragsbeginn kündigen.
Verwaltungsgericht Berlin hält einmalige Impfung mit Johnson für ausreichend und Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für rechtswidrig.
Das RKI hat in seinen neuen fachlichen Vorgaben die Verkürzung der Dauer über den Genesenenstatus für geimpfte Personen aufgehoben.
Am 9. Februar 2022 hat das Bundeskabinett eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur Verlängerung der Sonderregelungen bei Bezug von Kurzarbeitergeld beschlossen.
Verwaltungsgericht Osnabrück hält Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig
Die Bundesagentur für Arbeit hat vor dem Hintergrund der kürzlich verlängerten Kurzarbeitergeldregelungen und anderer offener Fragen folgende Fachliche Weisungen zum Kurzarbeitergeld veröffentlicht:
Der Bundesrat hat der vom Bundeskabinett beschlossenen Verordnung zur Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordung und der Coronavirus-Einreiseverordung am 14. Januar zugestimmt.
Lockdown kann Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage rechtfertigen. Geprüft werden muss im Einzelfall, ob ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Ein Mietmangel liegt nicht vor.
Wer entgegen einem Hygienekonzept regelmäßige Corona-Tests verweigert, muss weder beschäftigt noch vergütet werden.
Die Vorlage eines „Maskenbefreiungsattests“ schließt weder das Direktionsrecht aus noch gibt dies einen Anspruch auf Versetzung.
Die Kündigung wegen Weigerung der Teilnahme an betrieblichen Coronatests ohne vorherige Abmahnung ist unwirksam
Bundestag und Bundesrat haben am 10. Dezember 2021 die Fortführung der erhöhten Leistungssätze beschlossen.
Ein Betriebsratsmitglied mit aktuellem negativen PCR-Test darf nicht von einer Betriebsräteversammlung unter Verweis auf „2G-Regelungen“ ausgeschlossen werden
Mit der Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 24. November 2021 bleibt die Verpflichtung des Arbeitgebers, Corona-Tests anzubieten, bestehen.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde verlängert und in wenigen Punkten überarbeitet.
Mitte November 2021 haben Bundestag und Bundesrat weitreichende Änderungen zum Infektionsschutzgesetz und weiterer Gesetze beschlossen.
Es ist richtig und überfällig, dass die Politik jetzt die Forderung nach einer Auskunftspflicht über den Impfstatus von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllt. Die Initiative kommt spät, hoffentlich nicht zu spät.
Personen mit Minijob haben bei pandemiebedingten behördlichen Betriebsschließungen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung
Bereits mehrere Bundesländer machen die Gewährung von Entschädigungen vom Impfstatus der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abhängig. Nun hat man sich auf eine einheitliche Behördenpraxis geeinigt.
Mehrere Bundesländer wollen die Gewährung von Entschädigungen während einer Quarantäne vom Impfstatus der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers abhängig machen.
Immer wieder stellt sich die Frage, wie § 616 BGB bei Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 IfSG infolge behördlich angeordneter Quarantänen anzuwenden ist.
Home-Office stellt nun grundsätzlich doch kein milderes Mittel im Vergleich zu einer Änderungskündigung dar
Wer sich während seines Urlaubs in coronabedingte Quarantäne befindet, bekommt den Urlaub nicht ohne weiteres nachgewährt.
Eine in der Corona-Pandemie angeordnete Quarantäne schließt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber nicht aus.
Das Bundeskabinett hat am 23. Juni 2021 die Neufassung der Corona – Arbeitsschutzverordnung - mit Inkrafttreten zum 1. Juli 2021 - verabschiedet.
Das Oberlandesgericht Köln (Az.: 1 U 9/21) hat entschieden, dass eine Stornierung von vor Ausbruch der Pandemie gebuchten Hotelzimmern eine hälftige Teilung der Buchungskosten rechtfertigt.
Ab dem 07. Juni 2021 werden auch die Betriebsärzte in die dezentrale COVID-19-Impfkampagne einbezogen.
Das LG Köln hat entschieden, dass die Absage einer für März 2020 anberaumten Messe Ende Februar 2020 nicht schuldhaft pflichtwidrig war – trotz seinerzeit fehlender behördlicher Anordnung.
Nach Veröffentlichung des Regierungsentwurfes am 20.01.2021 könnte die größte Reform des Personengesellschaftsrechts seit über 100 Jahren noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.
Nach derzeitigem Stand läuft die unter bestimmten Voraussetzungen durch den Gesetzgeber vorübergehend gewährte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wohl zum 30.04.2021 aus.
Während der Kurzarbeit Null entstehen nach dem LAG Düsseldorf mangels Arbeitspflicht keine Urlaubsansprüche.
Eine Quarantäneanordnung durch den Arbeitgeber ohne behördliche Verpflichtung führt nicht zum Entfall der Lohnfortzahlungspflicht
Am 19. Januar 2021 wurden weitere Verschärfungen in Ergänzung bzw. Änderung der bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.
Zu der Frage, ob der Arbeitgeber für den Zutritt zum Betrieb einen negativen Corona-Test verlangen darf, gibt es eine erste Entscheidung, die insoweit dem Arbeitgeber Recht gibt.
Die Überbrückungshilfe wurde ab Januar 2021 nochmals verbessert und erweitert und bietet nun auch für mehr Maschinenbauunternehmen die Möglichkeit zur Nutzung und Hilfestellung bei der Finanzierung. Bei den Überbrückungshilfen handelt es sich um Zuschüsse zu den Fixkosten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Der Förderzeitraum der Corona-Hilfe umfasst die Monate November 2020 bis Juni 2021. Der monatliche Förderhöchstbetrag für alle Unternehmen beträgt jetzt bis zu 1,5 Mio. Euro.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3. Dezember 2020 seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zum 31. März 2021 verlängert.
Unternehmen dürfen Kurzarbeit notfalls einseitig anordnen, sogar durch eine fristlose Änderungskündigung, z. B. um eine andernfalls drohende Insolvenz abzuwenden.
Vor dem Hintergrund der noch immer ansteigenden Infektionszahlen haben Bund und Länder am 19. Januar 2021 weitere Verschärfungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen.
Der Arbeitgeber ist berechtigt, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anzuordnen.
Der VDMA hat Ratschläge und Erfahrungen verschiedener Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus zusammengestellt, wie diese trotz Pandemie ihre Produktion aufrecht erhalten.
Kurzarbeit, Home Office, Krankenstand und die Chancen der Krise. Die Einschätzungen der Personaler von 2020 hinsichtlich Kreativität und Zufriedenheit sind auch 2021 noch interessant.
Die VDMA Abteilung Recht hat ihre Hinweise zur Sach- und Rechtslage im Zusammenhang mit COVID 19 aktualisiert. Die fünfte Auflage des Merkblattes mit Stand 13.01.2021 liegt nun vor.
Nach Auffassung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), sind die Voraussetzungen für dringliche Vergaben für den Einkauf von Leistungen gegeben.
Check-Listen, Informationen zu rechtlichen und versicherungstechnischen Aspekten sowie Kontaktpersonen im VDMA.
Die Corona-bedingten Lockdowns und Restriktionen in China hinterlassen bei den Maschinen- und Anlagenbauern vor Ort tiefe Spuren. Nur eine Minderheit der Unternehmen geht derzeit noch von einer Besserung der Geschäftslage in den kommenden sechs Monaten aus.
Die geplanten steuerlichen Hilfsmaßnamen zur weiteren Bewältigung der Corona-Krise gehen in die richtige Richtung. Allerdings sollte der Zeitraum für die Durchführung eines Verlustrücktrags auf fünf Jahre ausgeweitet und die degressive Abschreibung dauerhaft implementiert werden.
Das vierte Corona-Steuerhilfegesetz soll eine dauerhafte Erweiterung des Verlustrücktrags sowie eine Verlängerung der degressiven Abschreibung bringen. Die Koalition setzt damit wichtige Hilfsmaßnahmen zu Recht fort, die aber nicht ambitioniert genug sind.
Die überarbeitete Corona-Arbeitsschutzverordnung entbindet die Beschäftigten künftig weitgehend von ihrer persönlichen Verantwortung. In den Betrieben bleiben dagegen Maßnahmen bestehen, die sie auch noch bezahlen müssen. Das passt nicht zusammen.
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Gültigkeit des COVID-Zertifikats bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern, um das ungehinderte Reisen innerhalb der EU sicherzustellen.
Einreise nach Südafrika ist mit einem gültigen Impfnachweis möglich. Für Ungeimpfte ist jetzt ein negativer COVID-19 Antigen-Test ausreichend.
Der Maschinen- und Anlagenbau in Deutschland hat sich in einem schweren Jahr 2021 hervorragend geschlagen und geht trotz der Corona-Pandemie mit reichlich Zuversicht in die kommenden Monate.
Mehr zur Jahres-Bilanz des Maschinen und Anlagenbaus 2021 erfahren Sie auch in unserem Video .
Ein kluges Zusammenspiel von Politik und Wirtschaft wird darüber entscheiden, wie gut die neue „Ampel“-Koalition die anstehenden Herausforderungen meistert. Der industrielle Mittelstand ist bereit, seine Leistungsfähigkeit dabei einzubringen.
Nur in wenigen Branchen wird es eine Verpflichtung für Arbeitnehmer geben, ihren Arbeitgeber über ihren Impfstatus aufzuklären. Solange es aber keine Auskunftspflicht gibt, bleibt den Unternehmen eine wichtige Voraussetzung genommen, das Ansteckungsrisiko in den Betrieben effektiv zu reduzieren.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen alles dafür tun, das Ansteckungsrisiko in den Unternehmen gen Null zu reduzieren. Dazu gehört mindestens eine Auskunftspflicht, ob Beschäftigte geimpft sind oder nicht.
Die Kurzarbeit geht zurück, die Beschäftigung steigt, die Konjunktur hat Fahrt aufgenommen. Zeit um pauschale staatliche Corona-Hilfen für Unternehmen und Beschäftigte zu überdenken.
Ab 1. Februar 2022 flexibilisiert Chile die Einreise für Ausländer weiter. Ein neues Einwanderungsgesetz ändert nichts für Monteure.
Die EU-Kommission zieht ihre Lehren aus der Corona-Pandemie. Aus Sicht des VDMA ist klar, dass nur offene Märkte und globale Partnerschaften zur wirtschaftlichen Erholung beitragen.
Die unkoordinierten Grenzschließungen während der Corona-Pandemie haben gezeigt, dass der Binnenmarkt nicht krisenfest ist. Er muss gestärkt werden, deshalb ist eine neue Schengen-Strategie richtig. Die Mitgliedstaaten müssen europäische Lösungen suchen.
Die Bundesregierung hat angekündigt, Anfang Juni Betriebsärzte in die Impfstrategie einzubinden. Damit die Kampagne gegen das Corona-Virus weiter Fahrt aufnimmt, muss das Versprechen umgesetzt werden.
Die EU sollte sich rasch auf einen einheitlichen europäischen Impfpass einigen und das Digitale Grüne Zertifikat europaweit einführen. Das würde die Entsendung von Arbeitskräften innerhalb der EU enorm erleichtern.
Betriebsärzte müssen von vorneherein mit ausreichend Impfstoff versorgt werden.
Die Corona-Krise verleitet zur "Kurzsichtigkeit": Wie sind die tagesaktuellen Fallzahlen und wie steht es um den Impffortschritt? Wichtig ist jedoch auch der Blick nach vorne und die Frage, wie der Wirtschaftsstandort Deutschland sich aufstellt und wie er sich transformieren muss. Der VDMA bringt sich hierzu im Dialog mit der Politik aktiv ein.
Das verpflichtende Selbsttest-Angebot in den Betrieben ist für die Maschinen- und Anlagenbauer handhabbar. Der VDMA erwartet nun von der Öffentlichen Hand, dass die Impfkampagne in Deutschland weiter Fahrt aufnimmt und effizient organisiert wird.
Der Maschinen- und Anlagenbau trotzt der Pandemie und nimmt wieder Fahrt auf. Viele Unternehmen erwarten 2021 eine steigende Produktion. Die Regierung ist nun gefordert, dies mit einer innovationsfreundlichen Politik für den Mittelstand zu begleiten.
Das Infektionsschutzgesetz mit der 3G-Nachweispflicht am Arbeitsplatz stellt den Maschinen- und Anlagenbau vor einen administrativen Mehraufwand, der in naher Zukunft nicht abnehmen wird.
Seit Ende November 2021 gilt am Arbeitsplatz verpflichtend die 3G-Regelung. Was positiv auf die Entwicklung der Pandemie wirken soll, stellt die Praktiker in den Betrieben vor große Herausforderungen.
Die Landesregierung hat die Verlängerung weiterhin erforderlicher Corona-Hilfsprogramme des Landes beschlossen. Die wirtschaftliche Entwicklung des Maschinenbaus im Land ist positiv, Materialengpässe und Fachkräftemangel belasten jedoch.
Der bayerische Maschinen- und Anlagenbau rechnet damit, im laufenden Jahr den schweren konjunkturellen Corona-Rückschlag zumindest teilweise wieder aufzuholen.
Die 9. Blitzumfrage des VDMA zeigt, dass die Auswirkungen der Coronapandemie für den Maschinen- und Anlagenbau in NRW nicht so gravierend ausfallen wie befürchtet.
Die landesspezifischen NRW-Ergebnisse der 8. Blitzumfrage des VDMA zeigen, dass – entgegen der ersten Hoffnungen – die Erholung der Wirtschaft noch länger auf sich warten lässt.
Die saarländische Landesregierung erweitert ihr Maßnahmenpaket, um saarländischen Unternehmen in der Corona-Krise zu helfen.
Alle hessenspezifischen Informationen sind ressortübergreifend auf einer Internetseite zusammen gestellt.
Die 7. Blitzumfrage des VDMA zeigt, dass der überwiegende Teil der nordrhein-westfälischen Maschinenbauer damit rechnet, dass sich nach einem enttäuschenden Jahr 2020 die Lage 2021 bessern wird.
Die weltweite Ausbreitung des Corona-Virus führt auch bei Unternehmen zu zahlreichen Fragen. Das Wirtschaftsministerium RP veröffentlicht wichtige Informationen für betroffene Unternehmen.
Gemäß der 6. Blitzumfrage des VDMA ist die überwiegende Zahl der NRW-Maschinenbauer (mehr als 80 Prozent) zuversichtlich, bis 2022 auf das nominale Umsatzniveau von 2019 zurückkehren zu können.
Laut der 5. Blitzumfrage des VDMA sehen nahezu alle der befragten nordrhein-westfälischen Maschinen- und Anlagenbauer ihren Betriebsablauf beeinträchtigt.
Der Vorstand des Landesverbandes NRW hat sich in den letzten Wochen intensiv zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf den Maschinen- und Anlagenbau beraten.
Exklusive Beratungsgespräche und Informationen, Web-Meetings, ein intensiver Austausch mit der Politik und öffentlichkeitswirksame Aktionen: Auch in der Krise ist der VDMA für seine Mitglieder da.
83 Prozent der Maschinenbauer in Nordrhein-Westfalen haben bereits Maßnahmen zur Kapazitätsanpassung ergriffen.
Die Taskforce „Beschaffung“ der NRW-Ministerien koordiniert Anfragen und Angebote über zentrale Mailadresse.
Einen Überblick sowie die dazugehörenden Kontaktmöglichkeiten und Webadressen haben wir zu Ihrer Information und Übersicht im folgenden zusammengestellt. Wir hoffen, Sie damit in Ihrer Arbeit zu unterstützen. Bei Rückfragen bzw. allgemeinen Fragen und Anliegen in dieser schwierigen Zeit stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Der VDMA NRW bietet themenspezifische Informationen zu rechtlichen und versicherungstechnischen Fragestellungen rund um die Coronapandemie.
Im Umgang mit der Corona-Pandemie stehen den Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus verschiedene Informationsportale zur Verfügung: Neben einer zentralen Internetseite des VDMA bieten der Landesverband Nordrhein-Westfalen und das von ihm durchgeführte Kompetenznetz ProduktionNRW auch eine ständig aktualisierte Internetseite mit NRW-spezifischen Informationen.
Aufgrund der Corona-Pandemie steht eine wachsende Zahl von Unternehmen unterschiedlicher Branchen vor ganz neuen Herausforderungen. Zwischenzeitlich hat auch der Bund seine Instrumente zur umfassenden Sicherung der Liquidität und zum unkomplizierten Bezug des Kurzarbeitergeldes geschärft.
Asset-Herausgeber
Thema im Fokus

Hilfreiches
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Auswärtiges Amt: Reisewarnungen anlässlich der Covid-19-Pandemie
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Bundesagentur für Arbeit: Corona-Kurzarbeitergeld
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KfW: Corona-Hilfe Firmen
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BMWI: Staatliche Unterstützung der Wirtschaft
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BMWI: Überbrückungshilfen Mittelstand
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Staatliche Förderung "go-digital"
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Corona: Auswirkungen auf den Weltmarkt
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Robert Koch Institut
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Handbuch Betriebliche Pandemieplanung
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Betrieb von Klima- und Lüftungsanlagen
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Messverband AUMA: Terminänderungen von Messen
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Datenschutz im Kontext Coronakrise
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Hinweis der Dt. Akkreditierungsstelle